Mittwoch, 29. April 2026

Wiederherstellungsplan für die Natur - Beteiligungsphase gestartet

 NABU e.V./  LinkedIn

Deutschland hat erstmals einen nationalen Wiederherstellungsplan für die Natur vorgelegt, zumindest als Entwurf. 

Dieser Plan soll zeigen, wie geschädigte Ökosysteme wie Moore, Wälder, Agrarlandschaften und Städte Schritt für Schritt wieder in einen besseren Zustand gebracht werden können.

 Der Plan ist ein wichtiger erster Schritt, hat aber noch klare Schwächen. Er geht vielerorts davon aus, dass bestehende Maßnahmen ausreichen, ohne ehrlich zu prüfen, ob die Ziele damit wirklich erreicht werden können. Oft bleibt unklar, wer konkret was, wann und wo umsetzt. Gerade für FFH-Gebiete und Agrarökosysteme fehlt damit Transparenz und Verbindlichkeit.

Es gibt aber auch echte Lichtblicke: Mit dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz und dem Sonderprogramm Naturschutz und Klimaanpassung hat die Bundesregierung schon erhebliche finanzielle Mittel bereitgestellt. 

Beide Programme nutzen Landnutzer*innen und Kommunen. Und beide Programme zeigen: intakte Ökosysteme schützen das Klima und uns vor den Folgen des Klimawandels.

Unterm Strich zeigt sich: Die nötige Kehrtwende vollzieht sich deutlich langsamer als gedacht. Dabei ist der Plan kein Selbstzweck, sondern ein Werkzeug. 

Statt wie bisher, hinterher zu berichten wie viel Natur verloren wurde soll nun langfristig voraus gedacht und nachgesteuert werden, damit Ziele auch erreicht werden. An diesem Anspruch muss sie der Plan messen lassen, damit er zu echten Veränderungen für Mensch und Natur vor Ort führt.



hier

Nationaler Wiederherstellungsplan für die Natur in Deutschland

Das Inkrafttreten der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (W-VO) am 18. August 2024 hat einen ambitionierten Zeitplan aktiviert:  Deutschland muss, wie alle anderen EU-Mitgliedsstaaten, einen Nationalen Wiederherstellungsplan (NWP) entwickeln. Dieser Plan soll darlegen, wie Deutschland die Ziele der W-VO erreichen will.

Der Wiederherstellungsplan soll im September 2027 vorliegen
Bis Anfang 2026 soll ein erster Entwurf des NWP erarbeitet und die entsprechenden Informationen zusammengestellt werden. Die Grundlage dafür bildet das EU-weit einheitliche Format, das die Europäische Kommission unter Beteiligung der Öffentlichkeit erstellt hat. Für die Ausarbeitung dieses ersten Planentwurfs müssen viele Informationen über unterschiedliche Ressorts und Verwaltungsebenen hinweg zusammengetragen und verarbeitet werden.

Parallel zu dieser Arbeit in den verschiedenen Fachgremien, konnte sich jede und jeder vom 1. September bis 3. Oktober 2025 an der Ausarbeitung des Plans beteiligen und seine Meinung, sein Anliegen und seine Sichtweisen einbringen.

Nächste Beteiligungsphase gestartet  hier
Im Frühjahr 2026 wurde der NWP-Entwurf veröffentlicht und damit der Start einer zweiten, formalen Beteiligungsphase eingeläutet. Die Öffentlichkeit und Stakeholder haben Gelegenheit bekommen, konkret die Inhalte des NWP-Entwurfs zu kommentieren. Auch dies geschieht mit Hilfe von Veranstaltungen und der Online-Beteiligungsplattform. Die Ergebnisse dieser Beteiligung fließen erneut in die Überarbeitung des NWP-Entwurfs ein.





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