Dienstag, 31. Mai 2022

Verpflichtend für Kommunen: Jugendbeteiligung ist nicht einfach

Jugendbeteiligung ist Pflichtaufgabe, den Kommunen fehlen aber die zündenden Ideen, daher läuft in dieser Beziehung nicht so sehr viel. Wir wissen: die Vereine verlieren zunehmend an Bedeutung, viele Jugendliche sind längst nicht mehr über Vereinsarbeit zu erreichen.

Doch gute Ideen fehlen bislang noch überall. Große Kommunen mit Oberstufen sind klar im Vorteil. Dennoch ist auch dort nicht mit großer Kontinuität  zu rechnen, die Jugendlichen sind nach dem Schulabschluss oft erst mal weg. Wie könnte man das  angehen? Gibt es gute Vorbilder?



20.05.2022  |  VON LORNA KOMM UEBERLINGEN.REDAKTION@SUEDKURIER.DE  hier

Die Jugendbeteiligung ist für Gemeinden des Landes durch die Novellierung der Baden-Württembergischen Gemeindeordnung zur Pflicht geworden. Die Art und Weise der Beteiligung bleibt dabei aber den Gemeinden überlassen. 

Matthias Strobel, Leiter der Abteilung Familie, Bildung und Soziales, unterrichte den Gemeinderat Meersburg in dessen vergangener Sitzung über den aktuellen Sachstand und stellte Ideen zum weiteren Vorgehen vor. 

  • ein Rathaustag, an dem die Jugendlichen über die Arbeit in der Verwaltung informiert werden
  • an die Jugendlichen in der Stadt einen Fragebogen verteilen. in welchen Bereichen sie sich kommunalpolitisch gerne einbringen würden.(sehr verhaltener Rücklauf) 
  • Gründung einer Gruppe zum regelmäßigen Austausch
  • Aktionstage mit sportlichem Hintergrund, wie einen Sportparcours, oder 
  • ein Jugendforum mit Workshop unter externer Begleitung vor. 
  • Da es zurzeit wenig bis keine Angebote für die Jugendlichen gebe, sprach er sich auch für die Wiederbelebung früherer Aktionen wie das Kinomobil, U 16-Motto-Partys oder die Errichtung eines Jugendtreffs, möglicherweise in einem Bauwagen, aus.
  • Die Sozialarbeiterin  hält den persönlichen Kontakt für wichtig, insbesondere mit Bürgermeister und Gemeinderäten
  • die Räte verweisen auf Vereine

Die rechtliche Grundlage für die Kinder- und Jugendbeteiligung in Baden-Württemberg bildet Paragraf 41a der Gemeindeordnung (GemO). Zum 1. Dezember 2015 hatte der Landtag von Baden-Württemberg ihn geändert. Die Rechte von Kindern und Jugendlichen bei kommunalen Entscheidungsprozessen sind seither deutlich gestärkt. 

Kinder sollen und Jugendliche müssen nun an Entscheidungen beteiligt werden, von denen sie betroffen sind. „Dafür sind von der Gemeinde geeignete Beteiligungsverfahren zu entwickeln“, heißt es in der GO. Insbesondere könne die Gemeinde einen Jugendgemeinderat oder eine andere Jugendvertretung einrichten. 

Die Einrichtung einer Jugendvertretung können die Jugendlichen auch beantragen, der Gemeinderat hat dann innerhalb von drei Monaten über die Einrichtung der Jugendvertretung zu entscheiden. Außerdem heißt es in Paragraf 41a, dass der Jugendvertretung angemessene finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen seien. Spätestens seit der Änderung dieses Paragraphen der Gemeindeordnung wird dem Thema kommunale Kinder- und Jugendbeteiligung immer mehr Beachtung geschenkt.

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