Aus aktuellem Anlass ist es notwendig, dass wir uns mit diesem Thema befassen.
In einigen Beiträgen wurde bereits auf das Thema hingewiesen: in diesem Leserbrief hier, in der PM des Aktionsbündnisses hier und nicht zuletzt vom Sprecher des KlimaCamps hier
Auch bei den Reden anlässlich unserer Petitionsübergabe war es bereits ein Thema.
Das Ravensburger Spectrum sieht die Notwendigkeit hier sich mit dem gesetzlichen Hintergrund zu befassen und kommt dadurch zu interessanten Aussagen.
KLIMASTREIT & STAATSKUNDE zum Thema "ZIVILER UNGEHORSAM"
Im Artikel heißt es:
"Wieder einmal hatte ich den Begriff des "Zivilen Ungehorsam" (ZivU) benutzt, als ich einen Artikel über die Klimaktivist/innen schrieb.....
Während FFF, S4F, BUND, Klimacamper/innen und andere stets darauf bedacht sind, Veränderungen zum Wohle der Allgemeinheit oder gar der Menschheit zu erreichen und damit das staatliche System und die Demokratie im Ergebnis zu stärken........."
Es lohnt sich also durchaus, sich in die Argumentation des Artikels einzudenken!
Ganz spannend finde ich, gerade in diesem Zusammenhang, einen ganz anderen Artikel zum Thema Demokratie, aus dem Südkurier vom 8.5.2021
"Nichts los in unseren Rathäusern?"
Dort heißt es: "Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben hohe Erwartungen in die
kommunale Demokratie gesetzt und bestimmt, dass der Gemeinde die
Selbstverwaltung garantiert (Art. 28 Abs. 2) und diese Selbstverwaltung
den Grundsätzen eines republikanischen, demokratischen und sozialen
Rechtsstaates (Art. 28 Abs. 1) entsprechen soll....."
Nach einem Ausflug in die Grundfesten der Demokratie heißt es dann: "In der Kommunalverfassung von Baden-Württemberg (und Bayern) ist das Kernstück demokratischer Organisation aufgehoben, geradezu vernichtet. Bürgermeister werden auf acht Jahre gewählt, sind nicht abwählbar (BVerfGE 7, 155 ff.). Dieses Zeitintervall verstößt gegen demokratische Kulturen und Prinzipien, es entspricht zwei ganzen Amtszeiten eines amerikanischen Präsidenten. Ein Zyklus außerhalb der Kontrolle jeder Legislaturperiode von Parlamenten.
Die Bürgermeister
repräsentieren die Exekutive, sie leiten die Verwaltung, sie sind die
Repräsentanten, aber nicht nur mit der Erledigung der Angelegenheiten
der laufenden Verwaltung betraut, sondern auch Mitglied des
Gemeinderates, sie sind ihre Präsidenten, sie sitzen den anderen vor.
Diese Machtfülle löst die Grenzen von Exekutive und Legislative auf,
befördert gerade in vielen kleinen Kommunen Leute an die Macht, die ihr
nicht gewachsen sind. Sie sprengen die Idee von der Gewaltenteilung, wie
sie von Charles Montesqieu im Geist der Gesetze formuliert wurde und
Eingang fand in alle demokratischen Verfassungen, Institutionen und
Verfahren. ...
Die normierte Funktion von Bürgermeistern in der süddeutschen Ratsverfassung ist demokratiefeindlich"
Und ich möchte noch ergänzen: Und dann sitzen viele dieser an sich schon "allmächtigen" Bürgermeister auch noch im Kreistag und womöglich auch noch im Regionalverband
Als Mitglied des Kreistag haben sie gemeinsam die Macht, die Kontrollfunktion der Kommunalaufsicht auszuhebeln, denn der Landrat will ja wieder von ihnen gewählt werden... und im Gremium des Regionalverbands steuern sie bis heute die Regionalplanung, die im Sinne des Flächenfraßes unbedingt eine beschränkende Wirkung haben müsste. Sie propagieren laut ein "Weiter so wie bisher" und verschieben Probleme einfach in die Zukunft.
Und was haben sie bisher bewirkt? Das Aushebeln einer vernunft-orientierten, wissenschaftlich getragenen Klimaschutz-Politik in Kommunen, Kreisen und im Ländle, obwohl die große Dringlichkeit immer wieder angemahnt wurde. Obwohl übergeordnete Ziele und Gesetze schon lange ein anderes Handeln nahelegen würden.
Wie hieß es nochmal oben: "Während FFF, S4F, BUND, Klimacamper/innen und andere stets darauf bedacht sind, Veränderungen zum Wohle der Allgemeinheit oder gar der Menschheit zu erreichen und damit das staatliche System und die Demokratie im Ergebnis zu stärken........."
Werden dieselben Maßstäbe auch an die tragenden Säulen unserer Kommunalpolitik angelegt? An welcher Stelle haben sie mit ihrer
strikten Verweigerungshaltung zu einem sinnhaften Klimaschutz
zum Wohle der Allgemeinheit und der Demokratie gehandelt?
Ist es nicht vielmehr so, wie uns das Bundesverfassungsgericht nun nahegelegt hat:
Den kommenden Generationen wurde aus reinem Egoismus der Handlungsspielraum genommen.
Ich finde, der Schaden ist inzwischen groß genug!
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