Freitag, 24. April 2026

Ministerpräsident Günther setzt sich gerichtlich gegen "Nius" durch

 NDR hier  24.04.2026

Das Online-Portal "Nius" hatte gegen Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) geklagt. Es ging dabei um Aussagen des Politiker in einer Fernsehsendung. Das Oberverwaltungsgericht hat jetzt für den Politiker entschieden.

Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat eine Beschwerde des Online-Portals "Nius" gegen Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) zurückgewiesen. Hintergrund war ein Auftritt Günthers in der ZDF-Sendung "Markus Lanz" am 7. Januar 2026 gewesen. Dort hatte sich der CDU-Politiker im Zusammenhang mit einem Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige auch zu "Nius" geäußert. Konkret ging es in dem Verfahren um zwei Aussagen Günthers.
"Wir müssen aufwachen und sehen, dass das unsere Gegner auch die Feinde von Demokratie sind" und "Wenn ich mir Nius-Artikel angucke, mit denen ich irgendwas zu tun habe: Da stimmt in der Regel nichts drin. Das ist … vollkommen faktenfrei."

OVG: Günther hat als Parteipolitiker gesprochen
Das Online-Portal klagte gegen den CDU-Politiker, weil dieser sich als Ministerpräsident geäußert habe. Als Amtsperson gelte hingegen das Neutralitäts- und das Sachlichkeitsgebot, argumentierte hingegen "Nius". 

Das OVG hat nun zugunsten Günthers entschieden. Denn dieser habe die Äußerungen nicht "in seiner Funktion als Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein getroffen, sondern als Parteipolitiker", teilte das Gericht in einer Pressemitteilung mit. Bereits im Februar hatte das OVG einen Eilantrag gegen Günther abgelehnt.

Günther: "Sieg für die Meinungsfreiheit"
Der CDU-Politiker selbst freute sich über die aktuelle Entscheidung: "Das ist ein Sieg für die Meinungsfreiheit", sagte Günther. 

Der Anwalt des Online-Portals "Nius", Joachim Steinhöfel, kritisierte die Entscheidung. Der Beschluss "wirkt wie ein Schulterschluss zugunsten staatlicher Kommunikationsmacht. Für Äußerungen des Ministerpräsidenten wird eine private Schutzzone konstruiert, in der Grundrechtsverletzungen folgenlos bleiben". Er kündigte an, die Entscheidung in Karlsruhe überprüfen zu lassen.

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