Donnerstag, 24. Juli 2025

Es ist, als habe sich das Weltgewissen zu Wort gemeldet, das an die Schutzversprechen besserer Tage erinnern will.

Dr. Martin Bethke LinkedIn

Klimaschutz ist ein Menschenrecht: Historisches Urteil des Internationalen Gerichtshofs! 🌍

Der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag hat in einem richtungsweisenden Gutachten bestätigt: #Klimaschutz ist ein grundlegendes Menschenrecht. 

Die Folgen des Klimawandels wurden als potenzielle Bedrohung für essenzielle Menschenrechte – wie das Recht auf Gesundheit und einen angemessenen Lebensstandard – eingestuft.

👉 Staaten tragen die Verantwortung, erhebliche Umweltschäden zu verhindern.

👉 Das Klimasystem der Erde ist als integraler Bestandteil der Umwelt für gegenwärtige und zukünftige Generationen zu schützen.

👉 Die Rechte besonders betroffener Staaten, wie Vanuatu, werden gestärkt.

Regierungen weltweit sind verpflichtet, ihre Anstrengungen im Klimaschutz deutlich zu erhöhen.

Versäumnisse bei der Reduzierung von Treibhausgasen können künftig juristische Konsequenzen nach sich ziehen. Auch wenn Gerichtsentscheidungen nicht immer rechtlich durchgesetzt werden können, wird der politische Druck auf zögerliche Staaten nun weiter steigen.

Ein wegweisender Schritt für Klima, Menschenrechte und unseren Planeten! Die Frage die jedoch bleibt, ist, ob Regierungen - wie die Merz-Regierung und andere überhaupt handeln...


Link zum Artikel: https://lnkd.in/exUsbVbt



Süddeutsche Zeitung hier Kommentar von Wolfgang Janisch 24. Juli 2025,

Diese Entscheidung ist wie Treibstoff für Klimaklagen

Sind all die vielen Abkommen der Staaten, gegen die Erderhitzung vorzugehen, weiche Empfehlungen oder harte Pflichten? Der Internationale Gerichtshof entscheidet: Sie sind harte Pflichten.

Schon seit vielen Jahren wenden sich Klimaschützer an die Gerichte, um dort für ihre Ziele zu streiten – und mussten sich dabei eine wiederkehrende Kritik anhören: Den Klimawandel müsse die Politik mit ihren Instrumenten aufhalten, das sei doch kein Thema für die Justiz. 

Der Einwand war schon immer falsch. Der Klimawandel ist menschengemacht, und er richtet Schaden an – Eigentum, Gesundheit, sogar das Leben von Menschen steht auf dem Spiel. Es gibt also Verantwortliche und Geschädigte, Verursacher und Leidtragende. Das sind exakt die Konflikte, mit denen sich Gerichte seit jeher befassen.

Die Gerichte haben ihre Zurückhaltung bei dem Thema aufgegeben

Mit dem bemerkenswerten Rechtsgutachten des Internationalen Gerichtshofs (IGH) in Den Haag dürfte es sich nun weltweit herumgesprochen haben. Die Gerichte sind im Spiel, mehr denn je

Denn das Weltgericht aus den Niederlanden hat Maßstäbe aufgestellt, Sorgfaltspflichten für die Staatenwelt formuliert, Ersatzansprüche möglich gemacht. Damit können Gerichte etwas anfangen, und mögliche Kläger ohnehin. Das ist Treibstoff für Klimaklagen – auch für die kleinen Staaten des globalen Südens, die von den globalen Folgen des Klimawandels ungleich härter getroffen werden als die Großemittenten von Treibhausgasen.

In solchen Gerichtsprozessen lässt sich beobachten, wie die Gerichte mit wachsender Entschiedenheit juristische Konsequenzen aus dem Klimawandel ziehen – beziehungsweise aus dem Versagen, ihn einzudämmen. Vor zehn Jahren war es noch spektakulär, als ein niederländisches Gericht die dortige Regierung zur Reduktion von Treibhausgasen verpflichtete. Heute sind erfolgreiche Klima- und Umweltklagen ein globales Phänomen. Die rechtlichen Konstrukte sind höchst unterschiedlich. In Südamerika haben schon Flüsse im eigenen Namen geklagt, in Deutschland waren es junge Menschen, die 2021 den Klimabeschluss erstritten haben.

Letztlich offenbaren die Klagen nur die Defizite der Klimapolitik

Aber die Botschaft ist stets die gleiche: Wenn es um ein „Problem von planetarischem Ausmaß“ geht, wie es der IGH-Präsident nannte, dann können die Gerichte nicht an der Seitenlinie stehen bleiben. Das zeigt sich am aktuellen Verfahren deutlicher denn je. Die Staaten der Welt haben eine Vielzahl von Abkommen zum Klimaschutz geschlossen und Konventionen unterzeichnet. 


