Deutsche Umwelthilfe hier
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Wissen Sie es schon? Ab 1. Juli müssen
Supermärkte, Discounter und Drogerien ausgediente elektrische Zahnbürsten,
Stabmixer, Wasserkocher und andere kleinere Elektrogeräte kostenlos
zurücknehmen. Und zwar vollkommen unabhängig davon, ob Sie das Gerät dort
gekauft haben. Voraussetzung: Die Läden haben eine Gesamtverkaufsfläche von
mindestens 800 Quadratmetern und sie verkaufen auch Elektro- und Elektronikgeräte.
Falls Lebensmittelhändler Neugeräte mit einer Kantenlänge größer als 25 cm
wie eine Mikrowelle oder ein Kühlschrank verkaufen, müssen sie auch größere
Altgeräte mit ähnlicher Funktion kostenlos zurücknehmen. Die Ausweitung der
Rücknahmepflicht soll die niedrige Sammelquote von nur 44,1 Prozent
ausgedienter Elektrogeräte steigern. Gesetzlich vorgeschrieben sind 65
Prozent.
Das wussten Sie nicht? Viele betroffene Händler scheinbar auch nicht. Denn
kaum eine der betroffenen Einzelhandelsketten scheint gut darauf vorbereitet
zu sein. Das ist das traurige Ergebnis einer Umfrage von uns unter den 13
größten Supermärkten, Discountern und Drogerien. Keines der befragten
Unternehmen legte uns ein ausreichend verbraucherfreundliches
Rücknahmekonzept vor und konnte aufzeigen, wie es noch funktionsfähige von
nicht-funktionsfähigen Geräten trennt.
Unsere Forderung: Alle 13 befragten Ketten müssen nachbessern! Denn
Supermärkte, Discounter und Drogerien bringen massenhaft Elektrogeräte in
Umlauf und es wird Zeit, dass auch sie Verantwortung für deren Entsorgung
übernehmen! Wir als Deutsche Umwelthilfe werden deshalb die verpflichtende
Rücknahme von Elektroschrott ab dem 1. Juli mit Testbesuchen überprüfen
und bei festgestellten Verstößen rechtliche Schritte einleiten.
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