Schwäbische Zeitung hier Von Philipp Richter
Der Plan
wirft die Frage auf, ob sich das große Projekt im Altdorfer Wald überhaupt
umsetzen lässt
....
Der
Regionalplan der Region Bodensee-Oberschwaben bildet die rechtliche Grundlage
für die Entwicklung des Bodenseekreises sowie der Landkreis Ravensburg und
Sigmaringen. Zurzeit liegt der jahrelang ausgearbeitete, diskutierte und 2021
verabschiedete Entwurf beim Ministerium für Landesentwicklung in Stuttgart zur
Genehmigung. Diese dürfte jedoch nicht vor Ende des Jahres zu erwarten sein.
Für die
nächsten 20 Jahre schreibt der Regionalplan unter anderem fest, wo Bau- und
Gewerbegebiete gebaut und wo Rohstoffe abgebaut werden dürfen, was in der
Vergangenheit vor allem wegen des umstrittenen Kiesabbaus im Altdorfer Wald für
heftige Kritik gesorgt hat. Der Plan schreibt aber auch fest, welche Gebiete in
der Region nicht bebaut werden dürfen und wo dem Wasserschutz Vorrang gegeben
wird.
Genau hier liegt der Knackpunkt: Denn auf einem großen Teil der Flächen im Altdorfer Wald, wo der Staatsforst auf 1370 Hektar Potenzialflächen für die Windkraft ausgeschrieben hat, sieht der neue Regionalplan ein sogenanntes „Vorranggebiet für die Sicherung von Wasservorkommen“ vor. Das heißt: Windkraftfläche und Vorranggebiete überschneiden sich. Und auf solchen Vorranggebieten darf nach Gesetz erst einmal nicht gebaut werden.....
Tatsächlich handelt es sich hierbei um einen Zielkonflikt, wie die stellvertretende Verbandsdirektorin Nadine Kießling... Erst vor Kurzem wurde bekannt, dass die Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm (SWU) den Zuschlag bekommen haben, im Altdorfer Wald Windräder zu planen. Bedeutet der Zielkonflikt nun das Aus für den großen Windpark, bevor überhaupt Gutachten erstellt worden sind?
Nein, es gibt noch immer die Chance, einen Windpark zu planen und sogar umzusetzen. Wenn der Plan rechtsgültig ist, kann der Projektträger, also die SWU, ein sogenanntes Zielabweichungsverfahren beim Regierungspräsidium (RP) Tübingen beantragen. Dies wäre dann die einzige Möglichkeit für den Windpark. ....
Aber wie sieht es mit Wasserschutzgebieten und Windkraft aus? Handelt es sich auch hierbei um einen Zielkonflikt? Nein. Auch in Wasserschutzgebieten dürfen Windräder gebaut werden - allerdings nicht überall. Wasserschutzgebiete sind in drei Zonen aufgeteilt, wobei in Zone III Windräder gebaut werden dürfen. .... „In unserer Region dagegen kann man davon ausgehen, dass in der Schutzzone III eine ausreichende Schicht zum Schutz des Grundwassers vorhanden ist“, so das Landratsamt.
Nur wenn Bauwerke sehr tief in den Untergrund reichen und damit in das zu schützende Grundwasser hinein reichen würden, wird die Situation schwierig. Davon ist bei Windenergieanlagen jedoch nicht auszugehen, wenn man die Einschätzung des Lehrstuhlinhabers für Windenergie an der Universität Stuttgart, Professor Po Wen Cheng, heranzieht. Das Fundament einer Schwachwindanlage mit einer Leistung von 5 Megawatt hat demnach einen Durchmesser von 20 bis 30 Metern und eine Tiefe von bis zu vier Metern.....
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