Liebe Interessierte zur Wiedervernässung des Reicher Moos,
Es hat sich einiges getan und es gibt von allen Seiten positive Signale. Um
diese Entwicklung zwischen Behörden und anderen Beteiligten nicht zu stören,
halten wir uns mit weiterer Kritik zurück,
solange wir tatsächliche Fortschritte in Richtung Renaturierung und
Wiedervernässung sehen.
Über bereits erfolgten Maßnahmen, die unten
im Kurzprotokoll auszugsweise beschrieben sind, finden wohl bereits
weitergehende Arbeiten im Reicher Moos statt, über die wir dann sicher später
berichten dürfen.
Unterstützen Sie weiterhin unsere Ziele zur Revitalisierung des
Reichermoos.
Denn das Reichermoos ist nicht tot und muss "nur"
wiederbelebt werden
Auszüge aus dem Kurzprotokoll des RP Tübingen zum Ortstermin im Reicher Moos am 6.3.2025
Ziel des Ortstermins war die Vorstellung der vom RP Tübingen, Ref. 56 Anfang 2025 beauftragten Pflegemaßnahmen im Reicher Moos.
Zum Erhalt und zur Förderung der naturschutzfachlich bedeutenden Artausstattung des Reicher Moos werden im Gebiet regelmäßig Landschaftspflegemaßnahmen durch verschiedene Akteure umgesetzt (Zweckverband Reicher Moos, Landschaftserhaltungsverband, Jäger, RP Tübingen Ref. 56).
Neben kontinuierlichen Maßnahmen wie beispielsweise einer angepassten Pflegemahd sind das auch Entwicklungsmaßnahmen, wie die Vernetzung bestehender Offenlandlebensräume für beispielsweise bedrohte Heuschreckenarten und die Kreuzotter oder die Ergänzung von Sonderlebensräumen wie kleinflächigen, standorttypischen Moorgewässern für verschiedene, besonders gefährdete Libellenarten.
Das Reicher Moos weist eine sehr hohe Artenvielfalt, darunter zahlreiche gefährdete Arten, auf. Beispiele sind Libellenarten gut besonnter Moor-Tümpel wie
- die Große Moosjungfer (Leucorrhinia pectoralis, Rote Liste BW 1 „vom Aussterben bedroht“),
- Kleine Binsenjungfer (Lestes virens, Rote Liste BW 2 „stark gefährdet“) oder
- die Kleine Moosjungfer (Leucorrhinia dubia, Rote Liste BW 3 „gefährdet“).
- Bei den Heuschrecken sind u.a. die Gefleckte Keulenschrecke (Myrmeleotettix maculatus, Rote Liste BW 2 „stark gefährdet“) oder
- der Buntbäuchige Grashüpfer (Omocestus rufipes, Rote Liste BW 2 „stark gefährdet“) nachgewiesen. Für diese Arten sind trockene und gut besonnte, offene Bodenstellen ein wichtiges Lebensraumelement.
- Die ebenfalls nachgewiesene Kreuzotter (Vipera berus, Rote Liste BW 2 „stark gefährdet“) benötigt ein Mosaik aus feuchten und trockenen, gut besonnten Teil-Lebensräumen.
- Im Südwesten des Gebiets leben auf streugenutzten Flächen u.a. der Goldene Scheckenfalter (Euphydras aurinia, Rote Liste BW 1 „vom Aussterben bedroht“),
- der Hochmoor-Perlmutterfalter (Boloria aquilonaris, Rote Liste BW 2 „stark gefährdet“) und
- das Blaukernauge (Minois dryas, Rote Liste BW „stark gefährdet“).