Aber was genau in all diesen Rechtstexten steht,
ob sie als weiche Empfehlungen zu verstehen sind
oder als harte Pflichten,
das muss ein Gericht verbindlich interpretieren. 
Genau dies hat der IGH getan. 
Herausgekommen sind harte Pflichten


Freilich sollte man die Ära der Klimaklagen nicht idealisieren. Genau genommen, offenbaren sie lediglich die Defizite einer Klimapolitik, die sich nicht zu entschiedenen Maßnahmen durchringen mag. Die Windkraft in Deutschland kommt voran, gewiss, aber weltweit hat die Energiewende an Schwung verloren. Es macht sich ein Retrogeist breit, der suggeriert, dass der Verbrenner vielleicht doch eine Zukunftsoption sei.

Das Gutachten des Gerichtshofs kommt also zur richtigen Zeit

Die Auslegung des Völkerrechts, die der IGH vorgenommen hat, zeigt an, wie weit die Staaten von den eigenen Ansprüchen entfernt sind – von Ansprüchen, die sich in all den Vertragswerken finden, aus denen die Richter ihre Erkenntnisse gezogen haben. Es ist, als habe sich das Weltgewissen zu Wort gemeldet, das an die Schutzversprechen besserer Tage erinnern will. Und daran, dass solche Versprechen Konsequenzen für Regierungen und Parlamente haben, die sie einst unterschrieben haben.


Süddeutsche Zeitung hier  23. Juli 2025

Die Staaten müssen den Klimawandel aufhalten

Der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag hat in einem Rechtsgutachten einen Pflichtenkatalog für die Staatengemeinschaft zum Klimaschutz formuliert. Das 1,5-Grad-Ziel aus dem Paris-Abkommen sei völkerrechtlich verbindlich.

Das Gutachten, angestoßen durch den Inselstaat Vanuatu, basiert auf internationalen Klimaschutzabkommen und dem Völkergewohnheitsrecht. Es verpflichtet Staaten zur Emissionsreduzierung und ermöglicht Schadenersatzklagen zwischen Staaten bei Pflichtverletzungen.

Das IGH-Gutachten reiht sich in eine Serie internationaler juristischer Verfahren zum Klimawandel ein. Es wird als mächtiges rechtliches Instrument betrachtet, das Klimaklagen auf globaler Ebene beschleunigen könnte.



Es ist ein Erfolg des Inselstaats Vanuatu:
In einem Gutachten macht der Internationale Gerichtshof
in Den Haag deutlich,
dass der Klimaschutz für die Länder eine rechtliche Pflicht ist. 

Das dürfte den Weg ebnen für Schadenersatzklagen von Staaten gegen Staaten.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe



Der Kampf gegen den Klimawandel wird längst vor den Gerichtshöfen dieser Welt geführt, auch deshalb, weil Recht eben dazu da ist, den Schwachen Schutz zu bieten vor der Übermacht der Starken. An diesem Mittwoch hat Vanuatu, ein winziger Inselstaat im Südpazifik, einen bemerkenswerten Erfolg vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag erzielt. In einem Rechtsgutachten formulierte das Weltgericht in den Niederlanden einen Pflichtenkatalog für die Staatengemeinschaft – einen juristischen Auftrag, den Klimawandel endlich aufzuhalten, wenn man so will


Das 1,5-Grad-Ziel aus dem Paris-Abkommen
sei völkerrechtlich verbindlich, befand der IGH. 
Und die Mittel, um es einzuhalten, 
stünden keineswegs im Belieben der Staaten, 
sondern müssten tauglich sein, das Ziel zu erreichen.



Angestoßen wurde das Verfahren durch eine Gruppe namens „Pacific Islands Students Fighting Climate Change“, deren Anliegen vom Inselstaat Vanuatu an die UN herangetragen wurde. 
Die UN-Generalversammlung beantragte im März 2023 eine „Advisory Opinion“ – kein vollstreckbares Urteil also, sondern ein Rechtsgutachten zu zwei Fragen: 
  • Welche völkerrechtlichen Pflichten haben die Staaten, um das Klima vor Treibhausgasen zu schützen?
  • Und welche rechtlichen Konsequenzen folgen aus den Schäden, die der Klimawandel verursacht – bei Individuen, aber auch bei kleinen Inselstaaten?

