Rechnungshof: Klimaschutzziele in der Agrarförderung verfehlt
Zu einem vernichtenden Urteil über die Verwendung der Agrargelder im Zeitraum von 2014 bis 2020 kam der Europäische Rechnungshof bereits Ende Mai. Darin wird der EU nachgewiesen, dass sie ihr selbst gestecktes Ziel, mindestens 20 Prozent ihrer Mittel für den Klimaschutz auszugeben, deutlich verfehlt. Der klimarelevante Anteil der EU-Ausgaben liege statt bei den gemeldeten 20 Prozent eher bei rund 13 Prozent. Dabei seien in keinem anderen Bereich so viele Gelder zu Unrecht für den Klimaschutz verbucht worden, wie bei der Agrarförderung.
Der Betrag sei mit 60 Milliarden Euro viel zu hoch angesetzt und die Emissionen aus der Landwirtschaft trotzdem seit 2010 in der EU nicht zurückgegangen. Dementsprechend besorgt zeigten sich die Prüfer*innen des Europäischen Rechnungshof auch über die kommende Klimaberichterstattung für die Jahre 2021-2027.
Grünen-Studie: Ernährungssicherheit in Zeiten des Krieges
Welche Änderungen der europäischen Agrarförderung angesichts des Krieges in der Ukraine geeignet wären, beschreibt auch eine neue Studie im Auftrag der Grünen/EFA-Abgeordneten des EU-Parlaments Sarah Wiener und Martin Häusling. In der Studie analysieren die Agrarökonom*innen Sebastian Lakner, Wilhelm Klümper und Kristina Mensah die Wirkungen fehlender Exporte aus der Ukraine und benennen agrarpolitische Handlungsoptionen.
Darunter: Die Stärkung des Multilateralismus und offener Märkte, der Fokus auf die Produktions- und Verwendungsseite, das Aussetzen der Beimischung von Biokraftstoffen, der Umbau der Tierhaltung und Anpassungen bei den Grundanforderungen der GAP. Im Hinblick auf das geringe Mengenpotential bei hohen zu erwartenden ökologischen Schäden, erscheint laut Studie das grundsätzliche Aussetzen der Regelung zu nicht-produktiven Ackerflächen (GLÖZ 8) als nicht sinnvoll.
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