Dienstag, 17. November 2020

Petition "Hilf mit, den Altdorfer Wald zu schützen!"

Wir fordern das Landratsamt Ravensburg auf, den Altdorfer Wald in seiner Gesamtfläche von ca. 9.000 ha als Landschaftsschutzgebiet nach § 26 Naturschutzgesetz auszuweisen!

 

 

P.S.: Das Bild zeigt das geplante Kiesabbaugebiet Vogt-Grund als Panorama mit Skizzierung des Waldburger Rückens, Wasserschutzgebieten gem. Gutachten und Kiesgrubenneuerschließung

Der Altdorfer Wald ist mit einer Fläche von ca. 9.000 ha das größte zusammenhängende Waldgebiet Oberschwabens.

a) Etwa 1/3 der Fläche des Altdorfer Waldes steht bereits unter besonderem Schutz. Diese Schutzflächen bestehen aus einzelnen, bisher nicht zusammenhängenden Flächen. Dies sind verschiedene nicht zusammenhängende FFH-Gebiete (FFH-Gebiete sind spezielle europäische Schutzgebiete in Natur- und Landschaftsschutz, welche nach Fauna – Flora –Habitat – Richtlinie ausgewiesen werden), Naturschutzflächen, Landschafts- und Waldschutzgebiete und mehrere kleine Biotopflächen. Die bisher festgesetzten Wasserschutzgebiete bei Vogt und Weissenbronnen kommen noch dazu.

b) Der neu zu erstellende Regionalplan des RVBO (Regionalverband Bodensee-Oberschwaben) sieht vor, im Altdorfer Wald in Vogt – Grund auf einer Fläche von ca. 11 ha und bei Oberankenreute von ca.16 ha als weitere Kiesabbaugebiete auszuweisen. Alternativen für Standorte sowie Maßnahmen zur Reduzierung von Kiesabbau und Kiesexport wurden vom Regionalverband und den zuständigen Landesbehörden nicht ausreichend geprüft.

Begründung

a) Die ökologische Verknüpfung dieser vielen, kleinen und verstreuten Schutzgebiete ( hoher Anteil an FFH-Gebieten ) wird durch die Schaffung von großräumigen, verbindenden Landschaftselementen in Form eines gesamtheitlichen Landschaftsschutzgebietes „Altdorfer Wald“ erhalten, aufgewertet und wesentlich verbessert.

b) Eine Durchführung der Kiesabbaupläne im Altdorfer Wald würde bedeuten:

  • Abholzung von mind. 27 ha Wald (entspricht der Größe von über 50 Fußballfeldern) und Beseitigung von Waldboden, der ein unverzichtbarer Speicher für Wasser, Schadstoffe und CO² ist
  • Gefährdung der einmalig reinen Quellwasservorkommen in Vogt und Weissenbronnen für die mögliche Versorgung von bis zu rund 100.000 Menschen.
  • Zerstörung der durch Eiszeiten geschaffenen Geoformationen und Moränenlandschaft (Waldburger Rücken); Höhenzüge von bis zu 50 m werden unwiederbringlich verschwinden und Abbaugruben von 40 m Tiefe (= Gebäude mit 12 Stockwerken) entstehen
  • brachiale Einschnitte in Pflanzen- und Tierwelt
  • Wegfall des für die seelische und körperliche Gesundheit so wichtigen Naherholungsgebietes
  • weitere Zunahme des unzumutbaren Schwerlastverkehrs in den angrenzenden Gemeinden durch Zu- und Abtransport auf unzureichenden Verkehrswegen

Lasst uns das Naturjuwel „Altdorfer Wald“ - die grüne Lunge Oberschwabens - gemeinsam für unsere Kinder und Enkel erhalten !

Um unsere Forderung durchsetzen zu können, benötigen wir Ihre Mithilfe für diese Petition. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e.V.

Großen Auftrieb hat uns und unserer Petition die Unterstützung durch den Gemeinderatsbeschluss der Gemeinde Bergatreute am 23.4.2020 gegeben, ebenfalls beim Landratsamt den Antrag zu stellen, den Altdorfer Wald unter Landschaftsschutz zu stellen. Wir hoffen natürlich, dass sich jetzt noch weitere Gemeinden unserer Petition anschließen. Auch beim Landratsamt Ravensburg scheint nun Bewegung in die Angelegenheit zu kommen. Plötzlich erscheinen auf der Webseite des Landkreises längst bekannte Karten mit Ausweisung der Schutzgebiete im Kreis Ravensburg und im Altdorfer Wald (Link zu diesen Karten: www.rv.de/Umwelt_+Landwirtschaft+_+Forst/gebietsschutzkategorien+_+altdorfer+wald )

Aus diesen Schutzkarten ist einer unserer Gründe für die Petition deutlich erkennbar: Die ökologische Verknüpfung von vielen kleinen und verstreuten Schutzgebiete ( hoher Anteil an FFH-Gebieten ) soll durch die Schaffung von großräumigen, verbindenden Landschaftselementen in Form eines gesamtheitlichen Landschaftsschutzgebietes „Altdorfer Wald“ erhalten, aufgewertet und wesentlich verbessert werden. Kiesgrubenneuerschließungen wie z.B. in Vogt-Grund, Schlier und Baindt bewirken genau das Gegenteil und beeinflussen diese Schutzgebiete negativ.

Unser Filmemacher Alex Knor hat einen neuen Video zusammengestellt, der uns von der Notwendigkeit des Schutzes des Altdorfer Waldes überzeugt. Vielen Dank an Alex. Hier der Link zum Video: youtu.be/Mmp8FEuKCsc . Lassen Sie sich von den Eindrücken des Waldes und von den Gründen zu dessen Schutz überzeugen.

Schauen Sie doch mal auf unsere Webseite altdorferwald.org/ . Hier finden Sie aktuelle Informationen zum Thema Altdorfer Wald, Petitionsunterlagen und Unterschriftenlisten.