Aus Sicht des Artenschutzes derzeit sehr dringliche Maßnahmen sind das Zurückdrängen der Gehölz-Sukzession in der in Abb. 1 dargestellten Fläche („Suchraum für Zurückdrängen der Sukzession“) und die Verbesserung des Biotopverbunds der offenen Teilflächen bzw. Lichtungen für Arten des Offenlands. Dadurch wird der Austausch von Individuen zwischen den Teil-Lebensräumen gefördert. Gemäß dem „Metapopulationskonzept“ ist dies für die Erhaltung bzw. Entwicklung von langfristig stabilen Populationen essentiell, da einmal der genetische Austausch verbessert wird und zudem die Wiederbesiedlung einer Fläche, nach dem Erlöschen einer Teilpopulation, gefördert wird.
Zudem verbessert ein funktionierender Biotopverbund die Möglichkeit, dass Arten im Zuge des Klimawandels (Teil-)Lebensräume erreichen können, in denen Sie künftig eingenischt sein werden.
Die Pflegemaßnahme besteht aus 3 Einzelmaßnahmen:
o Zurückdrängen der Gehölzsukzession durch Gehölzentnahme in mehreren ca. 6 Meter breiten Streifen in buchtiger Ausführung und Verbesserung des Biotopverbunds der offenen Teilflächen in diesem Gebiet.
o Entwicklung eines Lichtwald-Korridors zur Verbesserung des Biotopverbunds für Arten des Offenlands mit ca. 20 Meter Breite in buchtiger Ausführung. Der Korridor verbindet die offenen Teilflächen westlich des Weges mit der östlich des Weges gelegenen LRT-Flächen „Geschädigtes Hochmoor“ [7120].
o Anlage von 2 Kleingewässer (ca. 10 x 10 Meter und 5 x 5 Meter) als Lebensraum für Libellen.
Weitere diskutierte Themen
Im Rahmen der derzeitigen Abbaugenehmigung ist bis 2036 ein Rekultivierungskonzept umzusetzen. Sollte eine Erweiterung des Abbaus nach 2030 beantragt werden, ist bis dahin eine FFH-Verträglichkeitsprüfung mit Maßnahmenvorschlägen vorzulegen. Die naturschutzfachlich hochwertige Ausstattung legt ein räumlich differenziertes Wiedervernässungskonzept nahe, das die unterschiedlichen Lebensraumansprüche der gefährdeten Arten berücksichtigt.
Eine fachlich geeignete Rekultivierung des Gebiets bedarf einer differenzierten Konzeption unter besonderer Berücksichtigung der standörtlichen Bedingungen und der
Ausstattung an Arten und Lebensräumen. Das im Auftrag des Zweckverbands 2014 erarbeitete Grobkonzept stellt dafür bereits eine wertvolle Grundlage dar, muss jedoch um hochauflösende Untersuchungen (Ökohydrologie / aktuelle Ausstattung) und insbesondere um Maßnahmen zu abiotischen Parametern ergänzt werden.
Der Verein ProNatur Vogt-Waldburg wünscht die Erstellung eines Gesamtkonzepts für das Reicher Moos, nicht nur für die derzeit genehmigte Abbaufläche. Der Verein bietet seine Unterstützung an, z.B. durch Gründung einer Stiftung. Der Verein ProNatur regt an, zeitnah erste Vernässungsmaßnahmen wie das Schließen von Entwässerungsgräben im Moorgebiet auf den Weg zu bringen. Damit kann zumindest teilweise der anhaltenden Austrocknung entgegengewirkt werden. Nach Einschätzung des Vereins kann so dazu beigetragen werden, das feucht-kühle Mikroklima im Zuge der anstehenden Klimaerwärmung zu erhalten. Weiter wird eingeschätzt, dass dies essenziell für den Erhalt vieler Arten ist, nicht nur diejenigen die im FFH-Gebiet als besonders bedroht und schutzbedürftig hervorgehoben werden.
Von Seiten ForstBW wird ein mögliches Wiedervernässungsprojekt befürwortet. Von Seiten der UNB wird angeboten eine Liste an Pflegemaßnahmen mit weiteren Ortskennern zu erarbeiten, die im Rahmen von ehrenamtlichen Arbeitseinsätzen umgesetzt werden können.
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