Im Dezember des vergangenen Jahres hat der Gerichtshof in Den Haag eine mehrtägige Anhörung abgehalten, an der rund 90 Staaten teilnahmen. Niemand kann das Problem im Alleingang lösen


Das Resultat dieses Prozesses ist nun ein ausführliches Gutachten, das sich vor allem auf das Pariser Abkommen, die UN-Klimarahmenkonvention sowie das Kyoto-Protokoll stützt, also die weltweit maßgeblichen Vertragswerke zum Klimaschutz. Der IGH hatte die Aufgabe, deren Aussagen zu bündeln und auf juristische Konsequenzen abzuklopfen.


Das Ergebnis lautet: All diese Vertragswerke enthalten harte rechtliche Pflichten für die Staaten. 


Aus der Rahmenkonvention folgt eine „rechtlich bindende“ Sorgfaltspflicht aller Industrieländer, ihre Emissionen zu reduzieren – das gilt auch für die USA. Wie viel der einzelne Staat dazu beiträgt, bestimmt sich nach wissenschaftlichen Standards und nicht nach eigenem Gutdünken. Nationale Umsetzung eines Pfads in Richtung 1,5-Grad-Grenze ist Pflicht für alle, die dem Paris-Abkommen beigetreten sind. Und es gibt eine Pflicht zur Zusammenarbeit, einfach deshalb, weil niemand das Problem im Alleingang lösen kann.

Der Gerichtshof geht sogar noch einen Schritt weiter. Er begründet die Pflichten zum Klimaschutz auch mit dem sogenannten Völkergewohnheitsrecht, also den ungeschriebenen Regeln der Staatengemeinschaft. 


Klimaschutz sei damit eine Sorgfaltspflicht,

kommentiert Roda Verheyen, Anwältin für Klimaschutzrecht, die das Verfahren beobachtet hat. 

„Ein Rückzug aus dem Vertrag nützt also nichts.“
„Heute haben die kleinsten Staaten der Welt Geschichte geschrieben“


Und all dies soll nicht nur auf dem Papier stehen. Wenn ein Staat seine Pflichten verletzt hat, kann er nach den Regeln der Staatenverantwortlichkeit verklagt werden. „Damit steht Schadenersatzklagen von Staaten gegen Staaten nichts im Weg“, sagt Verheyen. 
Denkbar sind etwa Prozesse gegen Staaten, die keine angemessenen Maßnahmen gegen die unablässige Ausbeutung fossiler Energiequellen unternommen haben. 
Klein gegen groß, diese Konstellation mag man künftig häufiger bei Klimaklagen antreffen. „Heute haben die kleinsten Staaten der Welt Geschichte geschrieben“, sagte Vishal Prasad, Direktor der Studentengruppe, die das Verfahren in Gang gebracht hat.

Auch die Umweltorganisation Greenpeace nennt das Gutachten historisch. Für ein Industrieland wie Deutschland sei das ein Paukenschlag. Alle klimarelevanten Entscheidungen müssten neu bewertet werden, „von den geplanten Gasbohrungen vor Borkum und in Reichling, über das europäische Aus für neue Verbrenner, bis zum EU-Klimaziel für die Zeit bis und nach 2035“, sagte der geschäftsführende Vorstand Martin Kaiser. 

Ähnlich Christoph Bals, Politik-Vorstand von Germanwatch: „Zum ersten Mal legt das höchste Gericht der Vereinten Nationen dar, dass Staaten völkerrechtlich verpflichtet sind, Klimaschäden global zu verhindern, durch Anpassung einzudämmen und für trotzdem entstehende Schäden aufzukommen – und das nicht nur abstrakt, sondern ganz konkret.“

Das Gutachten steht in einer ganzen Reihe internationaler juristischer Verfahren zum Klimawandel. 

Im April vergangenen Jahres hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte auf eine Klage des Vereins „Klimaseniorinnen“ die Schweiz zu Schutzmaßnahmen verurteilt und den Klimaschutz letztlich zum Menschenrecht gemacht. Kurz darauf veröffentlichte der Internationale Seegerichtshof auf die Klage kleiner Inselstaaten, die Staatengemeinschaft sei durch das Seerechtsübereinkommen von 1982 zum Klimaschutz verpflichtet. Vor wenigen Wochen machte auch der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte in Costa Rica sein Gutachten öffentlich: Staaten müssten Unternehmen dazu verpflichten, wirksame Maßnahmen gegen den Klimawandel zu ergreifen – das sei zwingend einzuhaltendes Völkerrecht.




António Guterres  hier
Secretary-General of the United Nations

Ich begrüße, dass die International Court of Justice (ICJ) sehr deutlich gemacht hat: Alle Staaten sind völkerrechtlich verpflichtet, das globale Klimasystem zu schützen.

Dies ist ein Sieg für den Planeten, für Klimagerechtigkeit und für die Kraft junger Menschen, die den Weg weisen.

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