Montag, 30. August 2021

Schon wieder ein richtungsweisendes Gerichtsurteil

Urteil zu Kohlekraftwerk Datteln IV

Klimakiller bleibt Schwarzbau

Auch der aktuelle Bebauungsplan für Datteln IV ist unwirksam, urteilt das Oberverwaltungsgericht. Die Betriebsgenehmigung wackelt.

Im Kampf um das Steinkohlekraftwerk Datteln IV muss der Betreiber Uniper eine herbe Niederlage hinnehmen. Auch der zweite Bebauungsplan, mit dem der Dattelner Stadtrat 2014 versucht hatte, den schon seit 2007 errichteten Kohleblock nachträglich abzusichern, ist unwirksam. Das hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster am Donnerstagnachmittag entscheiden.

Juristisch bleibt der riesige Ofen, der im Volllastbetrieb jährlich bis zu 8 Millionen Tonnen Kohlendioxid und damit bis zu vier Prozent der gesamten Klimaemissionen des größten Bundeslands ausstoßen kann, damit ein „Schwarzbau“ – so hatte der ehemalige grüne Umweltminister Jürgen Trittin das Kraftwerk schon 2010 genannt.

Die Stadt Waltrop sieht die Entwicklung neuer Wohngebiete in Richtung Datteln durch den Riesen-Ofen ausgebremst, und der BUND warnt vor der Übersäuerung naheliegender Naturschutzgebiete durch massive Stickstoffeinträge – jenseits vom jährlichen Ausstoß von Millionen Tonnen des Treibhausgases Kohlendioxid. Das sofortige Aus für Datteln IV bedeutet das OVG-Urteil aber nicht. Zwar ließen die Richter keine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht zu – doch Kraftwerksbetreiber Uniper prüft eine Nichtzulassungsbeschwerde.

„Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig“, sagte Unternehmenssprecher Georg Oppermann. Dirk Jansen, Geschäftsleiter des BUND in NRW, forderte dagegen eine schnelle Entziehung der Betriebsgenehmigung für den Kohlemeiler. Notfalls werde der Umweltverband ein Betriebsende per Eilantrag einfordern. „Dieses Urteil“, sagte Jansen noch im Gerichtssaal, „ist auch eine schallende Ohrfeige für CDU-Kanzlerkandidat Armin Laschet.“ Denn als NRW-Ministerpräsident hat Laschet viel Druck dafür gemacht, dass Datteln IV überhaupt noch ans Netz gehen konnte.

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