Donnerstag, 30. April 2026

Es gibt in der Politik seit Jahrzehnten immer wichtigere und kurzfristig drängendere Themen als den Schutz von Klima und Umwelt. Jedenfalls scheint es so.

Zeit hier Petra Pinzler /LinkedIn 30. April 2026

Politiker in Beugehaft?

Soll Klimaschutz immer erneut vor Gericht erklagt werden? Ich meine: Auf Dauer darf es nicht sein, dass Bundesregierungen die Klimagesetze ignorieren, immer aufs Neue verurteilt werden - und weiter zu wenig tun. 

Das beschädigt die Politik, die Justiz und die Demokratie gleich mit.

Immer wieder muss die Regierung per Gerichtsurteil zu mehr Klimaschutz gezwungen werden. Das kann auf Dauer nicht gut gehen, es gefährdet die Demokratie.

Stellen Sie sich vor, Bundeskanzler Merz müsste in Beugehaft, weil seine Regierung das Klima nicht genug schützt. Unvorstellbar? Jedenfalls unwahrscheinlich. Und doch ist das eines der möglichen Szenarien, über die Juristen nachdenken – sollte die Bundesregierung nicht bald das tun, was im Gesetz steht. Was also das Recht von ihr verlangt und was inzwischen auch zahlreiche Urteile bestätigen: Mehr Klimaschutz, mehr und vor allem schneller CO₂ einzusparen.

Klima? Das Thema scheint aus der Zeit gefallen, jedenfalls behandeln Teile der Bundesregierung es so. Die Wirtschaftsministerin stellt die Klimaziele infrage. Verkehrsminister und Bauministerin ducken sich weg, und auch die meisten anderen Politiker verdrängen das Thema, mit dem Argument, es gebe gerade genug andere Dinge zu tun. Und ist da nicht auch etwas dran: Hat das Land nicht aktuell ganz andere drängende Sorgen?

Das Problem an der Sache ist leider: Es gibt in der Politik seit Jahrzehnten immer wichtigere und kurzfristig drängendere Themen als den Schutz von Klima und Umwelt. Jedenfalls scheint es so. Denn klar ist auch, dass die Klimakrise nicht weggeht, bloß weil der Bundeskanzler gerade keine Zeit hat. Sie wird nur schlimmer. Vor fünf Jahren kam es deshalb schon einmal zu einem spektakulären Urteil: Das Bundesverfassungsgericht verpflichtete die damalige Bundesregierung, mehr fürs Klima zu tun.

Irgendwann wird es zum großen Clash zwischen Politik und Recht kommen

Und genau so etwas könnte demnächst wieder passieren. Denn auch die Regierung Merz tut zu wenig. Wieder sind Verfahren vor dem Verfassungsgericht anhängig, vor anderen Gerichten laufen bereits welche. Angestrengt werden sie von Umweltverbänden wie der Deutschen Umwelthilfe, Germanwatch, Greenpeace und dem BUND. Was die Frage aufwirft: Ist der Versuch, mehr Klimaschutz über die Gerichte durchzusetzen, wirklich der richtige?

Klar ist jedenfalls: So wie jetzt kann es nicht weitergehen. Auf Dauer darf es nicht sein, dass Bundesregierungen die Klimagesetze immer weiter ignorieren und immer aufs Neue verklagt und verurteilt werden. Irgendwann wird es vor irgendeinem Gericht zum großen Clash zwischen Politik und Recht kommen. Der wird beide beschädigen, so oder so. Und der muss deswegen unbedingt vermieden werden.

Klar ist auch: Wo Unrecht geschieht, müssen Betroffene sich mithilfe der Gerichte wehren können – auch gegen die Regierung. Genau das war vor fünf Jahren der Fall. Damals hatte die Regierung Merkel vermeintlich Wichtigeres zu tun, als das Klima zu schützen. Deswegen reichten mehrere junge Menschen, politisiert durch Fridays for Future, Verfassungsbeschwerde ein, und das Gericht entschied: Die Regierung verletze durch ihr Nichthandeln die Freiheitsrechte der nächsten Generation. Sie dürfe nicht nur die Interessen der jetzt lebenden Generation im Blick haben, sondern müsse auch die der Kinder und Kindeskinder berücksichtigen.

Regierungen machen gern Klimaschutzgesetze – und befolgen sie nicht ausreichend

Nur wie weit und wie streng muss Politik die Zukunft mit im Blick haben? Beim Klimaschutz ist die Frage tatsächlich leichter zu beantworten als in anderen Feldern. Physiker können gut berechnen, wie viel CO₂ in der Atmosphäre zu wie viel Temperaturanstieg führt. Soll die globale Durchschnittstemperatur nicht über 1,5 oder höchstens zwei Grad steigen, wie es sich die Weltgemeinschaft in Paris versprochen hat, darf nur noch eine bestimmte Menge Treibhausgas in die Luft entweichen.

Teilt man dieses globale Treibhausgasbudget auf Staaten auf, bekommt man nationale Budgets. Und aus denen leiten sich dann die nationalen Klimaziele und Gesetze ab. Die müssen so gestaltet sein, dass dieses Budget nicht überschritten wird. Mit welchen Maßnahmen die Bundesregierung das Klima schützt, kann sie dann entscheiden. Aber nicht, ob sie es tut.

