Sonntag, 30. Juni 2024

Im Herbst soll es um die Details zur neuen Kiesgrube bei Vogt gehen

 Schwäbische Zeitung hierhier  Von Katrin Neef und Philipp Richter

Kiesabbau: Der nächste Schritt steht an

Das Unternehmen Meichle und Mohr plant im Altdorfer Wald bei Vogt ein neues Kiesabbaugebiet. Der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben hat in seinem neuen Regionalplan ein elf Hektar großes Kiesabbaugebiet in der Nähe des Vogter Teilorts Grund ausgewiesen. Das heißt, dass das Unternehmen nun einen Antrag auf Genehmigung für den Kiesabbau stellen kann. Dieser Antrag wurde jedoch noch nicht gestellt. Dies wird wohl erst im Herbst 2025 der Fall sein.

Die zuständige Genehmigungsbehörde ist in diesem Fall das Landratsamt Ravensburg. Wie eines Sprecherin des Amts auf Anfrage der Redaktion mitteilt, steht erst noch ein sogenannter Scopingtermin an, bevor der Genehmigungsantrag gestellt werden kann. Dieser Termin werde wahrscheinlich im Herbst 2024 in Vogt stattfinden. Dieser soll öffentlich sein, wie es vonseiten der Kreisbehörde heißt.

Bei dem Scopingtermin werde der notwendige Umfang der Genehmigungsunterlagen besprochen und der genaue Untersuchungsumfang festgelegt, wie die Sprecherin weiter erklärt. Zudem stelle der Antragsteller das Projekt in vollem Umfang vor. Dabei handelt es sich um eine Art Vorbereitungstermin für das Genehmigungsverfahren - ähnlich wie bei den Windparks in der Region. Der eigentliche Genehmigungsantrag werde dann etwa ein Jahr später, also im Herbst 2025, gestellt, wenn die Antragsunterlagen erarbeitet und zusammengestellt sind.

Doch hat eine Kiesgrube ähnlich wie die Windenergieanlagen einen Anspruch auf Genehmigung? Im Prinzip ja, aber nicht ganz. Hier gibt es einen rechtlichen Unterschied. Bei Windenergieanlagen handelt es sich um sogenannte privilegierte Bauvorhaben im Außenbereich, die eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung benötigen. Erfüllt das Antrag stellende Unternehmen alle Voraussetzungen, hat es einen Anspruch auf Genehmigung des Windparks.

Beim Kiesabbau benötigt der Unternehmer eine baurechtliche und eine naturschutzrechtliche Genehmigung. „Für den baurechtlichen Teil gilt dasselbe, wie bei der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung. Auch hier besteht ein Anspruch auf Genehmigung, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind“, schrieb dazu das Landratsamt auf eine frühere Anfrage. Bei der naturschutzrechtlichen Genehmigung hat das Landratsamt zwar einen gewissen, aber limitierten Handlungsspielraum, grundsätzlich gelte: „Die Genehmigung wird dann erteilt, wenn das Projekt im Einklang mit der Regionalplanung steht und ein Antragsteller alle bau- und naturschutzrechtlichen Vorgaben erfüllt.“

Ein solches Genehmigungsverfahren kann nach Auskunft des Landratsamtes Ravensburg zwischen einem und drei Jahren dauern. Kiesunternehmer Mohr sagte der „Schwäbischen Zeitung“ Ende 2023: „Ein Jahr wäre wirklich sehr sportlich.“ Abhängig sei die Dauer einerseits vom Untersuchungsrahmen, den die Genehmigungsbehörde festsetzt, und andererseits von den Gutachtern.

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