Bündnis90/Die Grünen und ÖDP untersuchen die Schwerpunkte für Industrie und Gewerbe am 23.10.20





 

Der Entwurf des Regionalplanes reagiert nicht auf Zukunftsfragen und Herausforderungen - Landesnaturschutzverband vom 7.11.2019


Für Wohnen, Arbeiten und Infrastruktur sollen bis zum Jahr 2035 mehr als 2.500 Hektar ausgewiesen und ein großer Teil davon letztendlich versiegelt werden. 
Das entspricht der Fläche von etwa 80 Landwirtschaftsbetrieben (Durchschnittsgröße im Kreis RV: 36 ha, im Bodenseekreis 22 ha im Kreis Sigmaringen 47 ha ) . Auch beim Ressourcenverbrauch wird von einer linearen Entwicklung ausgegangen. 500 Hektar Abbauflächen sollen gesichert werden.

 Diese Fortschreibungen erfolgen, obwohl auch in unserer Region die Grenzen des Verträglichen für Mensch und Umwelt längst überschritten sind. 
3.000 ha für Wohnen, Arbeiten, Verkehr und Rohstoffabbau 

-entzieht 100 Landwirtschaftsbetrieben die Existenzgrundlage, 
-nimmt 3.000 ha aus der Lebensmittel- und Holzproduktion, 
-vernichtet 3.000 Hektar Böden 
mit ihren vielfältigen Schutzfunktionen (Lebensraum, Luftfilter, Wasserschutz).

Aussage von Ulfried Miller, Regionalgeschäftsführer BUND



Hier sind die ersten 3 Seiten mit der Zusammenfassung der Stellungnahme vom 7.11.2019 zu finden








Flächenberechnungen und Bevölkerungsprognose - ganz schön überzogen!

 



Politische Mahnung: Positionspapier der Fraktion Bündnis90/ Die Grünen und ÖDP im RVBO vom 23.4.2020

Stellungnahmen der Fraktion Bündnis90/Die Grünen und ÖDP im RVBO zur Fortschreibung Regionalplan Bodensee-Oberschwaben 2020 bis 2035

Der seit 1996 gültige Regionalplan soll mit der sich im Verfahren befindlichen Fortschreibung 2020 bis zum Jahr 2035 abgelöst werden. Der bisher vorliegende Entwurf hat nach der 1. Offenlegung im Jahr 2019 zu mehreren Tausend Stellungnahmen und Einwendungen geführt. Er enthält also erhebliches Konfliktpotential, das mit Respekt und Verantwortung für den Planungszeitraum behandelt werden muss.

Auf Grund der Tragweite dieser Planung, die den aktuellen Zielen der Landesplanung Rechnung tragen muss, haben wir uns sehr intensiv nach der letzten konstituierenden Sitzung des Gremiums Ende 2019 mit den Inhalten beschäftigt. Wir haben auch die wichtigsten Stellungnahmen angefordert und vor wenigen Tagen erhalten.

Die neugebildete Fraktion Bündnis 90/Die Grünen-ÖDP schließt sich der massiven Kritik der uns vorliegenden Stellungnahmen, insbesondere der Landesnaturschutzverbände und des RP Tübingen  am zu hohen Flächenverbrauch der Planung an, welcher im klaren Widerspruch zu den im LEP und im Koalitionsvertrag postulierten Zielen steht. Des Weiteren teilen wir die hier formulierte kritische Bewertung der angewandten Methodik zur Ermittlung der Flächenbedarfswerten für Siedlung und Gewerbe/Industrie.

 

Nach eingehendem Studium der Fortschreibungsunterlagen kommen wir zu vorläufigem Ergebnis

Zusammenfassung:

·         Der momentan vorliegende Entwurf der Fortschreibung des Regionalplans 2020 bis 2035 ist für uns nicht genehmigungsfähig.

·         Er widerspricht eigenen Zielen und Grundsätzen und verwirklicht nicht die vorgegebenen Ziele der Raumordnungsbehörden (LEG,ROG,LPlG).

·         Es sind vielseitige Einwendungen und Bedenken eingegangen, die wir für sehr berechtigt halten.

·         Wir fordern die konsequente und konkrete Umsetzung aller geltenden gesetzlichen Bestimmungen des LEP, des ROG und des LplG, sowie des im Mai 2016 vereinbarten Koalitionsvertrags.

·         Es fehlt der Landschaftsrahmenplan und damit die Formulierung und Konkretisierung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege für die Gesamtfortschreibung.

·         Es sollte sichergestellt werden, dass die nach Verabschiedung geltenden Vorgaben des Regionalplans 2020 bis 2035 von allen Kommunen der Region verbindlich in deren Bauleitplanungen aufgenommen und beachtet werden müssen

·         Wir fordern ein permanentes Monitoring, das die Aktivitäten der Kommunen erfasst, deren Kompensationsmaßnahmen einfordert und die Verbandsversammlung regelmäßig darüber informiert wird.


Grüne Fraktion kritisiert fehlende Nachhaltigkeit in der derzeit vorgelegten Fortschreibung des Regionalplans

Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen und ödp im Regionalverband Bodensee-Oberschwaben und ihre neugewählte Fraktionsspitze (Ulrike Lenski aus Salem und Dr. Ulrich Walz aus Bad Wurzach) üben massive Kritik am Entwurf zur Fortschreibung des Regionalplans 2020.


Pressemitteilung hierzu

Schreiben an den Regionalverband


BüB+ aus Überlingen sieht Licht bei der Abstimmung im Gemeinderat

Am 8.7.2020 erschien im BLOG des BüB+ aus Überlingen folgender Artikel:

http://bueb-ueberlingen.blogspot.com


Licht und Schatten

Licht

Die vergangene Gemeinderatssitzung hatte es in sich: Auf der Tagesordnung standen diverse Punkte, die viele Bürger direkt betreffen.

Wenigstens die Andelshofer Einwohner werden zufrieden sein, denn die ohnehin eher ungeliebte Fortschreibung des Regionalplans wurde nicht noch zusätzlich zu Lasten der Anwohner erweitert. So wurde mit 15:10 Stimmen ein von der Verwaltung angestrebter Flächentausch abgelehnt. Dieser hätte das mögliche Gewerbegebiet dann bis zum unteren Bereich der Postbühlstraße ausgedehnt, inklusive einer von der Verwaltung dort gewünschten Zufahrt zum Gewerbegebiet. Der Abstand zu den ersten Dorfgebäuden wäre nochmals geringer geworden, dafür der zu erwartende Lastwagenverkehr samt Lärmbelästigung deutlich größer.

Eine landschaftliche Katastrophe wäre die vom Regionalverband vorgeschlagene und von der Verwaltung gewünschte Erweiterung des zukünftig potentiell möglichen Gewerbegebiets um etwa 10 ha (100.000qm) nach Norden, über den Reuteweg hinweg Richtung Auenbachtal, geworden.
Undenkbar: Wer diese idyllische Fläche jemals gesehen hat, kann sich dort eigentlich keine Gewerbeansiedlung vorstellen. Zum Glück sahen das 20 Stadträte genauso und lehnten gegen fünf Gegenstimmen die Verwaltungsvorlage ab. Es liegt nun in der Hand des Gemeinderates, zu gegebener Zeit die beschlossenen 20 ha Gewerbefläche so zu gestalten, dass auch die Interessen des Reitvereins berücksichtigt werden. Deren Koppelfläche liegt zu etwa 50% im Bereich der Gewerbeflächen, bei einem Verlust droht dem Verein die Aufgabe: Ohne Koppelfläche wird die Pferdehaltung unzulässig.

Massive Verkehrsproblematik in Salem und Umgebung wird erwartet durch Schwerpunkt für Industrie und Gewerbe

Der Südkurier hat dem Antrag der GOL (Grüne offene Liste) im Gemeinderat Salem  einen Artikel gewidmet. 

Die Presseerklärung der GOL dazu in voller Länge:

 Die GOL sieht die Lebensqualität vieler Bürger Salems durch den massiv zunehmenden Verkehr gefährdet.
Aus dieser Sorge heraus hat die GOL einen Antrag auf ein Verkehrsgutachten eingereicht, welches die verkehrlichen Auswirkungen der geplanten Entwicklungen, insbesondere des geplanten Schwerpunktes für Gewerbe und Industrie, ermitteln soll.

Bereits 2008 sollte das Logistik-Zentrum der MTU im Gewerbegebiet entstehen. Die Bürger entschieden sich damals per Bürgerentscheid dagegen. Es gab heftige und die Bevölkerung spaltende Diskussionen um dieses Thema. Das Hauptargument gegen die Ansiedlung war- neben der Flächenversieglung - die drohende Verkehrsbelastung.
Heute im Jahr 2020 ist die Fläche des geplanten Logistik-Zentrums vollständig mit Gewerbegebiet überzogen. Der hierdurch entstandene Verkehr rollt bereits seit Jahren über unsere Straßen. Ein Blick auf die Karte zeigt, dass sich das Gewerbegebiet in 20 Jahren vervierfacht hat.

2019 stimmte der Gemeinderat in einer äußerst aufgeheizten Abstimmung für die vorgelegte Fortschreibung des Regionalplans. Bemerkenswert war, dass sich in der Abstimmung eine Patt-Situation ergeben hatte und infolge dessen die Abstimmung durch die Bürgermeisterstimme entschieden wurde.

Die Zustimmung zu der Planung bis 2035 umfasste für Salem vier wesentliche Punkte, die zusammen verkehrstechnisch massiv ins Gewicht fallen.
· Ausweisung eines Schwerpunktes für Industrie und Gewerbe mit fast 30 ha Fläche
bedingt zusätzlichen Berufs- und vor allem Schwerlastverkehr. Es entspricht de facto einer Verdopplung der Gewerbegebietsfläche bei zunehmender Intensität der Bebauung.
· Aufstufung zum „Unterzentrum Salem“
bedingt mehr Verkehr aus den Nachbargemeinden, da Salem zentrale Funktionen für das Umland wahrnehmen soll
· Ausweisung von Flächen für den Wohnbau in verstärktem (überproportionalen) Umfang bei mit Sicherheit höherer Intensität bedingt eine massive Zunahme des PKW- Verkehrs vor allem in den großen Ortsteilen Mimmenhausen , Neufrach und Stefansfeld , da dort der Schwerpunkt der künftigen Wohnbebauung liegen soll (laut Leitbild Salem 2020)
· Führung der Landesentwicklungsachse über Salem

Herr Direktor Franke vom Regionalverband verwies darauf, dass die Landesentwicklungsachse deshalb über Salem geführt werden solle, weil da nun mal die Schiene liege, die in Zukunft stark gefördert werde (im Gegensatz zum Straßenbau). Ein vorbildlicher Ansatz, der jedoch im Zeitraum der Fortschreibung keinerlei praktische Auswirkung haben dürfte.

Laut SK-Artikel vom November 2019 soll die Vorplanung der Bodenseegürtelbahn 2020 abgeschlossen werden. Mit dieser könne dann in die Verhandlungen gegangen werden. Erst danach würde mit der zeitintensiven Entwurfs- und Genehmigungsplanung begonnen werden und inwieweit dabei der Güterverkehr eine Rolle spielt, wurde überhaupt nicht erwähnt.
Sprich: die Flächen sollen schnell verfügbar sein, um der zügigen Bebauung in der Fortschreibungsphase bis 2035 zur Verfügung zu stehen. Die Aussage von Bürgermeister Härle dazu war: "Wir stehen in der Pflicht, das Gewerbe aus der Region aufzunehmen", das hört sich nicht nach behutsamer Flächeninanspruchnahme an.  

Die verkehrstechnische Lösung hinkt hier dem entstehenden Verkehr zeitlich hinterher, da sie zunächst entwickelt werden muss und ihre Umsetzung erst irgendwann in der nicht allzunahen Zukunft liegt, falls dann noch genügend Mittel zur Verfügung stehen.

Dass unsere Bürger, ebenso wie die unserer Nachbargemeinden, in der langen Zwischenphase den massiven Verkehrsanstieg in den Ortsdurchfahrten verkraften müssen, kam nie zur Sprache. Die Bebauung - und damit die Verkehrsbelastung - wuchs schon in den letzten Jahrzehnten massiv und stetig, während sich die Infrastruktur nicht wesentlich veränderte. Schon heute klagen viele Mitbürger über den Verkehrslärm und auch über Engstellen. Wer in einer der Ortsdurchfahrten die Straße überqueren oder aus einer Einfahrt auf die Straße fahren möchte, merkt, wie massiv der Verkehr während der letzten Jahre geworden ist.
 
 

Hintergrundwissen: Dürre in Deutschland

Im August erschien in der Zeit ein interessanter Artikel:

"Der Blick auf den Dürremonitor des Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ) zeigt den Mangel: Fast in ganz Deutschland stehen die Pflanzen unter Trockenstress, wäre Bewässerung nötig. Eine weitere UFZ-Karte zeigt die Langzeitfolgen des seit einigen Jahren ausbleibenden Regens: Sie misst die Trockenheit des Bodens auch in größerer Tiefe – und ist in einigen Regionen dunkelrot gefärbt, vor allem im Südosten, in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Thüringen und Teilen von Niedersachsen. 
Die Farbe steht für eine außergewöhnliche Dürre. Sie bedeutet: Selbst wenn es nun außergewöhnlich viel und über einen längeren Zeitraum hinweg regnen würde, bräuchte der Boden dort sehr lange, um sich zu erholen. Wo aber soll – angesichts des Klimawandels – das Wasser künftig herkommen? Viel Regen im Winter, oder auch zwischendurch, hilft nicht, denn die Bauern brauchen Wasser zum richtigen Zeitpunkt. Für Kopfsalat beispielsweise können einige Stunden Wassermangel entscheidend sein, dann wird er braun. Getreide braucht Regen, wenn es Blüten bildet oder Korn. Und fast alle Gemüsearten werden bereits jetzt beregnet, weil Gemüse grundsätzlich viel Wasser braucht .

....Die zunehmende Trockenheit wird von mehreren Bundesländern aufmerksam beobachtet. Mittlerweile haben auch Bayern und Hessen das Thünen-Institut um regionale Analysen gebeten. Darüber wollen sie mehr Informationen für ihr künftiges Wassermanagement – etwa durch Rückhaltebecken für den Winterregen oder zusätzliche Wasserspeicher – erhalten.
In Braunschweig arbeitet man derzeit an einem eigenen Modell: Dort werden 3.000 Hektar landwirtschaftliche Fläche, auf der unter anderem Braugerste wächst, mit gereinigtem Abwasser aus einer Kläranlage beregnet. Das Interesse sei international groß und wachse auch in Deutschland, sagt die Geschäftsführerin des Abwasserverbandes Franziska Gromadecki. "Hier klatscht jeder Landwirt in die Hände, weil seine Wasserversorgung sichergestellt ist." Gemeinsam mit Partnerorganisationen, darunter Forschungseinrichtungen und Ingenieurbüros, will der Abwasserverband das Verfahren ausweiten: Auch Salat und Gurken sollen bald mithilfe von recyceltem Abwasser gedeihen."

https://www.zeit.de/wirtschaft/2020-08/duerre-sommer-hitze-bewaesserung-regen-landwirtschaft-klimawandel

Dürremonitor Deutschland am 6.8.20: Mehr als 90% der Fläche Deutschlands leiden unter extremer Dürre


Wer sich noch intensiver mit dem Thema Wasser auseinandersetzen möchte: N
och mehr spannende Grafiken dazu gibt es auf der Seite   https://www.ufz.de/index.php

 

Sehr spannend ist die  Übersicht der Vegetationsperioden von 1952 bis heute




Eine Übersicht über Europa`s Dürreprognosen bei verschiedenen Klimazielen - auch wir werden nicht verschont



Montag, 16. November 2020

Die Naturschutzverbände (ver)zweifeln am neuen Regionalplan

Das ist der Flyer der Umweltverbände zum Thema "Fortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben".

Barbara Herzig vom BUND Saulgau, schreibt dazu:
"Die globalen Umwelt-, Klima- und Biodiversitätskrisen erfordern unser konsequentes, tatkräftiges Handeln. Leider scheint dies bei vielen EntscheidungsträgerInnen in der Politik, gerade auch in der Kommunalpolitik, noch nicht ausreichend angekommen zu sein.. ..
Grüne Lippenbekenntnisse hören wir oft, tatsächliche Umsetzung von nachhaltigen Lösungen sehen wir noch viel zu selten.
"



 



SatireSenf berichtet !

Karin Burger hat sich in ihrem Blog SatireSenf 2019 mit dem Überlinger Abstimmungsergebnis zur Regionalplan-Fortschreibung beschäftigt: "Überlingen: Gemeinderatsbeschluss auf der Grundlage falscher Informationen?"  Im Artikel geht es auch um den Anteil Owingens am Interkommunalen Gewerbegebiet in Überlingen

Frau Burger kommt zum Schluß: "Der Beobachter solcher Schachzüge der Bürgermeister und Verwaltungen erhält zunehmend den Eindruck, dass in der entscheidenden Endphase zum Regionalplan Bodensee-Oberschwaben mit wirklich allen Tricks gearbeitet wird, um maximal viel Fläche vormaliger Grünzüge in potentielle Gewerbeflächen umwidmen zu lassen. Oder sollen die Bürger etwa glauben, dass die Stadt Überlingen und die Gemeinde Owingen vorher nicht miteinander gesprochen haben?"

