Brigitte Knopf hier auf LinkedIn 15.5.25
Gründerin und Direktorin von Zukunft Klima Sozial ZKS gGmbH; Stellvertretende Vorsitzende Expertenrat für Klimafragen
Laut #Klimaschutzgesetz ist die neue Regierung verpflichtet, innerhalb der ersten 12 Monate der Legislatur ein #Klimaschutzprogramm zu beschließen. Was sind die Anforderungen und die Abläufe?
Auch wenn der Expertenrat für Klimafragen (ERK) keine zweite Zielverfehlung des Emissionsbudgets 2021-2030 festgestellt hat, und daher kein Maßnahmenprogramm nach §8 Klimaschutzgesetz (KSG) notwendig ist, muss unabhängig davon ein nach §9 KSG ein #Klimaschutzprogramm „spätestens zwölf Kalendermonate nach Beginn einer Legislaturperiode" beschlossen werden. Da die Legislatur am 25. März mit der konstituierenden Sitzung des Bundestages begonnen hat, ist die Frist also bis Ende März 2026.
Zudem sieht der zeitliche Ablauf vor, dass die zuständigen Ministerien „innerhalb von sechs Monaten nach Beginn der Legislaturperiode geeignete Maßnahmen zur Einhaltung“ der Ziele vorschlagen (§9 Abs. 2), also bis etwa Ende September. Zu diesem Programm wird vor Beschluss eine Stellungnahme des Expertenrats eingeholt (§12 Abs. 3). Weiterhin ist nach §9 Abs. 3 ein öffentliches Konsultationsverfahren vorgesehen.
Insofern muss die neue Bundesregierung recht schnell ein Maßnahmenprogramm vorlegen.
Dabei geht es nicht nur um die Zielerreichung für 2030, sondern auch für 2040 und um Maßnahmen zur Zielerreichung für den Sektor Landnutzung #LULUCF und für technische Senken. Die Maßnahmenvorschläge müssen zudem auch Abschätzungen zu ökonomischen, sozialen und weiteren ökologischen Folgen enthalten.
Zusätzlich sollte aus Sicht des Expertenrats auch die Zielverfehlung der #Klimaneutralität bis 2045 in den Blick genommen werden, auch wenn letztere nicht ausdrücklicher Bestandteil eines Klimaschutzprogramms sein muss.
Im Prüfbericht vom Expertenrat haben wir #Handlungsfelder identifiziert, die im Klimaschutzprogramm adressiert werden sollten, u.a. Maßnahmen im Verkehrs- und Gebäudesektor, die Umsetzung des 2. Europäischen Emissionshandels EU-#ETS2 sowie Maßnahmen im Sektor LULUCF und zur Umsetzung von technischen Senken.
Der #Koalitionsvertrag bekennt sich zwar ausdrücklich zum Ziel der Klimaneutralität 2045, bleibt aber an vielen Stellen vage und adressiert die Problemfelder nicht explizit.
Wir empfehlen daher, das anstehende #Klimaschutzprogramm neben der Sicherstellung der Zielerreichung für das Jahr 2030 auch explizit auf die identifizierten Handlungsfelder und die langfristige Erreichbarkeit der #Klimaneutralität auszurichten.
Hier geht’s zum Bericht des Expertenrats: https://lnkd.in/dFtf6F_G
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen