Aus dem Parents for future - Newsletter Nr. 33 hier
Diesen Artikel mit seinen Grafiken aus dem Newsletter finde ich besonders wichtig, darum kommt er hier nochmal als Einzelartikel.
EINE KRITISCHE EINORDNUNG DER KLIMASCHUTZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG
Die Treibhausgas-Emissionen (THG-Emissionen) sanken erfreulicherweise im letzten Jahr so stark, dass die Bundesregierung jubelnd die Einhaltung ihrer Klimaschutzziele für 2023 verkünden konnte. Auch das 65-Prozent-Minderungsziel für 2030 kommt laut Umweltbundesamt in Reichweite.
Sind wir also auf dem richtigen
Weg und können uns beruhigt zurücklehnen? Mitnichten!
Mit der aktuellen Klimaschutzpolitik der Bundesregierung kann die Treibhausgasneutralität bis 2045 nicht
erreicht und schon gar nicht das 1,5-Grad-Limit des Pariser Klimaschutzabkommens eingehalten werden.
Bereits damals hatten jedoch u.a. Fridays for Future kritisiert, dass die Maßnahmen im KSG 2021 nicht mit dem Paris-Abkommen vereinbar sind
Unser fairer Anteil am CO2-Budget ist aufgebraucht
Inzwischen musste der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) feststellen, dass Deutschland seinen fairen Anteil am CO2-Budget zur Einhaltung des 1,5-Grad-Limits bereits aufgebraucht hat. Selbst zur Einhaltung eines 1,75-Grad-Limits mit 67 Prozent Wahrscheinlichkeit müsste Deutschland bei linearer Emissionsreduktion bereits 2037 CO2-neutral sein.
Die Berechnungen beruhen auf aktuellen Emissionsdaten sowie verbesserten wissenschaftlichen Analysen zum verbleibenden globalen CO2-Budget. Die Bundesregierung müsste folglich die THG-Emissionen schnellst möglich reduzieren. Klientelpolitik und Warten auf neue Technologien sind hier fehl am Platz. Selbst die schwachen Klimaschutzziele der Bundesregierung werden nicht erreicht
Werfen wir einen Blick in die innere Logik des KSG 2021 aus dem Jahr 2021: Die THG-Neutralität wurde auf 2045 vorverlegt mit dem Zwischenziel einer Reduktion um 65 Prozent bis 2030. Bei Nichteinhaltung der Sektorziele muss mit Sofortmaßnahmen gegengesteuert werden. Das beträfe aktuell den Gebäudesektor, vor allem aber den Verkehrssektor.Berücksichtigt man die lange Lebensdauer von PKW (bis zu 20 Jahre) und Heizungen (im Schnitt 25 Jahre), muss hier möglichst früh auf nachhaltige Lösungen umgestiegen werden, um die Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen.
Die gerade beschlossene Novellierung des Klimaschutzgesetzes wirkt jedoch wie ein Verschiebebahnhof
notwendiger Maßnahmen
in die nächste Legislaturperiode.
Mit der jetzt möglichen Verrechnung der Emissionen zwischen den Sektoren kann das Ziel der Klimaneutralität in 2045 – wenn überhaupt – nur mit extremen zusätzlichen Maßnahmen erreicht werden, wie der Verlauf im MMS 2024-Szenario in Abb. 3 verdeutlicht.
Die Novellierung ignoriert damit auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2021, dass ein Verschieben notwendiger Maßnahmen in die Zukunft als unzulässige Einschränkung der Freiheitsgrade zukünftiger Generationen bewertet hatte.
Unterlassener Klimaschutz wird teuer
Auch aus ökonomischer Sicht spricht alles für einen
schnellen, effektiven Klimaschutz:
Von Seiten der EU drohen Deutschland hohe Strafzahlungen, weil die erlaubten Emissionsmengen bis 2030 vor allem im Verkehrsbereich deutlich überschritten werden. Eine Verrechnung
mit Einsparungen über Plan im Energie- und Industriesektor ist hier nicht möglich.
Auch rein volkswirtschaftlich sind Investitionen in Klimaschutz deutlich günstiger als die Kosten entstehender Schäden, wie eine aktuelle Studie des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung belegt: Die globalen Kosten der Klimaerwärmung übersteigen die Kosten für einen wirksamen Klimaschutz um das 6-fache.
„Es kostet uns viel weniger, das Klima zu
schützen,
als dies nicht zu tun“,
sagt PIK-Forscherin Leonie Wenz, die die Studie leitete.
Resümee
Die für den Klimaschutz notwendigen Veränderungen wurden in den letzten 20 Jahren versäumt und jedes weitere Aufschieben bedeutet umso extremere Schritte, die erforderlich wären, die aber auch potentiell mehr sozialen Sprengstoff beinhalten.
Viele Maßnahmen wirken erst über längere Zeiträume. Deshalb müssen hier die notwendigen Schritte sofort eingeleitet werden: Bei der Gebäudewärme beispielsweise muss das Irrlicht „Wasserstoffheizungen“ aus dem Wege geräumt werden, im Verkehr gehören alle klimaschädlichen Subventionen abgeschafft.
Unseren fairen Anteil an der Einhaltung des 1,5-Grad-Limits können wir damit nicht mehr erreichen, aber wir können dafür sorgen, dass unsere Klimaschulden möglichst gering ausfallen.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen