Mittwoch, 14. September 2022

Energiewende von unten: Steuerliche Entlastung und Bürokratieabbau bei der Sonnenenergie

Sven Giegold aus dem Wirtschaftsministerium berichtet:

Die Bundesregierung hat heute weitreichende steuerliche Entlastungen und Entbürokratisierungen für die dezentrale Nutzung von Photovoltaikanlagen beschlossen.
Damit setzen wir den Kurs des konsequenten Bürokratieabbaus und des Ausbaus der Erneuerbaren fort. 

Das haben wir beschlossen:

  • Wir stellen klar, dass Balkonsolaranlagen keine absurden Abschaltvorrichtungen benötigen. Das gilt für alte wie neue Anlagen.

  • Neue PV-Anlagen bis 25 kWpeak brauchen auch keine Steuerungseinrichtungen bzw. Begrenzung der Wirkleistungseinspeisung auf 70% mehr.
    Für Altanlagen wird die sogenannte 70% Regelung bis 7 kWp ab 1.1.23 komplett aufgehoben.

  • Einnahmen und Entnahmen im Zusammenhang mit PV-Anlagen bei Einfamilienhäusern & Nebengebäuden bis 30 kWp werden von der Einkommenssteuer freigestellt.

  • Auch in Mehrfamilienhäusern werden Einnahmen und Entnahmen aus Photovoltaikanlagen sogar bis zu 100 kWp von der Einkommenssteuer freigestellt. (15 kWp pro Wohn- oder Gewerbeeinheit)
    Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass PV zwar wirtschaftlich ist, aber große Profite damit dezentral nicht zu machen sind. Aufwändige Steuererklärungen entfallen!

  • Für die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen für Wohnungen und öffentliche Gebäude sowie zugehöriger Komponenten und Speicher führen wir einen Nullsteuersatz in der Umsatzsteuer ein.
    Damit nutzen wir die Spielräume der neuen EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie.

  • Lohnsteuerhilfevereine dürfen künftig Arbeitnehmer*innen weiter steuerlich beraten, wenn sie in eine PV-Anlage investiert haben.

  • Für die Jahre 2022, 2023 und 2024 kommt zudem eine Regelung im EEG, die einen zusätzlichen Anreiz zur Stromproduktion aus Biogasanlagen setzt.

  • Außerdem kommt für den 15. Januar 2023 eine zusätzliche „Krisensonderausschreibung“ für Solaranlagen in Höhe von 1.500 MW. Hier besteht noch ein Vorbehalt auf Beihilfegenehmigung der EU-Kommission (wir sind optimistisch!).

Aus dem Nähkästchen der Regierung: Die steuerlichen Maßnahmen wurden aus dem Bundesfinanzministerium vorgeschlagen und vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz nach Kräften unterstützt.
Das zeigt: Die Regierung zieht beim Ausbau der Erneuerbaren an einem Strang!

Schon im Osterpaket hatten wir zahlreiche Entbürokratisierungen für die Erneuerbaren Energien und ihre Nutzung in Bürgerhand auf den Weg gebracht. Der Bundestag hat diese inzwischen beschlossen. Mehr dazu hier.

Weitere Entbürokratisierungen sind in Vorbereitung und Umsetzung. Dabei zielen wir vor allem auf bürokratische Lasten für kleine und mittlere Unternehmen und Privathaushalte, wenn sie sich für den ökologischen Wandel einsetzen. Wer in erneuerbare Energien investiert, muss gefördert und nicht gegängelt werden.

Über sachdienliche Hinweise auf konkrete und umsetzbare Entbürokratisierungen freue ich mich! Vielen Dank an alle, die schon mit ihren Hinweisen beigetragen haben.

Bei all dem gebührt besonderer Dank an die vielen Mitarbeiter*innen im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und weiteren Ministerien, die all diese Arbeit zusätzlich zum Aufräumen von jahrelangen Versäumnissen bei der Energiewende schultern. Das sind stille Heldinnen und Helden der Energiewende!

Doch all das ist nur der Anfang. Bürokratieabbau ist nicht nur notwendig bei den Erneuerbaren Energien. Wir werden das zusammen mit dem federführenden Justizministerium und der gesamten Bundesregierung breit angehen.

Wir liefern die Veränderungen für eine sozial-ökologische Marktwirtschaft, wie im Koalitionsvertrag angekündigt. Punkt für Punkt, Gesetz für Gesetz arbeite ich daran hinter den Kulissen des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz - wie so viele im Regierungsteam!

Mit erneuerbaren Grüßen,

Ihr und Euer Sven Giegold

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