Mittwoch, 6. Dezember 2023

Staatsanwaltschaft ermittelt gegen FragDenStaat-Chefredakteur. Grund: "letzte Generation"

Im August erschienen bei FragDenStaat Dokumente aus laufenden Verfahren gegen die „Letzte Generation“ und das Radio Dreyeckland. Jetzt ermittelt die Berliner Staatsanwaltschaft gegen unseren Chefredakteur wegen zweier Straftaten nach § 353d Nr. 3 StGB. 

Es geht um die Veröffentlichungen von Gerichtsbeschlüssen aus den Strafverfahren gegen Aktivist:innen der Klimabewegung sowie gegen einen Journalisten des freien Radiosenders.

Die Veröffentlichung von amtlichen Dokumenten aus laufenden Strafverfahren ist eine Straftat. Dieses Verbot schränkt die Pressefreiheit unverhältnismäßig ein. Daher haben wir gestern mit dem Strafverteidiger Lukas Theune und Unterstützung der Gesellschaft für Freiheitsrechte eine Stellungnahme bei der Staatsanwaltschaft eingereicht. Wir fordern, das Verfahren gegen Arne auszusetzen und die Frage durch das Bundesverfassungsgericht klären zu lassen.

Aus unserer Sicht ist die Strafnorm verfassungswidrig und verstößt gegen die Pressefreiheit. Sowohl der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte als auch der Bundesgerichtshof betonen in ihrer Rechtsprechung in diesem Zusammenhang die Relevanz der Pressefreiheit. Es muss auch in laufenden Strafverfahren wie zur „Letzten Generation“ erlaubt sein, bei öffentlichem Interesse aus amtlichen Dokumenten zu zitieren.

Jetzt unsere Stellungnahme lesen hier oder unten

StrafverfahrenStaatsanwaltschaft ermittelt gegen FragDenStaat-Chefredakteur

Im August erschienen bei FragDenStaat Gerichtsbeschlüsse aus laufenden Verfahren gegen die „Letzte Generation“ und das Radio Dreyeckland. Jetzt ermittelt die Berliner Staatsanwaltschaft wegen Straftaten gegen Arne Semsrott.

Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den FragDenStaat-Chefredakteur Arne Semsrott wegen zweier Straftaten gemäß § 353d Nr. 3 StGB. Dabei geht es um die Veröffentlichungen von Beschlüssen aus den Strafverfahren gegen Mitglieder der „Letzten Generation“ sowie gegen einen Journalisten des freien Radiosenders Radio Dreyeckland bei FragDenStaat im August.

Die Veröffentlichung von amtlichen Dokumenten aus laufenden Strafverfahren ist eine Straftat. Dieses Verbot schränkt die Pressefreiheit unverhältnismäßig ein. Daher haben wir gestern dazu mit dem Strafverteidiger Lukas Theune und Unterstützung der Gesellschaft für Freiheitsrechte eine Stellungnahme bei der Staatsanwaltschaft eingereicht.

Aus unserer Sicht ist die Strafnorm verfassungswidrig und verstößt gegen die Pressefreiheit. Sowohl der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte als auch der Bundsgerichtshof betonen in ihrer Rechtsprechung in diesem Zusammenhang die Relevanz der Pressefreiheit. Nach dem Europäischen Gerichtshof muss es auch in laufenden Strafverfahren wie zur Letzten Generation erlaubt sein, bei öffentlichem Interesse aus amtlichen Dokumenten zu zitieren. Das Strafgericht sollte das Verfahren aussetzen und den Paragrafen dem Bundesverfassungsgericht vorlegen.

Das Verfassungsgericht muss Verfassungswidrigkeit klären

Die ursprünglichen Artikel auf FragDenStaat enthalten vier Beschlüsse aus den breit diskutierten Strafverfahren zur „Letzten Generation“ und zum Radio Dreyeckland im Wortlaut. Andere Medien sahen bisher davon ab, die Beschlüsse zu veröffentlichen, zum Teil wiesen sie dabei ausdrücklich auf das Verbot hin.

„Journalist*innen müssen über laufende Strafverfahren berichten können, ohne selbst ins Visier der Strafverfolgung zu geraten. Die Strafandrohung von bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe bedeutet ein zu hohes persönliches Risiko“, kritisiert Benjamin Lück, Jurist und Verfahrenskoordinator bei der GFF. „Bundesjustizminister Marco Buschmann hat eine Entschlackung des Strafgesetzbuches angekündigt – da gehört auch diese Norm auf den Prüfstand!

Die Schreiben der Staatsanwaltschaft zum Ermittlungsverfahren dürfen wir übrigens nicht veröffentlichen. Das wäre eine (erneute) Straftat nach §353d StGB.

→ zur Stellungnahme an die Berliner Staatsanwaltschaft  hier

→ Fall bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte  hier

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