Donnerstag, 8. September 2022

Streit zwischen Klimaaktivist*innen und Olaf Scholz geht in die nächste Instanz

Pressemitteilung vom 08.09.2022:

Am Mittwoch dem 07.09.2022 fand am Amtsgericht Stuttgart der Prozess gegen drei Klimaaktivist*innen statt. Gegenstand der Verhandlung war die Auseinandersetzung mit Bundeskanzler Scholz im Mai 2022 auf dem deutschen Katholikentag, als dieser nach einem Zwischenruf Klimaaktivismus mit dem Nationalsozialismus verglich. 

"Schwachsinn! ..." fiel Simon Helmstedt Scholz ins Wort, als dieser von der Perspektive der Arbeiter*innen in den Kohletagebauen sprach. "Die Arbeitsplätze, die da verloren gehen würden, sind im Vielfachen durch die Änderung des EEG (Erneuerbare Energien Gesetz) verloren gegangen und es gibt in den Erneuerbaren Energien eine Vielzahl mehr zu gewinnen", argumentiert Helmstedt. 

Daraufhin erwiderte Scholze mit einem Vergleich, in welchem er meint, dass ihn das Auftreten der Klimaaktivist*innen an dunkle Zeiten erinnere. Distanziert hat sich Scholz bis heute nicht von dieser Aussage. In der Folge der Störung kam es zu einer Auseinandersetzung mit der Polizei, weshalb Helmstedt wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und fahrlässiger Körperverletzung angeklagt wurde.

Eine weitere Aktion des Angeklagten wurde an diesem Tag noch mitverhandelt. Bei der Aktion hat Helmstedt mit Charlie Kiehne und Samuel Bosch den höchsten Kran der "Stuttgart 21"-Baustelle kurzzeitig besetzt und dort ein Banner mit der Aufschrift "S 21 = Klimakiller" angebracht. Vorgeworfen wurde ihnen Hausfriedensbruch, nachdem die Firma Züblin Strafantrag gestellt hatte.

Richterin schmettert alle Anträge ab, kommentiert die Inhalte der Aktivist*innen aber mit "...kann man eigentlich direkt unterschreiben."

Nachdem die vorsitzende Richterin Böckeler den Antrag auf einen Rechtsbeistand ablehnte, mussten sich die Aktivist*innen selbst verteidigen. Hierbei stellten sie eine Reihe von vorbereiteten Anträgen. 

Am Ende plädierten alle Angeklagten auf Freispruch in allen Anklagepunkten. Die Richterin folgte der Argumentation der Aktivist*innen nicht und verurteilte diese zu Geldstrafen. Helmstedt soll 450 € Strafe bezahlen, die Angeklagten Kiehne und Bosch wurden zu 100 € und 150 € Geldstrafe verurteilt.

Aktivisten wollen in die nächste Instanz gehen

Schon während des Gerichtsprozesses zeichnete sich ab, dass die Richterin keine Lust hat auf die Argumente der Aktivist*innen einzugehen. Dabei ließ sie immer wieder Verständnis für die Inhalte der Aktivist*innen durchblicken, so kommentiert sie die Klimapolitik der Bundesregierung mit "[...] und unterm Strich geht es nicht so in die richtige Richtung". Im Gegensatz dazu zeigte sie dann aber auch offenkundig ihr Ablehnung gegen die Versuche der Aktivist*innen ihr juristischen Argumentationen ins Verfahren einzubringen. 

"Das Gericht hat unsere Argumentation und Begründung schlichtweg ignoriert. Es erweckte gar den Anschein, als wolle die Richterin nur über ein Geständnis und politische Inhalte reden. Das die Aktivist*innen sich gegen die Vorwürfe wehrten, passte ihr scheinbar gar nicht. Darum gehen wir trotz der geringen Strafe in die nächste Instanz." so Samuel Bosch (19) nach dem Prozess.

Knapp 100 Unterstützer*innen vor dem Gerichtsgebäude begleiteten solidarisch den Prozess mit Kundgebungen zur S21 und zur Klimapolitik der Bundesregierung.

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