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Das Übereinkommen zum Schutz der biologischen Vielfalt (Convention on Biological Diversity – CBD) wurde 1992 auf der UN-Weltkonferenz in Rio de Janeiro verabschiedet. Es ist das erste internationale Regelwerk, das den Schutz aller Elemente der belebten Umwelt umfasst und diesen mit der nachhaltigen Nutzung biologischer Ressourcen durch den Menschen verbindet. Die CBD geht inhaltlich weit über andere, spezifischere Artenschutzabkommen wie das Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES) oder die Konvention über wandernde Tierarten (CMS) hinaus.
Seit
1992 sind dem Übereinkommen 196 Staaten inklusive der Europäische Union
beigetreten.
Für die Bundesrepublik Deutschland trat das Übereinkommen
am 29. Dezember 1993 völkerrechtlich in Kraft. Alle Unterzeichnerstaaten
verpflichten sich mit ihrer Unterschrift, die Bestimmungen der
Konvention in nationales Recht zu übertragen und nationale
Biodiversitätsstrategien zu erarbeiten.
Im November 2007 legte die
Bundesregierung ihre Nationale Strategie vor. Damit kam sie erst 14
Jahre nach Unterzeichnung des Übereinkommens ihrer Pflicht der
nationalen Umsetzung nach.
Mit der Convention on Biological Diversity – CBD steht ein völkerrechtlich verbindliches Übereinkommen zur Verfügung, das drei Hauptziele verfolgt:
- Den Erhalt der Vielfalt von Tier- und Pflanzenarten, Lebensräumen und aller Gene.
- Die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen. Darunter versteht man, Wälder, Flüsse, Meere, wildlebende Tiere und Pflanzen so zu nutzen, dass sie in ihrer Nutzungsfähigkeit nicht abnehmen und somit auch zukünftigen Generationen erhalten bleiben.
- Die gerechte Aufteilung der sich aus der Nutzung genetischer Ressourcen ergebenden Gewinne und Vorteile, z.B. bei der Gewinnung und Vermarktung von Naturmedizin aus wildlebenden Arzneipflanzen.
Die Konvention regelt somit die umfassende Berücksichtigung der biologischen Vielfalt in allen Lebens-, Wirtschafts- und Nutzungsbereichen des Menschen im Sinne der Nachhaltigkeit. Politik, Wirtschaftsunternehmen und Verbraucher:innen sind aufgefordert, ihren Beitrag zur Sicherung der biologischen Vielfalt und der Funktionsfähigkeit von Ökosystemen als Lebens- und Wirtschaftsgrundlage aller Menschen zu leisten.
Das Sekretariat der CBD ist in Montreal/Kanada angesiedelt. Weitergehende Informationen über die CBD sind auf der Webseite www.cbd.int erhältlich.
Das Übereinkommen und die Konferenzen
CBD ist die Abkürzung für Convention on Biological Diversity – die UN-Konvention zur Biologischen Vielfalt, also das völkerrechtliche Instrument mit 196 Mitgliedstaaten.
COP steht für Conference of the Parties, das sind regelmäßige Konferenzen, bei denen sich die 196 Mitgliedstaaten (bei der CBD alle 2 Jahre) treffen und weiteres Vorgehen, Strategien oder neue Abkommen innerhalb bzw. „unter“ der CBD verhandeln.
15. Weltnaturkonferenz (COP15)
Vom 11. bis zum 15. Oktober 2021 fand unter Federführung der Volksrepublik China in Kunming der Auftakt der 15. Vertragsstaatenkonferenz (COP15), auch „Weltnaturkonferenz“ genannt, statt.
Auf diesem ersten Teil der Weltnaturkonferenz haben die Vertragsstaaten die sogenannte „Erklärung von Kunming“ verabschiedet. Sie stellt die Weichen für die weiteren Verhandlungen bis zum April 2022. Dann soll auf dem zweiten Teil der Konferenz in China ein neues UN-Abkommen zum Erhalt der biologischen Vielfalt in der Welt verabschiedet werden.
„Die Deklaration schlägt den richtigen Ton und setzt ein richtiges, allerdings noch vage formuliertes Ambitionsniveau.“ So Florian Titze, WWF-Experte für Biodiversitätspolitik.
Die Erklärung spricht die Treiber des Biodiversitätsverlustes an und bekennt, dass eine breite Palette von Maßnahmen nötig ist, um den Verlust der biologischen Vielfalt zu stoppen. Es braucht nicht nur mehr Schutzgebiete und großflächige Renaturierung, sondern auch die Transformation unserer Wirtschafts- und Finanzsysteme, die weltweit stark zur Zerstörung der Natur beitragen. Es bedarf eines Wandels über die gesamte Gesellschaft hinweg. Biodiversität muss in allen Regierungen zur Querschnittsaufgabe werden.
Die konkreten Maßnahmen, um dies zu erreichen, sind in der Deklaration eher allgemein gehalten. Die Aufgabe der Staaten ist nun, das Ambitionsniveau der Deklaration in die weiteren Verhandlungen hineinzutragen und in konkret ausformulierten Maßnahmen der neuen Biodiversitätsziele zu übersetzen. Dafür braucht es große Anstrengungen und politischen Willen, vor allem bei der Reduzierung des ökologischen Fußabdrucks unserer Produktions- und Konsumweisen, dem Einbezug des Finanzsektors, effektiven Mechanismen zur Umsetzung und der gesamten Finanzierung. All das muss Teil des neuen Abkommen sein, das die Welt im April 2022 beschließen soll.
Der zweite Teil der COP15 wird vom 25. April bis zum 8. Mai 2022 stattfinden.
Es fehlen 700 Milliarden Euro
Zum Auftakt der COP15 forderten deutsche Umweltverbände von der Bundesregierung ihren Beitrag zur internationalen Biodiversitätsfinanzierung auf mindestens zwei Milliarden Euro pro Jahr zu erhöhen, um das Artensterben und die Zerstörung von Ökosystemen und Lebensräumen aufhalten zu können. Der Weltbiodiversitätsrat (IPBES) warnt, dass bereits rund eine Million Tier- und Pflanzenarten bereits in Jahrzehnten aussterben könnten.
Dennoch wird geschätzt, dass global rund 700 Milliarden Euro pro Jahr fehlen, um den dramatischen Artenverlust und die rasant fortschreitende Zerstörung von Ökosystemen und Lebensräumen aufzuhalten. Aktuell beteiligt sich Deutschland jährlich mit rund 800 Millionen Euro an internationalen Arten- und Naturschutzprojekten für die Umsetzung der Ziele der Konvention in Entwicklungsländern.
Nicht-nachhaltige Landnutzung und die Übernutzung natürlicher Ressourcen sowie die Produktions- und Konsummuster in den Industrieländern des globalen Nordens gehören heute zu den größten Verursachern des Verlustes von Arten und Lebensräumen. Deutschland allein gibt jährlich rund 67 Milliarden Euro für umwelt- und naturschädigende Subventionen aus, wie in der Landwirtschaft und der Fischerei. Nach den Empfehlungen des Weltbiodiversitätsrates sollten politische Rahmenbedingungen, internationale Handelspolitik und Steuergelder eine biodiversitätsfreundliche Nutzung aller Ökosysteme im In- und Ausland fördern, statt weiter zu ihrer Zerstörung beizutragen.
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