Sonntag, 8. August 2021

"Richtlinie für Bürgerenergie ungenügend umgesetzt"

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Verbände beschweren sich bei EU

Deutschland hat die europäische Erneuerbare-Energien-Richtlinie in Bezug auf die Bürgerenergie nicht richtig umgesetzt, finden mehrere Verbände. Nun reichen sie bei der EU Beschwerde ein.

Insbesondere die von der EU geforderten Erleichterungen für Bürgerenergie seien zu wenig berücksichtigt. Die Bundesregierung habe die Frist bis Ende Juni für die Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie verstreichen lassen. Das sei ein Rückschlag für Eigentümer: innen und Mieter:innen, die gemeinsam eine Solaranlage betreiben wollen. Auch für regionale Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften, die sich aus eigenen Solar- und Wind-Anlagen versorgen wollen, sei das ein schlechtes Zeichen. Trotz der EU-Richtlinie fehle der rechtliche Rahmen für die Bürgerenergie.

Das Bundeswirtschaftsministerium sieht die Richtlinie dagegen als vollständig umgesetzt an. Auf diese Einschätzung reagiert ein Bündnis aus Verbänden und Unternehmen nun mit einer Beschwerde bei der EU-Kommission. Sie haben eine Studie und eine rechtliche Stellungnahme eingereicht. Zu der Allianz gehören unter anderen das Bündnis Bürgerenergie (BBEn), der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und der Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV).

Rechtliche Stellungnahme: Forderung nach „Personenidentität“ bremst Bürgerenergie

Rechtsanwalt Philipp Boos hatte bereits im Juni im Auftrag des Bündnis Bürgerenergie untersucht , ob die in der Richtlinie geforderten Bürgerenergie-Rechte durch das EEG 2021 umgesetzt wurden. Sein Gutachten kommt zu dem Schluss, dass die gemeinsame Eigenversorgung der individuellen Eigenversorgung bisher nicht gleichgestellt ist. Die im EEG geforderte Personenidentität zwischen Anlagenbetreiber:in und Stromverbraucher:in verhindere, dass gemeinsam handelnde Personen eine Anlage zur Eigenversorgung auch gemeinsam betreiben können.

Zudem habe der Gesetzgeber es versäumt, die Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft nach Artikel 22 der Richtlinie zu definieren. Es sei zudem nicht erlaubt, gemeinsam erzeugte Energie untereinander zu teilen (Energy Sharing), um sich aus eigenen Anlagen zu versorgen.

Energiewirtschaftliche Studie bestätigt Defizite

Daneben haben das BBEn und der BUND eine energiewirtschaftliche Studie zur Umsetzung der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie in Auftrag gegeben. Die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen des Instituts für Zukunftsenergie- und Stoffstromsysteme (IZES) bestätigten in ihrer Studie die Umsetzungsdefizite. Zudem formulierten sie Vorschläge, um der der Bürgerenergie durch die richtlinienkonforme Umsetzung mehr Rückenwind zu verschaffen und so die Akzeptanz und den Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland zu fördern. Dazu orientierten sie sich auch an Best-Practice-Beispielen aus anderen EU-Staaten.

06.08.2021 | Quelle: SFV | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH


Bündnis Bürgerenergie  hier

Was ist Bürgerenergie?

Bürgerenergie steht für eine regenerative und auf dezentrale Strukturen ausgerichtete Energiewende, die demokratischen, sozialen und ökologischen Werten entspricht.

Teilhabe

An erster Stelle steht die Idee des partizipativen, nachhaltigen Wirtschaftens. Die Akteure der Bürgerenergie gestalten selbstbestimmt und selbstwirksam die dezentrale Energieversorgung mit Erneuerbaren Energien mit. Dabei lassen sie sich nicht von Banken, Konzernen oder der Politik dominieren.

Orientierung am Gemeinwohl

Bürgerenergie ist ökologisch und ökonomisch erfolgreich. Die wirtschaftlichen Ziele stehen dabei im Dienst gesellschaftlicher Zwecke: Ökologische Verantwortung, Umwelt- und Klimaschutz, Daseinsvorsorge und nachhaltige Entwicklung einer Region. Das schließt Gewinnmaximierung aus.

Aus der Region für die Region

Bürgerenergie ist meist regional verankert, in Gemeinden, Städten, Kreisen oder Regionen. Dies stiftet gemeinsame Identität und schafft Akzeptanz. Nachhaltige Entwicklung und Wertschöpfung in der Region haben entsprechend einen hohen Wert.

Die Akteure

Bürgerenergie ist vielfältig: Privatleute, Landwirte und juristische Personen unterschiedlicher Rechtsformen (wie Vereine, Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Energiegenossenschaften, GmbH & Co. KG) – jedoch keine großen Konzerne.

Bürgerenergie aktiviert und demokratisiert Wirtschaft und Gesellschaft

Bürgerenergie ist Ausdruck einer weitgehenden Demokratisierung von Wirtschaftsprozessen und spielt daher die entscheidende Rolle für eine ethisch und sozial verantwortliche Energiewende. Sie ist damit für die Weiterentwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft von höchster gesellschaftspolitischer Relevanz.

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