Schwäbische Zeitung hier 29.04.2026 Kai Schlichtermann
Kommt hier die Windkraft? Ministerium schaltet sich ein
Der Regionalverband hat Einwendungen zu Vorrangflächen für die Windkraft ausgewertet und kleine Änderungen verabschiedet. Doch nun droht eine überraschende Intervention des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen.
Sie zeigten sich selbstbewusst und zielstrebig: Bürgermeister, Landräte und andere Repräsentanten der Kommunen der Region kamen am Dienstagvormittag im Staiger Bürgersaal zusammen. Hier tagte der Planungsausschuss des Regionalverbands Donau-Iller. Auch zwei Dutzend Bürger verfolgten die Zusammenkunft, denn die zentrale Entscheidung des Tages war, wie das Gremium mit den jüngsten Einwendungen zum geplanten Ausbau der Windkraft umgeht.
Ziel des Regionalverbands war und ist, mindestens 1,8 Prozent des regionalen Grund und Bodens zwischen Laichinger Alb und Iller als Vorrangfläche für die Windkraft zu deklarieren.
Jetzt hat der Planungsausschuss mit Mehrheit und drei Gegenstimmen unter anderem beschlossen, zwei vorgeschlagene Vorrangflächen in Bayern (Gemeinde Holzheim/Markt Pfaffenhofen an der Roth und Gemeinde Breitenbrunn/Unterallgäu) zu verkleinern. Zudem müssen beim weiteren Verfahren fortan auch Moorgebiete bei der Bewertung des Schutzgebiets Boden ergänzt werden. Konkrete Änderungen im Alb-Donau-Kreis und auf der Laichinger Alb wurden nicht verabschiedet.
Ministerium: Windkraft könnte Denkmal gefährden
Und der Ausschuss ist auch einverstanden, ein Beschleunigungsverfahren nach EU-Vorgaben zu etablieren, damit einzelne Windkraftprojekte zügiger und mit weniger Vorgaben genehmigt werden können. Damit hat der Regionalverband eine weitere Hürde genommen, um einen finalen Satzungsbeschluss durch die Verbandsversammlung am 30. Juni auf den Weg zu bringen, in der sämtliche Vorranggebiete für die Windkraft im Verbandsgebiet rechtssicher im Flächennutzungsplan ausgewiesen werden - wäre da nicht das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen (MLW).
Denn rund 14 Tage vor der jetzigen Zusammenkunft des Planungsausschusses intervenierte das Haus von Ministerin Nicole Razavi. In einem Schreiben an den Regionalverband Donau-Iller argumentierten die zuständigen Referenten, zwei große Vorranggebiete im Landkreis Biberach, könnten keinesfalls für die Windräder zur Verfügung gestellt werden, weil künftige Windkraft-Anlagen zu nah am Denkmal der einstigen Keltensiedlung Heuneburg in der Nähe der Gemeinde Herbertingen ständen.
Bei dem bedeutenden Bodendenkmal handele es sich um eine der wichtigsten Keltensiedlungen nördlich der Alpen aus der Zeit etwa 600 Jahre vor Christus. Es sei auch auf einer Tentativliste von Denkmälern, die für Deutschland als Unesco-Welterbestätten vorgeschlagen werden solle. Bewahrenswerte Sichtachsen und zahlreiche Grabhügel rund um die Heuneburg, seien vom Vorhaben des Regionalverbands gefährdet. Kurzum: Laut Ministerium gebe es keine Planungsrechtfertigung für die Ausweisung von Flächen für Windräder.
