Schwäbische Zeitung hier von ALEXANDER TUTSCHNER
Basis für die Berechnung des Bedarfs an Wohnraum ist die Entwicklung der Bevölkerungszahl. Dem Regionalverband wurde an dem Punkt von Kritikern wiederholt vorgeworfen, dass er mit zu hohen Zahlen arbeite. „Fakt ist, dass wir höhere Zahlen zugrunde legen als das Statistische Landesamt“, sagt der scheidende Verbandsdirektor Wilfried Franke. Die Daten vom „Stala“ seien aber in der Vergangenheit immer zu niedrig angesetzt gewesen.
Anmerkung: das stimmt leider nicht, die Daten waren in der Vergangenheit korrekt.
Deshalb habe man eigene Berechnungen angestellt und mit Zuschlägen gemäß der Entwicklung aus der Vergangenheit gearbeitet. Für das gesamte Gebiet des Regionalverbandes (Landkreise Sigmaringen, Ravensburg und Bodensee rechnet Franke mit einem Bevölkerungswachstum von 29 000 Menschen in den kommenden 15 bis 20 Jahren. Damit bleibe man noch unter der Berechnung des Marktforschungsinstituts Prognos (im Auftrag der Wohnraumallianz des Landes), das von einem Wachstum von 32 000 Menschen in der Region ausgeht. Eine Untersuchung der Fachbehörde des Bundes (BBSR) komme zum Ergebnis 28 700.....
Insgesamt hat der Regionalverband deshalb 320 Hektar Land als „regional bedeutsame Schwerpunkte des Wohnungsbaus“ im Regionalplan hinterlegt. Sie müssen von den Kommunen für diese Nutzung freigehalten werden. Erstmals schreibt der Regionalverband für diese Gebiete auch bestimmte „Dichtewerte“ vor. Es wird also festgelegt, wie viele Personen hier künftig auf einen Hektar bezogen wohnen sollen.
Für Oberzentren wie Ravensburg oder Friedrichshafen gilt zum Beispiel künftig die „Mindest-Bruttowohndichte“ von 95, für Mittelzentren wie Sigmaringen, Überlingen oder Wangen 85. „Das war uns wichtig, um flächensparend zu handeln“, sagt Franke. Was letztendlich bedeutet, dass künftig stärker in die Höhe gebaut werden müsse: „Mehr Wohnraum auf weniger Quadratmeter.“
... Neben den Schwerpunkten im Regionalplan „haben die Gemeinden noch weitere Entwicklungspotenziale“, sagt Franke. Sie brauchen dafür jedoch Flächen, „auf denen im Regionalplan keine Restriktion ist“. Das sind die sogenannten „Weißflächen“.....
.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen