"Nichts dazu gelernt?" kann man sich fragen angesichts des neuen Paragraphen. Wie kommt denn so etwas jetzt zustande im Baugesetzbuch? Wer hat das bestimmt?
Ravensburg lässt vorsichtshalber die Finger davon, Wangen und Weingarten wollen es wieder versuchen und Langenargen rollt ein Regelverfahren auf, über ein an sich geschütztes Biotop mit Streuobstbestand.
Schwäbische Zeitung hier 11.12.2023
„Ersatzparagraf 215a“ Zu heiß gestrickt:
Ravensburg will 13b in neuem Gewand nicht anwenden
Der Bundestag hat eine „Reparaturvorschrift“ für den rechtswidrigen Baurechtsparagrafen 13b erlassen. Warum Ravensburg die Finger davon lässt.
Anders als Wangen will Ravensburg bei der Umsetzung von umstrittenen Neubaugebieten nicht auf den brandneuen Paragrafen 215a im Baugesetzbuch setzen, der den europarechtswidrigen Paragrafen 13b „reparieren“ soll. Wie Baubürgermeister Dirk Bastin der „Schwäbischen Zeitung“ mitteilte, sind sowohl am „Andermannsberg“ als auch am „Hüttenberger Weg“ Regelverfahren geplant - mit intensiver Umweltprüfung und ökologischem Ausgleich. „Wir nehmen die Kritik an 13b sehr ernst“, begründete Bastin diese Haltung. Denn womöglich könnten sich Städte, die den neuen Paragrafen 215a zukünftig anwenden wollen, ebenfalls wieder mit Klagen konfrontiert sehen.
Der Hintergrund: Im Juli hatte das oberste deutsche Verwaltungsgericht den aus dem Jahr 2017 stammenden Paragrafen 13b des Baugesetzbuches für unrecht erklärt. Er erlaubte es Städten und Gemeinden, ohne weitere Umweltprüfung oder Ausgleich für Eingriffe in die intakte Natur Neubaugebiete im Außenbereich aus dem Boden zu stampfen. Das ging schneller und war deshalb auch billiger. Manche Kommunen machten davon übermäßig Gebrauch: Allein die Kleinstadt Tettnang wies zehn solcher Gebiete aus.
... Den neuen Paragrafen 215a bezeichnet das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen selbst als „Reparaturvorschrift“ für „13b“. In weiten Teilen sind beide Rechtsnormen - also 13b und 215a - deckungsgleich. Danach sollen Baugebiete auch gemäß dem neuen Paragrafen an Orts- und Stadträndern beschleunigt geplant werden können, also zum Beispiel ohne zugleich Flächennutzungspläne ändern zu müssen.
Künftig ist bloß eine „Vorprüfung“ nötig
Mit dem Paragrafen 215a reagiert der Bund aber auch auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Denn im Gegensatz zu „13b“ sollen Umweltbelange darin eine - wenn auch kleine - Rolle spielen. .......So vermeidet die Stadt erneuten Ärger - sollte auch 215a Europarecht nicht standhalten und irgendwann wieder gestrichen werden aus dem Baugesetzbuch.
Schwäbische Zeitung hier 28.09.2023 Andy Heinrich
Nun kommt das Regelplanverfahren: Keine Beschleunigung für das Baugebiet am Mooser Weg
Nachdem Paragraf 13b gekippt wurde, ist eine Entwicklung im beschleunigten Verfahren nicht mehr möglich. Darauf musste der Gemeinderat jetzt reagieren.
Der Langenargener Gemeinderat hat in seiner Sitzung am Montag mehrheitlich beschlossen, den Bebauungsplan für die Streuobstwiese am Mooser Weg im Regelverfahren aufzustellen. Hintergrund: Nachdem das Bundesverwaltungsgericht Leipzig den Paragrafen 13b Baugesetzbuch gekippt hat, ist eine Entwicklung im beschleunigten Verfahren aktuell nicht mehr möglich.
Im November 2022 hatte der Gemeinderat mit den Stimmen von Freier Wählervereinigung und CDU aber genau dieses beschleunigte Verfahren für den Mooser Weg beschlossen.
Im Juli stimmte dann eine knappe Mehrheit in einem Bürgerentscheid dafür, die Fläche zu bebauen. Kurz danach wurde das folgenreiche Urteil gefällt. Weshalb der Gemeinderat gezwungen war, sich jetzt erneut mit dem Thema auseinanderzusetzen und zunächst den alten Beschluss aufzuheben.
Offene Grüne Liste enthält sich
Die Gemeinderäte der Offenen Grünen Liste enthielten sich bei der Abstimmung. Fraktionschef Ulrich Ziebart erklärte: „Wir akzeptieren das Ergebnis des Bürgerentscheides halten das Gebiet aber nach wie vor inhaltlich für nicht geeignet. Daher unsere Enthaltungen.“
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