Mittwoch, 13. April 2022

Landgericht gibt Ravensburger Baumbesetzern Recht

 Schwäbische Zeitung   hier  Annette Vincenz  13.4.22

Schlappe für die Staatsanwaltschaft


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Wegen Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung sind einige von ihnen schon teils mehrfach vor dem Ravensburger Amtsgericht zu Sozialstunden verurteilt worden. Doch jetzt errangen sie einen juristischen Sieg vor dem Landgericht als höherer Instanz.

Manche Aktionen sind strafbar, andere nicht

Nicht jede Aktion der Klimaaktivisten ist gleich. Während das Besteigen der Hausdächer oder das Eindringen in fremde Kiesgruben zweifellos als Hausfriedensbruch bewertet wird, wirft die Staatsanwaltschaft den Baumbesetzern aber auch regelmäßig Verstöße gegen das Versammlungsrecht vor, weil die Aktionen meist nicht im Voraus angemeldet wurden. So ging die Strafverfolgungsbehörde auch gegen sämtliche Umweltschützer vor, die zunächst an einem Adventssamstag im Dezember vergangenen Jahres und dann noch einmal im Januar dieses Jahres für jeweils zwei Stunden verschiedene Bäume in der Ravensburger Innenstadt für wenige Stunden besetzt und dort Banner entfaltet hatten.....


Staatsanwalt muss beschlagnahmte Klettersachen zurückgeben

Doch nun erlitt sie eine Schlappe vor dem Ravensburger Landgericht. Per Beschluss ordnete die zweite Große Strafkammer an, dass die Beschlagnahmung von Kletterwerkzeug gegen die Demonstranten nicht rechtens sei, weil das alleinige Besetzen eines Baumes eben doch kein Verstoß gegen das Versammlungsrecht, also keine Straftat sei. Das hatten zuvor auch schon einzelne Amtsrichter so gesehen, wogegen die Staatsanwaltschaft allerdings Beschwerde beim Landgericht eingelegt hatte.

„Eine Versammlung ist eine örtliche Zusammenkunft mehrerer Personen zur gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung“, schreiben die Richter. „Unabdingbar erfordert eine Versammlung die gleichzeitige körperliche Anwesenheit mehrerer Personen an einem Ort.“ Dies werde nach Auffassung des Gerichts schon durch den Begriff „sich versammeln“ impliziert. Menschen müssten dafür präsent sein und direkt kommunizieren können. Da die einzelnen Beschuldigten aber 120 bis 180 Meter voneinander entfernt und allein auf ihren Bäumen gesessen hätten, sei eine direkte Kommunikation nicht möglich gewesen. „Die Möglichkeit der Nutzung moderner Kommunikationsmittel ist dabei unerheblich“, schreiben die Richter weiter in ihrem Beschluss....



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