Freitag, 10. Juni 2022

Neue Rücknahmepflicht ab 1. Juli: Elektroschrott bei Supermärkten, Discountern und Drogerien abgeben

  Deutsche Umwelthilfe  hier 




Wissen Sie es schon? Ab 1. Juli müssen Supermärkte, Discounter und Drogerien ausgediente elektrische Zahnbürsten, Stabmixer, Wasserkocher und andere kleinere Elektrogeräte kostenlos zurücknehmen. Und zwar vollkommen unabhängig davon, ob Sie das Gerät dort gekauft haben. Voraussetzung: Die Läden haben eine Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern und sie verkaufen auch Elektro- und Elektronikgeräte. Falls Lebensmittelhändler Neugeräte mit einer Kantenlänge größer als 25 cm wie eine Mikrowelle oder ein Kühlschrank verkaufen, müssen sie auch größere Altgeräte mit ähnlicher Funktion kostenlos zurücknehmen. Die Ausweitung der Rücknahmepflicht soll die niedrige Sammelquote von nur 44,1 Prozent ausgedienter Elektrogeräte steigern. Gesetzlich vorgeschrieben sind 65 Prozent.

Das wussten Sie nicht? Viele betroffene Händler scheinbar auch nicht. Denn kaum eine der betroffenen Einzelhandelsketten scheint gut darauf vorbereitet zu sein. Das ist das traurige Ergebnis einer Umfrage von uns unter den 13 größten Supermärkten, Discountern und Drogerien. Keines der befragten Unternehmen legte uns ein ausreichend verbraucherfreundliches Rücknahmekonzept vor und konnte aufzeigen, wie es noch funktionsfähige von nicht-funktionsfähigen Geräten trennt.

Unsere Forderung: Alle 13 befragten Ketten müssen nachbessern! Denn Supermärkte, Discounter und Drogerien bringen massenhaft Elektrogeräte in Umlauf und es wird Zeit, dass auch sie Verantwortung für deren Entsorgung übernehmen! Wir als Deutsche Umwelthilfe werden deshalb die verpflichtende Rücknahme von Elektroschrott ab dem 1. Juli mit Testbesuchen überprüfen und bei festgestellten Verstößen rechtliche Schritte einleiten.

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