Der Originaltext ist hier zu finden:
https://satiresenf.de/ts107219-ueberlingen-gemeinderatsbeschluss-auf-der-grundlage-falscher-informationen/#more-11648

 

Im Februar 2020 schrieb Frau Burger:

Es sind wenige Gemeinden, die sich NICHT an der vermutlich letzten Schlacht am Flächenbüfett beteiligen, wie sie aktuell durch die Fortschreibung des Regionalplan Bodensee-Oberschwaben (RP BO) ausgefochten wird. Zu den wenigen kommunalen Flächenasketen gehören zum Beispiel Uhldingen-Mühlhofen und – hier schon berichtet – Ettenkirch, ein Ortsteil von Friedrichshafen......

Die Gemeinderäte in Ettenkirch  haben sich allerdings von diesem Kein-Wachstum-Horrorszenario mit „Global Playern“, die nach China (man wünscht ihnen gute Gesundheit!) auswandern, nicht einschüchtern lassen. Und so titelt die SchwäZ wenige Tage später: „Antrag abgelehnt: Kein neues Gewerbegebiet bei Hirschlatt“.

Mit 21 zu 16 Stimmen habe sich der Gemeinderat in seiner Sitzung am 17. Februar 2020 gegen eine solche Optionsfläche im neuen Regionalplan ausgesprochen. 

Der Text in voller Länge:
https://satiresenf.de/ts2720-regionalplan-bodensee-oberschwaben-ettenkirch-verzichtet/#more-12425

 

Samstag, 25. April 2020

Fundamentaler Formfehler ? - Ein Brief des "Aktionsbündnis Grünzug Salem"

Brief an das Regierungspräsidium Tübingen vom  25. April 2020

Um unsere rechtlichen Bedenken abklären zu lassen haben wir diesen Brief verfasst, in dem unsere Bedenken und Recherchen in sehr komprimierter Form dargelegt werden.
Nach unserer Auffassung hat die vom Regionalverband vorgelegte Planung diverse Mängel, darunter auch einen fundamentalen Formfehler. 
Verantwortlich für diesen Formfehler ist der fehlende Landschaftsrahmenplan innerhalb der Fortschreibung des Regionalplans und die somit fehlende Gesamtabwägung. Diese ist jedoch vom Gesetzgeber gefordert. 
Laut BNatSchG § 9 sind vollständige Angaben über den vorhandenen und zu erwartenden Zustand der gesetzlichen Schutzgüter (§ 1) zu machen, eine Konfliktanalyse durchzuführen und Entwicklungsziele für die Schutzgüter zu erarbeiten. Aus den Einzelzielen ist eine schlüssige Zielkonzeption zu erarbeiten, d. h. die Einzelziele sind gegeneinander abzuwägen und ggf. sind Prioritäten zu setzen. Die Ziele sind bei der Regionalplanung zu beachten und Abweichungen zu begründen (§ 9 (5) BNatSchG). D. h. solange keine eigenständige Landschaftsrahmenplanung mit einem abgestimmten Gesamtkonzept vorliegt, fehlt die wichtigste Abwägungsgrundlage und die Fortschreibung der Regionalplanung ist formfehlerhaft. 
 
Die vom Regionalverband im Zuge der Landschaftsrahmenplanung in Auftrag gegebenen Fachbeiträge nur für Umweltgüter sind hierfür nicht ausreichend. 
Da der Landschaftsrahmenplan erst durch die Übernahme in die Regionalplanung seine Rechtsgültigkeit erhält, erscheint eine Aufstellung nach der Fortschreibung widersinnig. Die Erstellung des Landschaftsrahmenplans ist eine der Kernaufgaben der Regionalplanung, weshalb wir der Ansicht sind, dass sein Fehlen die Rechtsgültigkeit der Fortschreibung infrage stellt.
Aus diesem Grund erbitten wir zu diesem kritischen Punkt Ihre Rechtsauffassung. 

Des Weiteren möchten wir Ihren Blick auf die spezielle Situation in Salem lenken. Auch hier weist der Planentwurf nach unserem Dafürhalten kritische Punkte auf, zu denen wir gerne Ihre rechtliche Auffassung hören würden.
Wie Sie dem diesem Anschreiben angehängten Sammeleinwand entnehmen können, spricht sich das Aktionsbündnis Grünzug Salem gegen die Ausweisung von 27 ha VRG für Industrie und Gewerbe in Salem Neufrach aus, siehe hierzu auch https://aktionsbündnis-salem.de/.
Nach unseren intensiven Studien der Unterlagen des RVBO erscheint es uns äußerst wichtig, die Beurteilung nicht nur im Hinblick auf die lückenhaft erstellten und nicht vernetzten Umweltgutachten zu gründen, sondern die Gesamtfortschreibung zu betrachten.


Klimatische Situation
Laut Klimafibel und Klimagutachten des RVBO handelt es sich bei genanntem Gebiet um eine Frischluftschneise. Das Bodenseebecken gehört nach Angaben des Klimaatlas‘ Baden-Württemberg zu den am schlechtesten belüfteten Regionen, daher ist ein Zufluss von Kaltluft über die Flusstäler der Region von übergeordneter Bedeutung für diesen Verdichtungsbereich.

Während der Vorstellung des Regionalplans wurde von Verbandsdirektor Franke immer wieder auf das klimakritische Schussental hingewiesen, dessen Kaltluftbewegungen sich zum Bodensee hin ausrichten und die auf keinen Fall durch weitere Siedlungsbereiche blockiert werden dürfen. Das Salemer Tal ist genauso betroffen. Im Klimagutachten des RVBO REKLIBO Band 2 werden als wichtige Kaltluftbecken das Schussental, das Salemer Tal und das Wilhelmsdorfer Becken erwähnt.

Im Band 3 des Gutachtens steht ausdrücklich: „Im Mündungsbereich des Deggenhauseraachtals befinden sich auf engem Raum die Siedlungskörper von Stefansfeld, Neufrach und Mimmenhausen, außerdem das Gewerbegebiet um den Bahnhof Salem. Diese stark versiegelten Flächen durchziehen das Becken hier auf seiner ganzen Breite und bilden eine Art künstlichen Querriegel.“
 

 
Abbildung 1: REKLIBO Band 3, Abb. 50: Bergwindsystem, intensiver Kaltluftstrom

Die Behinderung des Kaltluftstroms würde durch die Erweiterung des Industriegebiets noch einmal signifikant verstärkt werden. Das widerspricht der Vorsorgefunktion des Regionalplans (vgl. Handlungshilfe “Klimawandelgerechter Regionalplan” von 2017).

