Mittwoch, 18. Januar 2023

Nach erfolgreicher Klimaklage gegen BW: Umwelthilfe setzt Land Frist und Kretschmann weicht aus

Eigentlich ist das doch eine klare Ansage, was bei der Klimaklage gegen Baden-Württemberg Recht gesprochen wurde. Welches Spiel wird  in Baden-Württemberg nun gespielt? Wann wird adäquater Klimaschutz  endlich umgesetzt? Selbst ich als Grüne Gemeinderätin bin verwundert über Kretschmann`s  etwas hämisch klingende Antwort unten. Und mir ist es wirklich egal unter welchem Namen Klimaschutz letztlich  umgesetzt wird, Hauptsache das geschieht bald und in ausreichendem Maße.

Ich möchte hier auch noch  auf das bisher ungeklärte Thema Flächenfraß verweisen (hier), das bei den Naturschutztagen hochploppte. Denn Flächenfraß hat sehr viel mit Klimaschutz zu tun, wie die Scientists4future aufgezeigt haben. Andrea Lindlohr von den Grünen, einstmals unsere Hoffnungsträgerin im Bezug auf den Regionalplan Bodensee-Oberschwaben, machte keine gute Figur . Sie zog sich auf die  altbekannten Parolen des "Weiter so!" und "Wirtschaft muss wachsen" zurück, während sie uns erzählte, dass "der Flächenfraß sehr ernst genommen würde."...

Können wir noch darauf hoffen, dass Baden-Württemberg sich auf seine Klimapflichten besinnt? Ich möchte es sehr gerne glauben, aber es fehlt nicht mehr viel um vom Glauben abzufallen.....Der BUND jedenfalls machte deutlich, dass auch er in der Startposition zu einer Klimaklage steht, sollte der Regionalplan unverändert genehmigt werden.


RTL hier   Jürgen Resch  Wolfgang Kumm/dpa/  17.1.23

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, beantwortet auf einer Pressekonferenz der Deutschen Umwelthilfe Fragen von Journalisten.

Nach ihrer erfolgreichen Klimaklage gegen das Land Baden-Württemberg fordert die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sofortiges Handeln von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne). Wir fordern die Landesregierung auf, bis zum 28. Februar 2023 das seit 2020 überfällige, finale Integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept vorzulegen, sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch laut Mitteilung vom Montag.

Notfalls werde die DUH die Landesregierung per Zwangsvollstreckung dazu zwingen, das Konzept zu verabschieden, erklärte er anlässlich der Veröffentlichung der Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg am Freitag.

Die DUH war im November vergangenen Jahres mit einer Klimaklage gegen das Land Baden-Württemberg erfolgreich. Der VGH monierte damals in seiner Entscheidung einen Verstoß gegen das Klimaschutzgesetz und verurteilte das Land dazu, das im Gesetz vorgesehene integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept zu beschließen. Eine Revision gegen das VGH-Urteil wurde nicht zugelassen; das Land kann aber eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erheben (Az. 10 S 3542/21).

Das im Gesetz vorgesehene integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept müsse konkrete Maßnahmen enthalten, die geeignet seien, die Klimagasemissionen des Landes bis 2030 um 65 Prozent zu senken, forderte Resch. Dazu müsse es den Erhalt eines leistungsfähigen Schienenknotens umfassen, der die Verdopplung der Personenkilometer bis 2030 leisten könne. Dies geht nur durch den zusätzlich zu Stuttgart 21 erhaltenen Kopfbahnhof in Stuttgart und den Verzicht auf die Abhängung der Gäubahn, erläuterte Resch.

Der neue Tiefbahnhof, der im Rahmen des Bahnprojekts Stuttgart 21 entsteht, soll den oberirdischen Kopfbahnhof in Stuttgart ersetzen. Die Kappung der Gäubahn für mehrere Jahre droht wegen des Baus eines Tunnels im Zuge des Megaprojekts. Die Züge aus Singen sollen ab 2025 nicht mehr bis zum Stuttgarter Hauptbahnhof fahren, sondern in Stuttgart-Vaihingen enden. Tausende Fahrgäste im Fern- und Regionalverkehr müssten dann täglich für viele Jahre auf S-Bahn, Busse und Stadtbahnen umsteigen.

Die DUH fordert zudem einen auf mindestens drei Jahre angelegten landesweiten Modellversuch zur Einführung eines Tempolimits auf allen Autobahnabschnitten sowie für Bundes- und sonstige Außerortsstraßen mit Tempolimit von 100 beziehungsweise 80 Stundenkilometern. Überdies will sie eine verbindliche CO2-Obergrenze von 95 Gramm pro Kilometer für den Pkw-Fuhrpark der Landesregierung ab dem 1. Juli 2023.



Focus hier Dienstag, 17.01.2023

Kretschmann nach Klima-Klage: „Da hat sie ein bisschen Pech gehabt, die Deutsche Umwelthilfe“

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) will trotz der erfolgreichen Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) kein neues Klimaschutzkonzept beschließen.

„Wir haben ja jetzt einen ganz anderen Mechanismus“, sagte Kretschmann am Dienstag in Stuttgart. Das Klimaschutzkonzept, das bisher gesetzlich vorgesehen ist, wolle man durch das sogenannte Klima-Maßnahmen-Register ersetzen. Daher sei das Gerichtsurteil zugunsten der DUH überholt, sagte Kretschmann. „Da hat sie ein bisschen Pech gehabt, die Deutsche Umwelthilfe.“

Kretschmann: Umwelthilfe mit Forderung zu spät dran

Die DUH hatte die Landesregierung aufgefordert, bis zum 28. Februar ein neues Klimaschutzkonzept vorzulegen, wie vom Gericht gefordert. Die Landesregierung plant aber eine Gesetzesänderung - der entsprechende Vorschlag wurde im Dezember im Landtag präsentiert, er befindet sich nun im parlamentarischen Verfahren. Mit ihrer Forderung zum Klimaschutzkonzept sei die DUH daher zu spät dran, erklärte Kretschmann.

Der Verwaltungsgerichtshof hatte in der Urteilsbegründung dagegen betont, die Pflicht zu einem Klimaschutzkonzept bleibe so lange bestehen, bis das Gesetz vom Parlament tatsächlich geändert worden sei.

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