Eine
juristische Sensation ist beinahe unbemerkt geblieben –
dabei ist sie ein Meilenstein im Kampf gegen die rechtsextreme AfD:
Das
Bundesverwaltungsgericht hat mit einem aktuellen Beschluss indirekt und
unerwartet festgestellt, dass die AfD alle Voraussetzungen für ein
Parteiverbot erfüllt.
In einem Verfahren um ihre Beobachtung durch den
Verfassungsschutz hat die AfD sich selbst ein Eigentor geschossen.
Statt sich zu entlasten, hat sie mit ihrer Beschwerde
unfreiwillig dafür gesorgt, dass nun schwarz auf weiß bestätigt ist: Die
Partei verfolgt nicht nur verfassungsfeindliche Ziele – man darf auch
davon ausgehen, dass sie diese auch umsetzen will, sobald sie an der
Macht ist. Das BVerwG hat in seinem Beschluss auf die Beschwerde der AfD
genau diesen Fall deutlich geklärt. Und unerwartet die Frage geklärt, ob
die AfD auch die letzte strittige Anforderung für ein Verbot erfüllt -
die „aggressiv-kämpferische Haltung“ gegen die freiheitlich-demokratische
Grundordnung.
Damit ist eigentlich der zentrale Streitpunkt für ein
AfD-Verbot geklärt: Es reicht, dass die AfD
verfassungsfeindliche Pläne hat – dann ist auch davon auszugehen, dass
sie sie auch durchsetzen will. Das belegt die Partei
sogar selbst durch offizielle Programme wie das „Remigrations“-Konzept.
Fakt ist: Die höchsten Gerichte unseres Landes haben nun
in Summe festgestellt:
📌 Die AfD
verstößt gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung.
📌 Sie verfolgt
verfassungsfeindliche Ziele.
📌 Und klar ist
auch: Sie hat den Willen und die Mittel, diese Ziele umzusetzen.
Was noch fehlt? Der politische Wille, endlich ein
Verbotsverfahren zu prüfen!
📣 Jetzt braucht es euren Druck –
mehr denn je!
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