Nach der Darstellung in Band 1 hat die Region Salem eine hohe Tageszahl an Talnebellagen. Daher ist eine gute Durchlüftung umso wichtiger, zumal Salem nur über schwache mittlere Windgeschwindigkeiten verfügt und eine hohe Tageszahl mit Wärmebelastungen ausweist. Das bereits bestehende Gewerbegebiet fungiert als großer Wärmespeicher, der nachts Wärme abstrahlt und die Kaltluftströme von den Hängen behindert. Dadurch kühlt die Luft in den umliegenden Teilorten nachts nicht mehr ausreichend ab.

Nach unserem Wissensstand wurde in der Fortschreibung des Regionalplans 1996 das genannte Gebiet als regionaler Grünzug ausgewiesen, um einer Zersiedelung des Salemer Tals entgegen zu wirken, und aufgrund der kritischen klimatischen Bedingungen
Diese Kriterien haben Stand heute sicherlich an Bedeutung gewonnen (Klimawandel, schlechtere Durchlüftung durch weitere Bebauung, Zusammenwachsen der Teilorte Buggensegel, Neufrach, Mimmenhausen, siehe hierzu Abbildung 2 unten). Deshalb hat die Ausweisung eines regionalen Grünzuges an dieser Stelle immens an Bedeutung gewonnen, die Rücknahme ist somit nicht plausibel.




Abbildung 2: Eigene Darstellung aufgrund der Daten aus dem Umweltinformationssystem (UIS) der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg

Somit stellt sich die Frage, warum Grünzüge, gerade in sensiblen Gebieten, in denen die Begründung für ihre Ausweisung in besonderem Maße gilt aufgehoben werden dürfen, ohne dass neuere Gutachten plausibel belegen, warum der Schutzstatus entfallen kann.

Verkehrssituation
Im Zuge der Planung zur Fortschreibung des Regionalplans beantragte die Verwaltung von Salem (ohne Gemeinderatsbeschluss) die Verlegung der Landesentwicklungsachse über Salem. Diese sogenannte Entwicklungsachse Ravensburg – Überlingen über Salem ist jedoch, anders als im Regionalplan dargestellt, verkehrstechnisch keine durchgehende, leistungsfähige Achse.

Ertüchtigung der Bahnlinie
Wir begrüßen ausdrücklich die Zielsetzung, zukünftige VRG am bestehenden Schienennetz zu entwickeln, um so eine Verlagerung des Verkehrs von der Straße auf die Schiene zu erlangen, insbesondere als in Salem überwiegend Produktions- und Logistikbetriebe mit erheblichem Gütertransport angesiedelt werden sollen. Ausdrücklich möchten wir aber darauf hinweisen, dass dieses Ziel in Salem nicht erreicht werden kann.

Das bestehende Schienennetz wird weit über den Zeitpunkt der Fortschreibung hinaus (sprich 2035) nicht die für eine entsprechende Leistungsfähigkeit nötige Zweigleisigkeit aufweisen. Weder im Plangebiet noch in der Anbindung nach außen (Pfullendorf, Sigmaringen, Stuttgart etc.) ist hier mit einer zeitnahen und effektiven Lösung für den Güterverkehr zu rechnen.

Die Ausweisung des VRG in Salem ohne Anbindung an ein Schienennetz, das für den Güterverkehr nur unzureichend entwickelt werden kann, wird nicht zu einer Verlagerung des Verkehrs von der Straße auf die Schiene führen. Da Salem auch über keine leistungsfähige Straßenanbindung des Gewerbegebietes verfügt, wird das zwangsläufig zu einem höchst umstrittenen Straßenneubau führen.

Ortsumfahrung Bermatingen – Neufrach
Auch die Planer im RVBO scheinen sich der eingeschränkten Leistungsfähigkeit der bestehenden Schienen- und Straßenanbindung durchaus bewusst zu sein. So wurden die OU Bermatingen und Neufrach, obwohl nicht Bestandteil des BVWP und 2015 aus dem Impulsprogramm des Landes gestrichen, als Vorschlag in den Textteil der Fortschreibung aufgenommen.
Dieses Vorgehen steht für uns im Widerspruch zu § 2 ROG Abs.2 Nr.6: „Die erstmalige Inanspruchnahme von Freifläche für Siedlungs- und Verkehrszwecke ist zu verringern, insbesondere durch […] Entwicklung vorhandener Verkehrsflächen.“




Abbildung 3: Eigene Darstellung auf Grundlage Open Street Map

Auch wird Salem nicht an die geplante Hinterlandtrasse der B31neu angeschlossen, da die zukünftige Ortsumfahrung Bermatingen-Neufrach nicht nach Westen in Richtung Überlingen weitergeführt wird, sondern im Salemer Industriegebiet endet. Das hat zur Folge, dass der Verkehr von und nach Überlingen über Landesstraßen oder Gemeindestraßen und somit durch die Nachbar- und Teilorte Salems geführt werden muss.
Die Entfernung des Industriegebiets zur zukünftigen B31 (Anschluss südwestlich von Ittendorf) beträgt 9 km. - Die Entfernung von Neufrach nach Überlingen über die Landesstraße via Mühlhofen beträgt 13 km, über die geplante OU Neufrach-Bermatingen jedoch 25 km. - 
Die kürzeste und derzeit schnellste Strecke mit 12 km bleibt immer noch die über das Hinterland durch Neufrach, Mimmenhausen, Stefansfeld, Tüfingen und Deisendorf. In den Salemer Teilorten sind aber gerade diese Durchfahrten bereits extrem belastet. Einen Vorgeschmack auf die geplante Entwicklung erhalten die Bürger regelmäßig bei Sperrungen der B31 aufgrund von Bautätigkeiten, bei denen dann die Ausfahrt aus den Hofeinfahrten schon zum Wagnis wird.

