Urteil zu Kohlekraftwerk Datteln IV
Klimakiller bleibt Schwarzbau
Auch der aktuelle Bebauungsplan für
Datteln IV ist unwirksam, urteilt das Oberverwaltungsgericht. Die
Betriebsgenehmigung wackelt.
Im Kampf um das Steinkohlekraftwerk Datteln IV muss
der Betreiber Uniper eine herbe Niederlage hinnehmen. Auch der zweite
Bebauungsplan, mit dem der Dattelner Stadtrat 2014 versucht hatte, den schon
seit 2007 errichteten Kohleblock nachträglich abzusichern, ist unwirksam. Das
hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster am
Donnerstagnachmittag entscheiden.
Juristisch bleibt der riesige Ofen, der im Volllastbetrieb jährlich bis zu 8 Millionen Tonnen Kohlendioxid und damit bis zu vier Prozent der gesamten Klimaemissionen des größten Bundeslands ausstoßen kann, damit ein „Schwarzbau“ – so hatte der ehemalige grüne Umweltminister Jürgen Trittin das Kraftwerk schon 2010 genannt.
Die Stadt Waltrop sieht die Entwicklung neuer Wohngebiete in Richtung Datteln durch den Riesen-Ofen ausgebremst, und der BUND warnt vor der Übersäuerung naheliegender Naturschutzgebiete durch massive Stickstoffeinträge – jenseits vom jährlichen Ausstoß von Millionen Tonnen des Treibhausgases Kohlendioxid. Das sofortige Aus für Datteln IV bedeutet das OVG-Urteil aber nicht. Zwar ließen die Richter keine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht zu – doch Kraftwerksbetreiber Uniper prüft eine Nichtzulassungsbeschwerde.
„Noch ist das Urteil nicht
rechtskräftig“, sagte Unternehmenssprecher Georg Oppermann. Dirk Jansen,
Geschäftsleiter des BUND in NRW, forderte dagegen eine schnelle
Entziehung der Betriebsgenehmigung für den Kohlemeiler. Notfalls werde
der Umweltverband ein Betriebsende per Eilantrag einfordern. „Dieses
Urteil“, sagte Jansen noch im Gerichtssaal, „ist auch eine schallende Ohrfeige
für CDU-Kanzlerkandidat Armin Laschet.“ Denn als NRW-Ministerpräsident
hat Laschet viel Druck dafür gemacht, dass Datteln IV überhaupt noch ans Netz gehen konnte.
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