Tagesschau hier 01.02.2022
Bundesverfassungsgericht
Die Deutsche Unwelthilfe und mehrere junge Menschen wollten die Bundesländer zu mehr Klimaschutz verpflichten. Das Bundesverfassungsgericht hat ihre Anträge aber abgeschmettert. Das Klimagesetz auf Bundesebene reiche aus.
Dieses Mal hat die Deutsche Umwelthilfe zusammen mit einer größeren Gruppe von Kindern und jungen Erwachsenen keinen Erfolg. Sie sind mit ihren Verfassungsbeschwerden gegen bestehende Klimaschutzgesetze von Bundesländern oder gegen das Fehlen solcher Gesetze gescheitert.
Sie machten geltend, dass ihre zukünftige Freiheit nicht ausreichend geschützt werde. Es könnten hohe Belastungen auf sie zukommen, weil die Länder die Reduzierung von Treibhausgasen nicht gut genug geregelt hätten.
Keine Regelung für einzelne CO2-Budgets
Dieser Argumentation folgte das Bundesverfassungsgericht jedoch nicht. Die Richter bestätigten zwar, dass Menschen klagen können, wenn zu befürchten ist, dass der Staat zu wenig für den Klimaschutz tut. Aber das Gericht sagte gleichzeitig: Es muss auch erkennbar sein, um welche Gesamt-CO2-Menge es insgesamt geht. (Az. 1 BvR 1565/21 u.a.)
Wenn hier geklagt wurde, dass die Bundesländer nicht genug tun, müsse feststehen, welches Bundesland wann wieviel CO2 einzusparen hat. Solch eine Regel gebe es aber nicht, hieß es in dem Beschluss. Und deswegen würden die Verfassungsbeschwerden scheitern.
Es sei zwar sicher, dass die einzelnen Bundesländer für den Bundesgesetzgeber tätig werden müssen. Aber wie die Aufgaben verteilt werden, wie alles koordiniert wird, dafür seien ganz verschiedene Lösungen möglich. Da bereits auf Bundesebene ein Klimagesetz existiere, verletze das Fehlen eines solchen Gesetzes auf Landesebene die Schutzpflicht nicht, erklärte das Gericht.
Mit Informationen von Gigi Deppe, ARD-Rechtsredaktion Karlsruhe
Die Deutsche Umwelthilfe schreibt:
© Robert Lehmann / DUH Jürgen
Resch
Das BVerfG hat zu unseren Klimaklagen
entschieden:
Bundesregierung muss Ländern klare
Vorgaben machen!
das Bundesverfassungsgericht hat soeben zu unseren Länderklagen
entschieden. Zwar wurden die Beschwerden formal zurückgewiesen. Aber viel
wichtiger ist: die Richter haben tatsächlich für Klarheit gesorgt, wer
welche Pflichten hat im Kampf gegen die Klimakrise. Sie urteilen, dass der
Bund für die Einhaltung der Klimaschutzverpflichtungen des Pariser
Abkommens verantwortlich ist.
Die Bundesregierung muss ihr Klimaschutzgesetz sofort nachschärfen. Die
derzeitige Fassung reicht nicht aus, um das Pariser Klimaschutzabkommen
einzuhalten und die Lasten gerecht zu verteilen. Der Bund steht hier in der
Pflicht, das das BVerfG heute noch einmal klargestellt. Umso wichtiger ist
die erst in der vergangenen Woche eingereichte erneute Bundesbeschwerde
junger Menschen, die wir ebenfalls unterstützen.
Die Landesregierungen müssen jetzt umgehend deutlich ambitioniertere
Klimaschutzmaßnahmen verabschieden und kurzfristig umsetzen, damit die
Temperatur-Limits und das CO2-Budget Deutschlands eingehalten werden
können. Sie müssen dem Prinzip der Bundestreue folgend alles tun, damit
Deutschland insgesamt seine Verpflichtungen beim Klimaschutz einhält.
Es kommt – so das BVerfG in seiner heutigen Entscheidung - im Klimaschutz
vor allem auf die Bundesregierung an.
Heute bitte ich Sie ganz persönlich: Unterstützen Sie uns in unseren
Klimaklagen auf Bundesebene vor dem BVerfG und vor dem OVG
Berlin-Brandenburg mit Ihrer Klimaklagen-Patenschaft.
Ich danke Ihnen herzlich!
Bundesgeschäftsführer
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