Die Zielvorgabe des LEP ist es, Siedlung und Gewerbe an der vorhandenen Infrastruktur auszurichten, um weiteren Flächenverbrauch zu minimieren. Da Salem jedoch weder über eine leistungsfähige Schienen- noch Straßenanbindung verfügt, konterkariert die Ausweisung als VRG für Gewerbe die Zielsetzung des LEP.

Landwirtschaftliche Situation
Ausdrücklich möchten wir an dieser Stelle nochmals auf den Bereich Boden und Klima hinweisen. Laut Unterlagen des RVBO weist das Gebiet einen hohen bis sehr hohen Anteil organischer Feuchtböden nach der Bodenkarte BK 50 bei einem Moor- und Auenbodenanteil von jeweils mindestens 10 % auf.
Zudem handelt es sich um gute bis sehr gute landwirtschaftliche Böden der Vorrangstufe die seit vielen Jahren von ortsansässigen Landwirten genutzt werden und für deren wirtschaftliches Überleben von großer Bedeutung sind. Der zuständige Landwirt und Vorsitzende des Ortsverbandes des BLHV untermauert die Bodenqualität, wenn er von überdurchschnittlich hohen Erträgen spricht.

Unsere Landwirte leiden schon lange unter schwierigen Betriebsbedingungen: stark steigende Pachtpreise, längere Anfahrtswege zu den Feldern, zunehmende Zersplitterung der zu bewirtschaftenden Böden. Zusätzlich würden den Betrieben mit der Versiegelung von weiteren 27 ha nicht nur sehr ertragreiche Böden entzogen, sondern sie werden i. d. R. weitere Flächen „opfern“ müssen, um den Bedarf an vorgeschriebenen Ausgleichsflächen bei baulichen Eingriffen zu befriedigen.  
Hier wird einfach Wirtschaft gegen Landwirtschaft ausgespielt, ohne zu berücksichtigen, dass das in Rede stehende Gebiet bereits ökonomisch sinnvoll und mit nachhaltigem Ertrag genutzt wird. Dies durch Industriebetriebe zu ersetzen, deren Nachhaltigkeit und Rentabilität im Vorfeld noch völlig unklar ist, und weitere Industriebrachen zu riskieren, ist auch ökonomisch nicht zielführend.
Im Gegensatz zum Regionalplanentwurf von 1996 weist die nun vorliegende Gesamtfortschreibung keine gesondert ausgewiesenen Vorranggebiete für die Landwirtschaft aus und ist auch aus diesem Grund unserer Auffassung nach nicht rechtskonform in der Abwägung aller Schutzgüter.

Höherstufung
Verflechtungsbereich
Die Höherstufung Salems zum Unterzentrum sehen wir extrem kritisch bezüglich des Verflechtungsbereiches. Im LEP wird als Ziel formuliert: „Unterzentren sollen als Standorte von Einrichtungen und Arbeitsplätzen so entwickelt werden, dass sie auch den qualifizierten, häufig wiederkehrenden Bedarf eines Verflechtungsbereichs der Grundversorgung decken könnten. 

Die Verflechtungsbereiche sollen im Ländlichen Raum mindestens 10.000 Einwohner umfassen.“
Sowohl Salem als Flächengemeinde, als auch der GVV Salem, Frickingen und Heiligenberg werden in diesem Zusammenhang immer wieder genannt. Wir zweifeln jedoch an dieser Aussage, da die Anbindung an andere nah gelegene Orte (MZ Pfullendorf, MZ Überlingen, UZ Markdorf) mindestens genauso stark ausgeprägt ist. Bei den Orten des GVV handelt es sich um Flächengemeinden, die sich am jeweils nächsten größeren Ort orientieren, selbst die Salemer Teilorte orientieren sich differenziert. So sind Mittelsten- und Oberstenweiler typischerweise nach Markdorf ausgerichtet, Mimmenhausen, Stefansfeld und Tüfingen dagegen nach Überlingen etc.
Hinzu kommt, dass die genannten MZ und UZ im Gegensatz zu Salem über umfassende Schulstandorte verfügen, wodurch ein Teil der Bevölkerung dahin orientiert bleibt.

Einzelhandel
Im Einzelhandelskonzept Salem 2011 ist festgehalten:
„Der Salemer Einzelhandel ist einem hohen regionalen Wettbewerbsdruck ausgesetzt. Dies gilt sowohl für mittel- und langfristige Bedarfsgüter als auch für die des kurzfristigen Bedarfes (v. a. Nahrungs- und Genussmittel, Drogeriewaren). Bedeutendste Angebotsstandorte im unmittelbaren Umfeld der Gemeinde Salem sind zum einen das Mittelzentrum Überlingen sowie das Unterzentrum Markdorf. Neben den beiden Innenstädten dürfte vor allem das Einkaufszentrum „la Piazza“ in Überlingen von der Salemer Bevölkerung aufgesucht werden. Mit Fahrzeiten von 10 bis 15 Minuten sind diese zudem vergleichsweise schnell zu erreichen.“

Salem würde direkt mit dem nahen UZ Markdorf in Konkurrenz treten, soweit es um den Einzelhandel geht. Dazu kann man anmerken, dass dieser in Markdorf noch weitgehend existent ist, wenn auch hier immer wieder von einzelnen Leerständen die Rede ist. In Salem ist jedoch der Großteil der ehemaligen Geschäfte vor allem in der ehemaligen Geschäftsstraße Bahnhofstraße weggebrochen und wurde nicht ersetzt. Bei den restlichen Geschäften ist absehbar, dass noch weiterer Schwund erfolgen wird.

Zusammenfassend sind wir der Meinung, dass insbesondere die mangelnde Verkehrsanbindung, die klimatischen Bedingungen sowie die Situation unserer Landwirte eine Ausweisung Salems als VRG für Industrie und Gewerbe der Zielsetzung des LEP zuwiderläuft und nicht weiterverfolgt werden sollte. Im vorgelegten Regionalplanentwurf vermissen wir – nicht nur im Hinblick auf Salem – einen zukunftsweisenden, nachhaltigen Umgang mit unseren Lebensgrundlagen.

