Freitag, 28. Juni 2024

Neue Klimaschutz-Verfassungsbeschwerde: Warten auf die Reaktion von Bundespräsident Steinmeier

Ich brauche Ihre Hilfe bei unserer neuen Klimaschutz-Verfassungsbeschwerde! – Bitte unterstützen Sie uns, gegen FDP-Minister Wissing endgültig ein Tempolimit und einen Stopp der Klimakiller-Dienstwagenförderung durchzusetzen!

Zeitgleich mit diesem Hilferuf an Sie stellen wir in der Berliner Bundespressekonferenz unsere neue Klimaschutz-Verfassungsbeschwerde vor. Monatelang haben wir unter absoluter Geheimhaltung daran gearbeitet – nun sind die 200 Seiten fachliche Bestandsaufnahme und juristische Begründung fertig, mit der wir gemeinsam mit elf Jugendlichen und jungen Erwachsenen vor das Bundesverfassungsgericht ziehen werden – sollte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier die Entkernung des Klimaschutzgesetzes tatsächlich unterschreiben.

Allerdings: Wir sind uns nicht sicher, ob er dies tatsächlich tun wird. Nachdem der Bundesrat am 17. Mai 2024 die zuvor vom Bundestag beschlossene Novelle des Klimaschutzgesetzes bestätigt hatte, rechnete die Bundesregierung mit einer Unterschrift durch das Staatsoberhaupt binnen weniger Tage. 

Wir hatten über unseren Rechtsanwalt Prof. Remo Klinger in einem 19-seitigen Schreiben an den Bundespräsidenten im Detail dargestellt, dass das neu beschlossene Gesetz schlichtweg verfassungswidrig ist. Und zu unserer großen Freude haben sich viele Menschen und zuletzt auch 120 Bischöfe und andere hohe Repräsentanten der Kirchen unserem Appell an Frank-Walter Steinmeier angeschlossen. Bitte stellen auch Sie sich an unsere Seite und unterstützen Sie uns mit einer Spende, oder werden Sie Klimaklagen-Pate.

Falls der Bundespräsident unserer Argumentation folgt und der Entkernung nicht zustimmt, ist Bundesverkehrsminister Volker Wissing verpflichtet, binnen zwei Wochen, bis zum 15. Juli 2024, ein Klimaschutz-Sofortprogramm vorzulegen. Für den Fall der nicht rechtzeitigen Änderung des Klimaschutzgesetzes kündigte er richtigerweise an, dann sofort die Klimagasemissionen im Verkehrsbereich mit drastischen Maßnahmen absenken zu müssen – angeblich sei nur ein sofortiges Wochenend-Fahrverbot dazu geeignet. Ich habe dieses Eingeständnis von Wissing über die Wirksamkeit des Klimaschutzgesetzes – wenn es von der Regierung beachtet würde – seinerzeit begrüßt. Und dazu genutzt, in Interviews und gegenüber Regierungspolitikern Alternativen dazu zu benennen.

Ich erlebe im Moment eine zunehmende Nervosität der Öl- und Automobilkonzerne, die offensichtlich erkannt haben, dass wir mit unserem Vorwurf der Verfassungswidrigkeit der Regierungsentscheidung zur Kastration des Klimaschutzgesetzes recht haben und durch unsere Klimaklagen und durch unseren Erfolg bei der ersten Verfassungsbeschwerde unsere Kernforderungen zum Klimaschutz durchsetzen könnten: 

  • An erster Stelle die kostenlose und sofort umsetzbare Maßnahme der Einführung eines Tempolimits von 100 km/h auf Autobahnen, 80 km/h außerorts und 30 km/h innerorts. Allein damit lassen sich bis 2030 mehr als 70 Millionen Tonnen CO2 einsparen. 

  • Weitere Maßnahmen, die wir durchsetzen werden, sind der sofortige Stopp der finanziellen Förderung von Diesel-Kraftstoffen und Klimakiller-Dienstwagen aus der Staatskasse. Damit lassen sich allein über 10 Milliarden Euro pro Jahr einsparen, die dann für Klimaschutzmaßnahmen wie die energetische Sanierung von Kindergärten und Schulen eingesetzt werden könnten.

Sollte Bundespräsident Steinmeier das entkernte Klimaschutzgesetz unterschreiben, wäre dies ein Freibrief für die rot-gelb-grüne Ampelregierung, keine einzige konkrete Klimaschutzmaßnahme in dieser Legislatur mehr zu ergreifen. Und dies, obwohl ihr eigener Expertenrat ihr das Reißen der verpflichtenden Klimaziele bis 2030 und erst recht für die Folgeperiode attestiert. Bitte helfen Sie uns, diesen Liebesdienst für die Öl- und Automobilkonzerne durch Porsche-Minister Wissing zu verhindern!

 Das Bundesverfassungsgericht hat im Frühjahr 2021 in seinem historischen Klimaurteil unserer Klage von zehn von uns unterstützten Jugendlichen stattgegeben und den Grundgesetzartikel 20a, zu einem „Grundrecht auf eine (lebenswerte) Zukunft“ aufgewertet. Es ist ein Treppenwitz der Geschichte, dass das daraufhin unter einer Merkel-Kanzlerschaft verschärfte Klimaschutzgesetz von einer grün mitgetragenen Bundesregierung kastriert werden soll. Das werden wir nicht akzeptieren! Deutschland ist verpflichtet, den Pariser Klimabeschluss zur Einhaltung des 1,5 Grad-Ziels umzusetzen.

Mit unserer Verfassungsbeschwerde und den weiteren Klimaklagen gegen die Bundesregierung, Landesregierungen und Industriekonzerne, die wir fast ausnahmslos bisher gewonnen haben, werden wir dieses Grundrecht aus Artikel 20a GG durchsetzen – wenn Sie uns dabei unterstützen! 

Ich bitte Sie persönlich und ganz herzlich: Helfen Sie uns dabei, den sich gegen unsere Klage wehrenden Regierungen und Konzernen die Stirn bieten zu können. Ich verspreche Ihnen: Wir werden mithilfe der Gerichte die notwendigen Klimaschutzmaßnahmen durchsetzen – auch und gerade im Verkehrssektor. Aber dafür brauchen wir Ihre Hilfe. Unterstützen Sie uns mit Ihrer Spende oder noch besser mit einer Klimaklagen-Patenschaft!

Mit herzlichen Grüßen

Jürgen Resch,  Bundesgeschäftsführer  

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