Donnerstag, 9. April 2026

Gerichtsurteil: Die letzte Generation ist keine kriminelle Vereinigung!

 taz‬ ‪@taz.de‬

Es ist eine große Schlappe für die Strafverfolgungsbehörden, die versuchen, die ehemalige Klimagruppe Letzte Generation nach Paragraf 129 zu einer kriminellen Vereinigung erklären zu lassen. 


Daniel Mautz /LinkedIn

Paragraf 129 gegen die Letzte Generation ist gescheitert. Und zwar genau so, wie es scheitern musste.

Das Landgericht Flensburg hat den Vorwurf der kriminellen Vereinigung gegen eine Ex-Aktivistin nicht zur Verhandlung zugelassen. 

Über 40 Seiten begründet die Staatsschutzkammer, warum §129 auf gewaltfreien zivilen Ungehorsam nicht anwendbar ist. 

Flughafenblockaden und das versuchte Abdrehen einer Ölpipeline seien höchstens Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch. Das reiche nicht für eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit.

Besonders entlarvend ist die juristische Grundlage der Gegenseite. Ein Münchener Amtsgericht berief sich ausgerechnet auf ein BGH-Urteil zu rassistischen Schmierereien nach den Pogromen von Rostock-Lichtenhagen 1992. 

Die Flensburger Richter:innen stellten klar, was offensichtlich sein sollte. Rassistische Gewaltaufrufe sind nicht dasselbe wie Straßenblockaden für Klimaschutz. 

Und dass Übergriffe von Autofahrer:innen gegen Aktivist:innen die Gefährlichkeit der Letzten Generation belegen sollen? Da sei eher die Sicherheit der Aktivist:innen gefährdet, befand das Gericht.

Der eigentliche Skandal liegt im Mechanismus. §129 galt nicht umsonst als „Schnüffelparagraf", weil er niedrigschwellig weitreichende Überwachung ermöglicht. 

Die Beschuldigte Miriam Meyer wurde fast zwei Jahre abgehört, observiert, ihre Wohnung durchsucht. Zwei Jahre staatliche Einschüchterung gegen eine Person, deren Protest am Ende nicht einmal verhandelt wird. In Potsdam und München laufen noch Verfahren. Die 40-seitige Flensburger Argumentation wird sich dort nicht ignorieren lassen.

Warum ist das relevant?

Weil es nie ums Gewinnen vor Gericht ging. Es ging darum, über Ermittlungsverfahren Überwachung zu legitimieren und das Narrativ zu setzen, Klimaprotest sei kriminell.
Das wurde dankbar von den Medien und den politischen Lager westlich der Mitte aufgegriffen und hat geholfen, aus den Klimaspinner:innen regelrecht Terrorist:innen zu machen.

Die Klimakatastrophe wartet nicht, bis Staatsanwaltschaften das aufgearbeitet haben.

Link: https://lnkd.in/eatuGsQQ



Zeit hier  7. April 2026,Quelle: dpa Hamburg/Schleswig-Holstein

"Letzte Generation": Kein Prozess gegen Aktivistin wegen krimineller Vereinigung

Das Landgericht Flensburg hat entschieden, keine Verhandlung gegen ein ehemaliges Mitglied der aufgelösten Protestgruppe «Letzte Generation» wegen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung zu führen. 

Die fünfte große Strafkammer sah diesen Vorwurf gegen die 33-Jährige als unbegründet an, teilte das Gericht mit. Stattdessen wird nun wegen des Verdachts der Sachbeschädigung und des Hausfriedensbruchs vor dem Amtsgericht Niebüll gegen die Frau verhandelt.

Der 33-Jährigen wird vorgeworfen, sich im Jahr 2022 an der Manipulation einer Rohöl-Pipeline im mecklenburg-vorpommerischen Woldegk beteiligt zu haben. Zudem soll sie in München, Berlin und Sylt mit auf die Flughafengelände eingedrungen sein. Dass es dadurch im Betrieb der Flughäfen zu Beeinträchtigungen gekommen sei, lasse sich nicht nachweisen, hieß es. Im Flughafenbetrieb des Sylter Flughafens etwa sei es lediglich zu geringfügigen Erschwerungen der Abläufe gekommen.

Das Gericht betonte, der Vorwurf der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung setze voraus, dass sich Personen zusammengeschlossen hätten, um Straftaten zu begehen, die mit mindestens zwei Jahren Haft bedroht seien und die öffentliche Sicherheit erheblich gefährdeten. Diese Voraussetzungen lägen im konkreten Fall nicht vor.

Gericht: Aktionen hätten polarisiert

Das Landgericht erklärte, das Grundgesetz schütze nicht nur die Meinungsfreiheit, sondern auch die organisierte Meinungsbildung und -äußerung, wie sie die Mitglieder der «Letzten Generation» betrieben hätten. Diese Äußerungsfreiheit stehe unter besonderem staatlichem Schutz. 

Daraus folge, eine kriminelle Vereinigung erst dann bestehe, wenn erhebliche Straftaten vorlägen, die zu einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit geführt hätten. Die Aktionen der «Letzten Generation» hätten zwar polarisiert, aber das Sicherheitsgefühl in der Gesellschaft nicht beeinträchtigt.

Der Beschluss der Kammer ist bisher nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft kann den Angaben nach gegen die Entscheidung Beschwerde einlegen.


© dpa-infocom, dpa:260407-930-915073/1


hier  Heinrich Schmitz  Mai 27, 2023

Letzte Generation – Eine kriminelle Vereinigung?

 Die Generalstaatsanwaltschaft (GStA) München veranlasste eine bundesweite Razzia gegen die Letzte Generation wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung. Ob das rechtmäßig ist, darf man bezweifeln. Eine Kolumne von Heinrich Schmitz.


Norbert Maria Schüssler‬ ‪@nmschuessler.bsky.social‬

Quo Vadis, Deutschland?

Letzte Generation – Eine kriminelle Vereinigung?

Die Generalstaatsanwaltschaft (GStA) München veranlasste eine bundesweite Razzia gegen die Letzte Generation wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung.

..zur Bekämpfung schwerer Kriminalität gedacht sind, verschiebt sich die Grenze dessen, was als legitime politische Auseinandersetzung gilt.

Damit sendet man bewusst ein Signal: 

Wer die von der Politik vorgegebenen Spielregeln des Protests überschreitet, läuft Gefahr, nicht nur als Rechtsbrecher, sondern als Teil einer kriminellen Struktur behandelt zu werden. 



Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V.

Erfolg gegen polizeiliche #Schmerzgriffe

Heute vor zwei Jahren haben wir gegen den Einsatz von polizeilichen Schmerzgriffen bei friedlichen Demonstrationen geklagt - mit Erfolg. Im März dieses Jahres erklärte das Verwaltungsgericht Berlin den Einsatz von Schmerzgriffen zur Auflösung einer friedlichen Demonstration für rechtswidrig. Ein riesiger Erfolg für die #Versammlungsfreiheit!


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