Über eine Beantwortung der rechtlich kritischen Punkte Ihrerseits würden wir uns sehr freuen,
Mit freundlichen Grüßen
Für das Aktionsbündnis Grünzug Salem

Ulrike Lenski Friedrich Vogel Dr. Suzan Hahnemannn Petra Karg Birger Hetzinger Silke Ortmann

Donnerstag, 23. April 2020

Weichenstellung für die wirtschaftliche, soziale und ökologische Zukunft

 Mehr als 3000 Stellungnahmen gingen innerhalb der Offenlage zur Fortschreibung des Regionalplans Bodensee Oberschwaben ein. Diese Zahl zeigt, welches Konfliktpotential der Prozess für die wirtschaftliche, soziale und ökologische Gesamtplanung der Region birgt. Verantwortlich hierfür ist in erster Linie der extreme Flächendruck. Es fehlt Fläche, um die Bedarfe für Wohnen, Gewerbe, Verkehr und Freiraum gleichermaßen zu befriedigen. Hier heißt es, die konkurrierenden Ziele sorgsam gegeneinander ab zu wiegen. Diesen schwierigen Prozess verantwortungsvoll mit zu gestalten hat sich die Fraktion Bündnis 90/die Grünen/ ÖDP zur Aufgabe gemacht. Erschwert wird diese Aufgabe durch die Auswirkungen der Corona Krise. „Corona hat unser wirtschaftliches Leben in vielen Bereichen zum Erliegen gebracht. Es wäre jedoch fatal, würde eine wirtschaftliche Aufholjagd nach Ende der Krise dazu führen, die Ziel zur Bewältigung der Klimakrise zu vernachlässigen oder gar zu ignorieren.“, so Ulrike Lenski, Fraktionssprecherin. „Diese hat nicht an ihrer Dramatik verloren, wie uns der Zustand der Wälder in diesem dritten Dürresommer in Folge nur zu deutlich vor Augen führt. Eine zukunftsfähige Regionalplanung heißt für unsere Fraktion daher in erster Linie ein klimagerechter und nachhaltiger Regionalplan.“ Unter dieser Prämisse hat die Fraktion innerhalb von Arbeitskreisen für Siedlungsstruktur, Verkehr und Freiraum, die vorliegenden Stellungnahmen im Kontext zur Planung ausgewertet. Die Auswertung und die daraus resultierenden notwendigen Nachbesserungen wurden in einem Positionspapier zusammengefasst, welches sowohl an den Verband als auch an die zuständigen politischen Gremien versandt wurden. Für den Arbeitskreis Siedlungsstruktur sieht Ulrich Walz, Fraktionssprecher, einen deutlichen Nachbesserungsbedarf in der Höher der angesetzten Flächenbedarfe. „Hier wurde die demographische Entwicklung, insbesondere die Altersstruktur nicht angemessen berücksichtigt. Der Regionalplanentwurf geht somit von überhöhten Zahlen der Bevölkerungsentwicklung aus und leitet daraus überhöhte Zahlen des Flächenverbrauchs für Siedlung und Gewerbe ab. Außerdem sind die im Leitbild des LEP(Landesentwicklungsplan) zur räumlichen Entwicklung ausgeführten Ziele  Nachverdichtung, Flächenrecycling und sparsamer Umgang mit Fläche im Plan nicht erkennbar.“ Zusätzlich  zu den regionalen Vorranggebieten für Wohnen und Gewerbe werden im Planentwurf noch lokale Ausweisungen für Siedlungs- und Gewerbegebiete ohne Flächengrößenangaben vorgenommen. „Diese kumulative Flächeninanspruchnahme lehnen wir entschieden ab.“ sagt Anna Pröbstle, Fraktionsmitglied des Landkreis Sigmaringen. Für den Arbeitskreis Freiraumstruktur moniert Hans Steitz, Fraktionsmitglied des Bodenseekreises, das Fehlen des Landschaftsrahmenplans. „Gemäß§ 10 BNatSchG sind Landschaftsrahmenpläne für alle Teile des Landes Baden-Württemberg aufzustellen (Abs. 2). Die hier konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes sind, soweit sie raumbedeutsam sind, bei der Festlegung von Zielen des Regionalplans zu berücksichtigen (Abs. 3).“ Dass der RVBO aktiv den einstimmigen Beschluss vom 12.07.2019 zur schonenden Verwendung der heimischen Rohstoffe umsetzt fordert Johanne Übelhör vom Arbeitskreis oberflächennaher Rohstoffabbau. „Hierzu ist es notwendig, dass der RVBO bis Jahresende ein Konzept zum Thema: „Interkommunale Zusammenarbeit Bauschuttrecycling im Verbandsgebiet des RVBO“ unter Berücksichtigung der gesetzl. Forderungen „Vermeidung - Vorbereitung zur Wiederverwendung – Recycling - sonstige Verwertung – Beseitigung“ sowie Transport und Logistik und Betrieb, erstellt.“ Nach derzeitigem Planungsstand wird die Region Bodensee-Oberschwaben bis zum Jahr 2035 keinen Beitrag zur Reduzierung von CO2-Emissionen im Verkehrssektor leisten. Aus diesem Grund ist es laut Arbeitskreis Verkehr unumgänglich, dass ein Umdenken in Fragen der Mobilitätsplanung stattfindet, welches reale Folgen für die konkrete Ausgestaltung der Mobilität hat. Er fordert deshalb unter anderem die zügige Schaffung der Doppelspurabschnitte und den Ausbau und die Erweiterung von Kontenbahnhöfen wie Aulendorf oder FN Stadt.


Weichenstellung für die wirtschaftliche, soziale und ökologische Zukunft der Region- Bodensee-Oberschwaben in schwierigen Zeiten