Region steht zusammen und will Verfahren durchziehen
Verbandsdirektor Markus Riethe, der die Argumentation des Ministeriums kurz zusammenfasste, kommentierte: „Wir teilen die Haltung des Ministeriums nicht und die Eingebung kommt zur Unzeit. Auch wenn die Heuneburg wichtig ist, gibt es aus unserer Sicht keine Weisungsbefugnis vom Ministerium für Landesentwicklung oder dem Landesdenkmalamt.“ Auch das Landratsamt Biberach signalisierte bereits Unterstützung für die Haltung des Regionalverbands. „Ziel ist es, den Flächennutzungsplan mit den Vorrangflächen rechtssicher zu machen und zu beschließen.“
Die Intervention aus Stuttgart - sofern sie überhaupt Rechtskraft bekommt - könnte das mühsam erarbeitete Planungskonstrukt des Regionalverbands mit Blick auf den Ausbau der Windkraft insgesamt gefährden. „Die vom Ministerium kritisierten Vorranggebiete Dürmentinger Wald (888 Hektar) und Rübgartenhau (467 Hektar) machen gut 50 Prozent aller Vorranggebiete im Landkreis Biberach aus“, sagt Verbandsdirektor Markus Riethe. Andere Flächen im Landkreis seien wegen des Flugbetriebs durch die Bundeswehr praktisch nicht für die Windenergie-Anlagen nutzbar.
Gleichwohl müssten aber die Marke von 1,8 Prozent der Flächen im Verbandsgebiet erreicht werden, auf denen Windenergie erzeugt werden darf. So wollten es Land und Bund. Ein drittes Anhörungsverfahren verzögere die weiteren Planungen um ein Jahr und gefährde Windkraftprojekte, die bereits im Genehmigungsverfahren seien, heißt es. Insgesamt gehe es um ein großes Investitionsvolumen. Wenn das Ministerium die besagten Genehmigungsverfahren der beiden besagten Vorrangflächen sogar stoppen wolle, gefährde das die gesamte Teilausschreibung der Windkraft im Verbandsgebiet. Darüber hinaus habe sich die Problematik mit der Heuneburg beim ersten Anhörungsverfahren auch im Gespräch mit dem zuständigen Denkmalsamt als nicht problematisch erwiesen. „Es gab geringe Bedenken“, merkt Markus Riethe an.
Rechtliche Zweifel an Argumentation in Stuttgart
Zweites Argument gegen die Auffassung des Ministeriums: Die geplanten Ausbaugebiete Dürmentinger Wald seien rund acht Kilometer von der Heuneburg, beziehungsweise rund 1,7 bis 4,3 Kilometer von dem Denkmal entfernt (Rübgartenhau). Das sei laut Regionalverband Donau-Iller für die Sichtachsen nicht wirklich relevant. „Entscheidend ist nicht der Blick auf das Denkmal, sondern die Sicht vom Denkmal in die Landschaft“, merkt Markus Riethe an. Im Übrigen könne man im Fall der Heuneburg keine anderen Kriterien anwenden als bei Denkmälern, in deren Umfeld Windanlagen im Abstand von zwei bis drei Kilometern Abstand erlaubt seien.
Ministerium sieht Möglichkeiten eines Planungseingriffs
Das Ministerium für Landesentwicklung teilt auf Anfrage mit, der Regionalverband Donau-Iller verantworte seine „auf einer Gesamtabwägung beruhende Planung selbst. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen als das in Baden-Württemberg für Regionalplanung zuständige Ministerium kann nicht punktuell in eine laufende Regionalplanung eingreifen“. Allerdings sei es nach einem vorliegenden Satzungsbeschluss für die Genehmigung des Windplans des Regionalverbands Donau-Iller zuständig - und zwar auf Grundlage eines Staatsvertrags mit dem Freistaat Bayern. Hierbei sei das bayerische Landesplanungsgesetz anzuwenden.
Im Einvernehmen mit dem auf bayerischer Seite zuständigen Ressort, also dem Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie im Freistaat, „wird zu prüfen und abzustimmen sein, ob die Windvorranggebiete Rübgartenhau und Dürmentinger Wald aufgrund zwingender rechtlicher Gründe von der Genehmigung des Gesamtplans ausgenommen werden können“, erklärt das MLW in Baden-Württemberg.
Alb-Donau-Kreis hat die meisten Vorranggebiete
Im gesamten Gebiet des Regionalverbands Donau-Iller sind derzeit 12.486 Hektar Vorrangfläche für Windkraft ausgewiesen. Davon finden sich 5.122 Hektar im Alb-Donau-Kreis. Damit weist dieser Landkreis den größten Flächenanteil für Windkraft im ganzen Verbandsgebiet auf (3,77 Prozent).
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