Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat sich nach der Verhandlung um den Weiterbau der Küstenautobahn A20 vor dem Bundesverwaltungsgericht enttäuscht gezeigt. 

«Mit der Frage des Bedarfs für einen Neubau hat sich das Gericht nicht näher befasst, obwohl wir zahlreiche Gründe geliefert haben, dass die Aufnahme der A20 in den vordringlichen Bedarf nicht gerechtfertigt ist», sagte der BUND-Landesvorsitzende Heiner Baumgarten in Hannover am Mittwoch in einer Mitteilung. Stattdessen habe das Gericht eine Überprüfung des Bundesverkehrswegeplans an die Politik verwiesen. Das Gericht hatte am Dienstag über den Weiterbau verhandelt. Eine Entscheidung soll am 7. Juli verkündet werden.

 Der BUND-Landesvorsitzende fürchtet zudem, dass das Gericht den Klimaschutz und ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem vergangenen Jahr nicht ausreichend berücksichtigen werde. Demnach hätte der Senat signalisiert, dass das Klimaschutzgesetz für den beklagten ersten Abschnitt wohl nicht wirksam sei, da der Planfeststellungsbeschluss vor dem Gesetz ergangen sei. «Dabei wird völlig außer Acht gelassen, dass Artikel 20a Grundgesetz, auf den sich das Klimaurteil des Bundesverfassungsgerichts maßgeblich stützt, eine Berücksichtigung des Klimaschutzes bereits zum Zeitpunkt des Planfeststellungsbeschlusses erfordert hätte», sagte Baumgarten.

Die A20 soll die Niederlande, Norddeutschland und Polen verbinden. Seit langem endet die vom polnischen Stettin kommende Autobahn aber östlich von Bad Segeberg in Schleswig-Holstein. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und mehrere Landwirte klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss für den ersten Bauabschnitt in Niedersachsen, ein 13 Kilometer langes Teilstück von der A28 bei Westerstede (Kreis Ammerland) bis zur A29 bei Jaderberg.

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