Alexander Bohnenstengel hier
In Deutschland heißt es Parteispenden, in Entwicklungsländern heißt es Korruption
In Deutschland funktioniert Macht angeblich nach Regeln. Wir nennen es Demokratie, Transparenz und politische Kultur.
Geld darf fließen, solange es ordentlich verbucht wird. Und wenn Unternehmen oder Millionäre politische Parteien unterstützen, heißt das hier nicht Bestechung, sondern „Parteispenden“.
Klingt sauber, nach Bürgerpflicht und Engagement. Nur: Sobald das Gleiche in einem Land des globalen Südens passiert, schreien wir laut: Korruption!
Wir messen mit zweierlei Maß. Wenn deutsche Konzerne ihre Interessen absichern, nennt man das legitime Einflussnahme. Wenn Politiker enge Beziehungen zu Spendern pflegen, ist das „Netzwerken“. Wenn eine Partei plötzlich ein Gesetz beschließt, das exakt den Wünschen ihrer größten Geldgeber entspricht ist das natürlich reiner Zufall.
Doch wenn in Afrika, Asien oder Südamerika Geld in die falschen Hände fließt, wird empört der moralische Zeigefinger gehoben. Wir erklären ganze Länder zu „nicht regierungsfähig“ oder „strukturell korrupt“. Dabei tun sie oft nichts anderes als wir. Nur ohne die juristisch saubere Verpackung, ohne Spendenquittung und Paragrafen-Politur.
Die Realität ist unbequem: Das deutsche System hat die Korruption perfektioniert, indem es sie uneingeschränkt legalisiert hat. Der Geldfluss bleibt derselbe, nur der Anstrich ist eleganter.
Vielleicht sollten wir also aufhören, Korruption mit Entwicklungsländern zu verbinden. Korruption ist kein kulturelles Problem. Sie ist ein Machtproblem. Und in Deutschland trägt sie einen Anzug, sitzt im Bundestag und nennt sich „Parteispende“.
Bei den Parteispenden in Deutschland muss sich was verändern --> Repost!
Skurriles und bunt Gemischtes zu Parteispenden:
Wer konkrete Zahlen sucht findet sie bei "Abgeordnetenwatch" und "Spendenbot" auf Bluesky
Infos und Hinweise immer mal wieder bei Campact und LobbyControl
Zeit hier Von Ferdinand Otto 4. Juni 2024
CDU: Die
PARTEI verklagt die Bundesrepublik wegen CDU-Parteispenden
Die Bundestagsverwaltung ist nicht eingeschritten, als die CDU eine mutmaßlich illegale Spende erhalten hat. Deshalb steht sie nun selbst vor Gericht.
Die Partei Die PARTEI des Satirikers Martin Sonneborn hat vor dem Verwaltungsgericht Berlin eine Klage eingereicht gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Präsidentin des Bundestages Bärbel Bas (SPD). Der Entwurf der Klageschrift lag ZEIT ONLINE vorab vor.
Hintergrund ist eine Parteispende des Immobilienunternehmers Christoph Gröner an die CDU. Sonneborns Prozessbevollmächtigte, die Juristin Sophie Schönberger, hält Gröners Spende aus dem Jahr 2020 für unzulässig.
Die Klage richtete Schönberger aber nicht gegen die CDU, die im Verfahren nur Beigeordnete ist. Sondern gegen die Bundestagsverwaltung, weil diese nach Ansicht der Kläger im Fall illegaler Spenden hätte eingreifen müssen. Der Bundestag hätte demnach die CDU auffordern müssen, das Dreifache der Spendensumme zurückzuzahlen. So sieht es das Parteiengesetz für illegale Spenden vor.
Als potenzielle Geschädigte konnten in diesem Fall nur andere Parteien eine Klage einreichen.
Und darum geht es im Detail: Gröner hatte als Privatperson 320.000 Euro an den Berliner Landesverband der CDU gespendet. Die Gröner Family Office GmbH, die sein Vermögen verwaltet, überwies noch mal 500.000 Euro. Viel Geld – aber nicht illegal. Problematisch wurde die Transaktion aus Sicht der Kläger erst mit einem Interview, das Gröner später gab.
Bedingungen für die Spende?
Im Gespräch mit dem Deutschlandfunk Kultur sagte Gröner im Jahr 2021, er habe der CDU "drei Bedingungen gesetzt". Demnach habe er gesagt: "Ich möchte, dass die Kinder im Kinderheim, die behindert sind, genauso viel Geld für ihre Kleider kriegen wie die nicht behinderten. Die kriegen nämlich 200 Euro weniger. Ich habe gesagt: Wenn das Bundesverfassungsgericht den Mietendeckel nicht abschafft, dann möchte ich auch, dass die CDU den nicht abschafft, aber modifiziert. Ich habe noch eine dritte Forderung damit verbunden. Da ging es ein bisschen auch wieder um Kinderheime."
Das Problem: Wer in Deutschland derlei Spenden mit einer Bedingung versieht, egal, wie wohlmeinend diese erscheint, macht sich unter Umständen strafbar. Sogenannte Einflussspenden sind verboten.
Im Parteiengesetz heißt es dazu, ausgeschlossen seien Spenden, "die der Partei erkennbar in Erwartung oder als Gegenleistung eines bestimmten wirtschaftlichen oder politischen Vorteils gewährt werden". So soll der Eindruck vermieden werden, Politik sei käuflich.
Der Chef der Berliner CDU, Kai Wegner, inzwischen der Regierende Bürgermeister der Stadt, bestätigte später indirekt, dass Gröners Spende nicht bedingungslos war, auch wenn er einen anderen Zweck nannte als der Spender. "Er hat einen Wunsch geäußert. Er hat zu mir gesagt: Herr Wegner, bitte tun Sie alles dafür, dass es nicht so viele Obdachlose in der Stadt gibt", sagte Wegner seinerseits in einem Interview.
Der Fall erregte schon damals Aufmerksamkeit. Die NGO LobbyControl rief nach eigenen Angaben im Mai 2022 die Bundestagsverwaltung auf, die Spende zu untersuchen. Auch Transparency International bohrt nach. Und bekommt vom Bundestag folgende Antwort: "Hinweise auf eine mögliche Erfüllung des Tatbestands einer Einflussspende" hätten sich "nicht bestätigt". Der Spender habe seine Aussage aus dem Interview korrigiert. "In diesem Sinne interpretierbare öffentliche Aussagen des Herrn Gröner wurden zwischenzeitlich nachvollziehbar richtiggestellt", schreibt die Bundestagsverwaltung.
Die Kläger baten die CDU um eine Stellungnahme zu dem Fall. In der Klageschrift zitieren sie die Antwort der Partei: Christoph Gröner habe keinem der beteiligten CDU-Politiker "gegenüber weder ausdrücklich noch konkludent Erwartungen zum Ausdruck gebracht hat, dass seine Spenden an Bedingungen oder gar Gegenleistungen geknüpft wären".
Darüber hinaus habe die CDU eine eidesstattliche Versicherung von Christoph Gröner aus dem Mai 2023 übersandt, in der der Unternehmer behauptet: "Eine konkrete Erwartung oder gar Gegenleistung in Form eines bestimmten wirtschaftlichen oder politischen Vorteils war damit niemals verbunden."
Die Kläger halten das für eine Schutzbehauptung. Sollten sie das Verfahren gewinnen, müsste die Bundestagsverwaltung die CDU auffordern, die dreifache Spendensumme, knapp 2,5 Millionen Euro, zurückzuzahlen.
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