Das Aktionsbündnis freut sich, dass die Regionalplanung inzwischen in der Presse angekommen ist!
Das war immer schon ein ernstes Anliegen von uns, denn die bisher praktizierte Hinterzimmer-Mentalität sollte längst der Vergangenheit angehören !
Im Gespräch mit Pressemitarbeitern wurde irgendwann klar, dass es (auch) an der Struktur der Berichterstattung liegt: Es gibt den Übergeordneten Teil, den Landes-Teil und dann die Kreisnachrichten. Wo stehen die Mitteilungen, die die Region mit ihren 3 Kreisen betreffen? Wer fühlt sich dafür zuständig? Erschwert wird das Ganze noch durch die wechselnden Sitzungsstandorte: bei einer Sitzung wurde das bisher meist von den Lokalnachrichten aufgegriffen - aber die Redaktion in Überlingen fühlte sich nicht zuständig für Berichte aus Baindt - hier als Bsp. um das Problem zu verdeutlichen. Dadurch fiel die Regional-Berichterstattung wohl oft durch alle Raster.
Aber nun ist Zeit vorwärts zu blicken. Die Schwäbische Zeitung greift das Thema Regionalplan auf und will den Lesern die Hintergrund-Infos dazu liefern. Wunderbar!
Auszüge daraus:
"Die einen regen sich darüber auf, die anderen sehnen ihn herbei: Im Juni soll der neue Regionalplan für die Region Bodensee-Oberschwaben verabschiedet werden, der die drei Landkreise Ravensburg, Sigmaringen und Bodensee umfasst. Das mehrere hundert Seiten starke Werk ersetzt dann seinen Vorgänger aus dem Jahr 1996 und soll die Entwicklung der Region steuern und den Städten und Gemeinden Gestaltungsspielraum geben - aber auch Raubbau an Natur und Landschaft verhindern. Ein Spagat, denn oft stehen wirtschaftliche Interessen dem Erhalt der Umwelt entgegen. In einer kleinen Serie beleuchtet Planungsreferentin Nadine Kießling, was ein Regionalplan steuern muss, steuern darf und steuern kann.
Der Regionalplan ist ein Instrument der überörtlichen Raumordnung. Überörtlich heißt, dass die Raumordnung oberhalb der kommunalen Ebene angesiedelt ist. Ein Regionalplan muss aufgestellt werden, so will es das Raumordnungsgesetz und das Landesplanungsgesetz. Einfach darauf verzichten - das geht nicht. Der Regionalplan muss dabei unter anderem die Vorgaben aus dem Landesplanungsgesetz beachten......
Die Regionalplanung muss die Entwicklungsvorstellungen der Städte und Gemeinde im Regionalplan, soweit vertretbar, berücksichtigen. Das ist durch im Grundgesetz garantierte Selbstverwaltungsgarantie der Städte und Gemeinden vorgegeben. Zu dieser Selbstverwaltungsgarantie gehört auch die Planungshoheit. Das heißt, der Regionalplan muss die Planungshoheit der Städte und Gemeinden wahren, er darf nicht zu stark in sie eingreifen. „Dabei sind Konflikte programmiert, denn nicht immer sind Entwicklungsvorstellungen von Städten und Gemeinden mit anderen Raumfunktionen in Einklang zu bringen“, erklärt Kießling."
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen