Klage für Erhalt der Gäubahn
Nach Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart: DUH wird Berufung gegen die Kappung der Gäubahn einlegen und vor Verwaltungsgerichtshof Mannheim ziehen
- Rechtsauffassung der DUH: Langjährige bzw. faktisch dauerhafte Unterbrechung der Gäubahn verstößt gegen die ursprünglichen Planfeststellungsbeschlüsse von Stuttgart 21
- DUH-Bundesgeschäftsführer Resch: "Bahn steuert auf eine nicht nur langjährige, sondern dauerhafteUnterbrechung der Gäubahn in Stuttgart Vaihingen zu"
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) setzt ihren Einsatz für den Erhalt der Gäubahn fort. Nach der heute abgewiesenen Klage gegen das Eisenbahn-Bundesamt durch das Verwaltungsgericht Stuttgart wird die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation einen Antrag auf Zulassung der Berufng beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim stellen.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Das heutige Verfahren hat gezeigt, dass die Bahn auf eine nicht nur langjährige, sondern dauerhafte Unterbrechung der Gäubahn in Stuttgart Vaihingen zusteuert. Weder das Eisenbahn-Bundesamt noch die Deutsche Bahn konnten belegen, dass eine rechtliche Sicherheit für den als Ersatz vorgesehenen Pfaffensteigtunnel existiert. Vor Gericht mussten die Vertreter der Deutschen Bahn eingestehen, dass der im Planfeststellungsbeschluss enthaltene Grund für die genehmigte Unterbrechung der Gäubahn durch eine ursprünglich geplante bauliche Interimsmaßnahme an der Panoramabahn nicht mehr besteht. Dennoch hält die Bahn an einer unwiderruflichen baulichen Kappung dieser europäischen Bahn-Magistrale fest."
Rechtsanwalt Prof. Dr. Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt: "Stuttgart 21 wurde als Gesamtkonzept genehmigt - mit einer klaren Abfolge der Bauabschnitte und einer nur wenige Monate dauernden Unterbrechung der Gäubahn. Ich bin nach wie vor der Rechtsauffassung, dass die geplante Abkopplung rechtswidrig ist."
Die DUH hatte gegen die Kappung der Gäubahn geklagt, weil sie Millionen Menschen vom Bahnnetz abtrennt und die Mobilitätswende behindert. Durch die entstehenden Umstände würden viele Bahnreisende absehbar auf Pkw umsteigen und CO2-Emissionen steigen.
Hintergrund:
Die Gäubahn ist die zentrale Bahntrasse für die Anbindung von Norditalien, der Schweiz und des südlichen Baden-Württembergs an das europäische Bahnnetz. Sie soll ab dem 22. April 2026 - acht Monate vor der angekündigten Eröffnung des Tiefbahnhofs Stuttgart 21 - offiziell bis 2032, realistisch eher für 10 bis 15 Jahre vom Bahnknoten Stuttgart abgekoppelt werden und in Vaihingen enden. Die DUH hatte am 20. Juni 2023 Klage eingereicht.
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DUH wollte «unmittelbaren Ersatz» erstreiten
Die Deutsche Umwelthilfe argumentierte, die Kappung verstoße gegen den Planfeststellungsbeschluss zu Stuttgart 21. Dieser sieht laut DUH einen «unmittelbaren Ersatz» vor, also eine Alternative zum wegfallenden Gäubahnanschluss zwischen Stuttgart-Vaihingen und dem Hauptbahnhof, wenn der alte Zulauf stillgelegt wird. Eine Unterbrechung von mehreren Jahren sei ein Verstoß, argumentierte der Verein. Das Gericht kam aber zum Ergebnis, dass die Planfeststellungsbeschlüsse keine Vorgaben zum zeitlichen Rahmen enthalten.
Der Geschäftsführer der DUH, Jürgen Resch, kündigte nach dem Urteil an, dieses überprüfen lassen zu wollen. «Wir hoffen, uns in der Berufungsinstanz durchsetzen zu können», sagte Resch.
Ursprünglich war eine Kappung von etwa sechs Monaten geplant, nun wird das Provisorium deutlich länger bestehen bleiben. Grund dafür ist, dass die Bahn die Züge künftig durch den sogenannten Pfaffensteigtunnel von Böblingen über den Flughafen direkt an die neue Zulaufstrecke zum Tiefbahnhof in Stuttgart bringen will. Dieser wird derzeit noch geplant, er soll nach derzeitigem Zeitplan Ende 2032 in Betrieb gehen.
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