Soweit das Recht. Nun zur Wirklichkeit. Vor fünf Jahren hat die Merkel-Regierung noch ehrgeizig auf das Urteil reagiert. Schließlich fiel es in die aktivste Zeit der Fridays-for-Future-Bewegung. Die damalige Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) konnte ein strenges Klimaschutzgesetz durchsetzen – über die Forderungen des Gerichts hinaus. 

Dass ausgerechnet der Grüne Robert Habeck es dann wieder entschärfte, ist fast ein Treppenwitz der Geschichte. Allerdings weist der auf eine traurige Konstante hin. Regierungen machen zwar gern mal Klimaschutzgesetze oder verändern sie. Bis heute aber wurde keines ausreichend befolgt. Wie sehr Deutschland schon in Verzug ist, hat der Sachverständigenrat für Umweltfragen, der von der Regierung berufen wird, gerade wieder aufgeschrieben: »Die aktualisierte Berechnung bestätigt, dass das verbleibende deutsche Budget rasch schrumpft bzw. für die Temperaturobergrenze von 1,5 °C sogar schon verbraucht ist.« Wenn beim Klimaschutz nicht mehr Tempo gemacht werde, würde auch »das Budget für maximal 1,75 °C Erwärmung im Jahr 2033 aufgebraucht sein«. Kurz gesagt: Was die Regierung tut, reicht vorne und hinten nicht. Und deswegen gibt es nicht nur vier neue Verfassungsbeschwerden, auch vor anderen Gerichten laufen Verfahren – oder wurden bereits gewonnen.

Der Anwalt Remo Klinger etwa hat unlängst erfolgreich vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg darauf geklagt, dass der vorhandene Klimaschutzplan auch glaubhaft mit ausreichenden Maßnahmen gefüllt sein müsse. Das Gericht hatte ihm recht gegeben. Womit wir bei der Sache mit der Zwangshaft für Politiker wären.

Regierungsmitglieder, die ins Gefängnis gehen, weil sie die Gesetze nicht umsetzen, hat es in Deutschland noch nicht gegeben. Aber tatsächlich hat ein Gericht darüber schon mal nachgedacht, und zwar im sogenannten Dieselskandal. Der ist zehn Jahre her, damals lag die Schadstoffbelastung der Luft in vielen Städten weit über dem erlaubten Grenzwert, vor allem wegen der vielen Diesel mit schadhaften Katalysatoren.

Klinger hatte deswegen im Auftrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) die bayerische Landesregierung verklagt, und zwar mit Erfolg. Die ignorierte das Urteil, und deswegen verhängte das Gericht ein Zwangsgeld. Auch das beeindruckte die Regierung wenig. Schließlich landete die Frage, ob eine unwillige Regierung durch Zwangshaft zum Handeln gedrängt werden kann, beim Europäischen Gerichtshof. Der schloss das nicht grundsätzlich aus, zog sich aber salomonisch aus der Affäre.

Das Drama endete mit einer sehr bayerischen Lösung: Die Landesregierung gab die Kompetenz zur Luftreinhaltung an die Städte ab, und die Münchner Stadtverwaltung sorgte für sauberere Luft: durch ein Dieselverbot in bestimmten Straßen und Tempo-30-Zonen. Heute ist die Luft nicht nur in München, sondern auch in anderen Städten deutlich sauberer als vor zehn Jahren. Dank der Klagen.

Nach der gleichen Logik prozessiert Klinger nun auch vor dem brandenburgischen Verwaltungsgericht. Diesmal will er von der Bundesregierung, dass sie ihr Klimaschutzprogramm ernster nimmt. Auch diesmal hat er bereits grundsätzlich Recht bekommen. Wie die Sache aber weitergeht, ist offen: Vollstreckung, Zwangsgeld, Zwangshaft? Das muss alles nicht so kommen. 

Nur eine Regierung, die dauerhaft und wissentlich die Urteile der eigenen Gerichte ignoriert, rüttelt an den Grundfesten der Demokratie. Schließlich verlangt der Staat von seinen eigenen Bürgern, dass sie Recht und Gesetz folgen. Schon deswegen darf er diese selbst nicht ignorieren. Diktaturen können sich das erlauben oder autoritäre Demokratien. Doch sogar Trump, der ja ganz offensichtlich Recht und Gesetz verachtet, beugt sich im Zollstreit gerade dem Supreme Court.

In Deutschland gäbe es zwei Auswege: Entweder das Bundesverfassungsgericht und auch andere Gerichte ändern ihre Rechtsprechung beim Klimaschutz fundamental und sanktionieren das Trödeln der Politik, was eher unwahrscheinlich ist. Oder aber die Bundesregierung wird am Ende ehrgeiziger. Auch dafür stehen die Chancen nicht gut. Und doch wäre Letzteres gleich in mehrfacher Hinsicht die weise Lösung: demokratiepraktisch, ökonomisch und ökologisch. Denn niemals in der Geschichte der Klimakrise war es so leicht, einer ambitionierten Energiewende zu begegnen. Nie waren Solarkraft, Windenergie und Batterie so billig und so verfügbar wie heute. Sie sorgen für Unabhängigkeit von unsicheren Lieferketten, damit für mehr Sicherheit und fast nebenbei eben auch für Klimaschutz.

Dass ihr Einsatz auch noch den Clash zwischen Macht und Recht verhindern würde, muss man dann schon gar nicht mehr erwähnen. Obwohl das in einem Rechtsstaat so wichtig wäre. 

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