12.04.2022 |
Kommunen erhalten mehr Einfluss beim Wohnungsbau
Das Land will den Wohnungsbau ankurbeln. Dazu sollen die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg, in denen der Wohnungsmarkt besonders angespannt ist, unter anderem über ein Vorkaufsrecht die Möglichkeit bekommen, vor Ort die Entwicklung besser steuern zu können. Das grün-schwarze Kabinett brachte eine entsprechende Verordnung auf den Weg, die nun in die Verbandsanhörung geht und wenn möglich noch vor den Sommerferien in Kraft treten soll.
Die neue Verordnung habe zum Ziel, „in den betroffenen Städten und Gemeinden zeitlich befristet die Anwendung von bestimmten baurechtlichen Instrumente zu ermöglichen, um diese bei der Aktivierung von Bauland und der Schaffung zusätzlichen, insbesondere bezahlbaren Wohnraums zu unterstützen“, schrieb Südwest-Wohnungsbauministerin Nicole Razavi (CDU) in der Vorlage für die Sitzung.
Doch was genau soll umgesetzt werden? Zunächst legt die Landesregierung die Kommunen mit einem angespannten Wohnungsmarkt fest. Hier handelt es sich um die 89 Städte und Gemeinden im Südwesten, in denen bereits die Mietpreisbremse gilt. Vor allem das Vorkaufsrecht soll für mehr Effizienz bei der Schaffung von Wohnraum sorgen. „Aus brachliegenden Flächen kann Bauland für neue Gebäude gewonnen werden – sofern sich Kommunen für diese Form der Umwandlung entscheiden“, erklärt Grünen-Landtagsfraktionschef Andreas Schwarz. Wie genau die Umsetzung aussehen soll, ist noch unklar. So sollen Eigentümer verpflichtet werden, dass sie ihr brachliegendes Grundstück an die Kommune verkaufen müssen, falls diese das will. Die Kommune müsste bei einem Kauf des Grundstücks nachweisen, dass dies dem Allgemeinwohl dient.
Doch dies ist nicht die einzige Maßnahme zur Beschleunigung des Wohnungsbaus. „Außerdem erhalten die Städte und Gemeinden mehr Flexibilität beim Umgang mit Bebauungsplänen und Baugenehmigungen. Kommunen können beispielsweise in Zukunft leichter das Bauen in die Höhe sowie Zusatzbauten erlauben“, sagte Schwarz.
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