hier im Südkurier
Der Markdorfer Andreas Piekniewski ist Politiklehrer an einem Gymnasium. Am Samstag leitete er eine AfD-Demonstration. Wie bewerten Dienstherren und Verfassungsschutz eine solche Verquickung? Und was sagt er selbst dazu?
In Salem demonstriert am vergangenen Samstag die AfD vor dem Werkstor des Bauunternehmens Straßer. Als Versammlungsleiter ganz vorne mit dabei: Andreas Piekniewski aus Markdorf. Das wäre an sich nicht erwähnenswert, in diesem Fall aber schon. Denn Piekniewski ist Lehrer für Gemeinschaftskunde – also Politik – an einem Gymnasium in Ravensburg. Wenn ein Lehrer in seiner Freizeit öffentlich rechte und radikale Parolen verbreitet: Darf er das überhaupt? Um diese brisante Frage geht es seit dem Wochenende: 35 AfD-Anhänger waren vor den Firmensitz von Straßer gezogen. Inhaber Bernhard Straßer ist Vermieter einer früheren Supermarkthalle, die ab Mitte Dezember von Flüchtlingen belegt werden soll.
Vor sich her trugen die AfD-Mitglieder und Sympathisanten Plakate, auf denen Parolen wie „Wir wollen keine Vergewaltiger, Messerstecher, Terroristen und Schmarotzer in unserem Land“ standen. Auf dem Veranstaltungsplakat der AfD war zu lesen: „Entgegen unserem Willen wird der millionenfache Bevölkerungsaustausch rigoros durchgezogen.“ Rassisten und Verschwörungstheoretiker argumentieren, dass eine nebulöse politische Elite im Westen die Bevölkerung austauschen und dadurch die weiße Bevölkerung eliminieren wolle. So offenbar auch die AfD in Markdorf und die Kreis-AfD. Denn das Plakat war gekennzeichnet mit dem Logo der AfD Bodenseekreis. Ebenfalls auf dem Plakat zu lesen: „Unsere Straßen werden unsicher. Vergewaltigungen und Messerstechereien steigen an!“
Für Beamten gibt es ein Mäßigungsgebot
Darf sich ein Lehrer öffentlich als Galionsfigur für solche rechtsradikalen Parolen hinstellen? Piekniewski selbst hat im Gespräch mit dem SÜDKURIER überhaupt kein Problem damit. Im Beamtenrecht gibt es aber das sogenannte Mäßigungsgebot. Es verpflichtet die Beamten, die auf die demokratische Grundordnung vereidigt werden, zur politischen Mäßigung und Zurückhaltung. Fraglich ist, wann das Recht auf freie Meinungsäußerung mit dem Mäßigungsgebot kollidiert: In der Rechtsprechung gibt es unterschiedliche Urteile. Klar ist aber: Hetze und verfassungswidrige Parolen sind tabu.
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