Leserbrief in der Schwäbischen Zeitung zu „Klimaschutzgesetz ist verfassungswidrig“ (30. 4.):
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts wertet Klimaschutz vom „nice to have“, von der Kür zum einklagbaren Pflichtprogramm politischen Handelns auf. Die Richter folgen damit nicht etwa einem vorübergehenden Zeitgeist, sondern tragen dem fortschreitenden Klimawandel, der insbesondere zukünftige Generationen bedroht, Rechnung. Das Urteil stärkt all jene Stimmen, die einen harten „Klima-Lockdown“, den die Natur in absehbarer Zeit der jüngeren Generation aufzwingen könnte, abwenden wollen und daher schon heute ambitionierte Maßnahmen einfordern.
Das wegweisende Urteil aus Karlsruhe ist auch eine schallende Ohrfeige für den Regionalverband Bodensee-Oberschwaben mit seinem vorliegenden Regionalplan-Entwurf. Seit Jahren ignorieren die Verantwortlichen die sachlich fundierten Einwände aus Wissenschaft, Umweltverbänden und breiten Teilen der Bevölkerung. Die Planungsvorgaben für die nächsten 20 Jahre spalten mittlerweile nicht nur die Region, sondern untergraben augenscheinlich und auf unerträgliche Art und Weise die nun aus Karlsruhe als unzureichend bewerteten Vorgaben aus Stuttgart und Berlin.
Mit dem Verfassungsgerichtsurteil sollte auch den letzten Befürwortern aus Politik und IHK klar werden, dass der vorliegende Entwurf obsolet ist und vor Gericht nicht länger Bestand haben wird.
Um nicht noch mehr Zeit im Kampf gegen den Klimawandel zu verlieren, erwarte ich als besorgter Vater und engagierter Bürger, dass der Regionalplan jetzt schnellstens unter Einbeziehung von Wissenschaft, Naturschutzverbänden und Vertreter*innen der Zivilgesellschaft deutlich nachgebessert wird. So könnte ein konstruktiver Klimakonsens mit der Bevölkerung eingeläutet werden, der die vorhandenen Potenziale in der Region zur Entfaltung bringt, statt sie weiter auszubremsen.
Martin Lang, Oberankenreute
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