Schwäbische Zeitung hier Von Philipp Richter
Die Region Bodensee-Oberschwaben muss sich noch gedulden, bis der neue Regionalplan gültig wird. Noch liegt er bei der Landesregierung in Stuttgart zur Genehmigung. Bis ein Ergebnis vorliegt, wird es aber noch weitere Monate dauern, wie die „Schwäbische Zeitung“ auf Nachfrage beim zuständigen Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg erfahren hat. Das bedeutet, dass vorerst auch das Genehmigungsverfahren für die umstrittene Kiesgrube bei Vogt-Grund nicht beginnen kann.....Zwar hat die Verbandsversammlung das Werk 2021 verabschiedet, dennoch hat das Ministerium für Landesentwicklung in Stuttgart das letzte Wort. Auf Nachfrage heißt es aus dem Ministerium: „Mit dem Abschluss des Genehmigungsverfahrens kann nach derzeitigem Stand voraussichtlich im ersten Quartal 2023 gerechnet werden. Eine etwaige Erteilung der Genehmigung wird vom Regionalverband im Staatsanzeiger Baden-Württemberg öffentlich bekannt gemacht.“ Schon bei der Einreichung im Herbst 2021 wurde davon ausgegangen, dass der Genehmigungsprozess mindestens ein Jahr in Anspruch nehmen wird.
Einer der umstrittenen Punkte ist der im Altdorfer Wald vorgesehene Kiesabbau, der in der Region eine Protestwelle auslöste, die weit über den Kiesabbau hinausging. Ein Bündnis verschiedener Verbände kritisierte auch den Flächen- und Ressourcenverbrauch.
Für die Menschen rund um den Altdorfer Wald hat der Genehmigungsprozess in Stuttgart im Hinblick auf das Kiesabbauprojekt bei Vogt-Grund eine besondere Bedeutung: Denn erst wenn die Genehmigung des Regionalplans in Stuttgart vorliegt, wird dieser rechtsgültig. Wird der Plan rechtsgültig, bedeutet das auch grünes Licht für ein Genehmigungsverfahren für die umstrittene Kiesgrube bei Vogt-Grund. Im alten und noch gültigen Regionalplan ist die Fläche, auf der der Kiesabbau vorgesehen ist, Ausschlussgebiet für Kiesabbau.
Allerdings sind im Altdorfer Wald vom Regionalverband nicht nur Kiesabbauflächen festgelegt worden. Im südlichen Bereich des größten zusammenhängenden Waldgebiets Oberschwabens legten die Planer auch Vorranggebiete für den Wasserschutz fest. Doch auf diesen Flächen soll nun Baden-Württembergs größter Windpark entstehen. Die Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm (SWU) planen auf Flächen des Staatsforstes und des Fürstlichen Hauses Waldburg-Wolfegg-Waldsee bis zu 42 Windräder, die 170 000 Haushalte mit Strom versorgen sollen.
Die Flächen für den Windpark waren jedoch erst ausgeschrieben, als der Regionalplanentwurf bereits zur Genehmigung ins Stuttgart lag. So entstand ein Zielkonflikt, den jetzt lediglich ein sogenanntes Zielabweichungsverfahren lösen könnte. Dabei handelt es sich um ein Verwaltungsverfahren beim Regierungspräsidium Tübingen, bei dem überprüft wird, ob trotz Zielkonflikt ein Windpark möglich ist. Die Planungen des Windparks hätten jedoch keine Auswirkungen auf den Genehmigungsprozess in Stuttgart, so das Ministerium. Wörtlich: „Im Genehmigungsverfahren wird nur derjenige Regionalplanentwurf - samt Unterlagen - geprüft, der das Aufstellungsverfahren durchlaufen hat und der obersten Raumordnungs- und Landesplanungsbehörde zur Genehmigung vorgelegt worden ist.“ Das heißt, es wird also auch bei einer Genehmigung des neuen Regionalplans bei einem Zielkonflikt im Altdorfer Wald bleiben. Denn das Thema Erneuerbare Energien wird in der Region separat im Teilregionalplan Energie behandelt. Dieser wird derzeit in der Region erarbeitet. In diesem Verfahren sollen nicht nur Gebiete festgelegt werden, wo Windräder gebaut werden können, sondern auch Freiflächen-Solaranlagen.....
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