Dienstag, 24. Januar 2023

Nebenschauplatz Parteienfinanzierung: Verfassungswidriges Hau-Ruck-Verfahren von CDU/SPD 2018

 NTV  24.01.2023  hier

Urteil: Parteien steht weniger Geld vom Staat zu

,Das Bundesverfassungsgericht erklärt eine Erhöhung der staatlichen Parteienfinanzierung um 25 Millionen Euro für nichtig. Der 2018 von den Regierungsfraktionen im Bundestag beschlossene Anstieg auf damals 190 Millionen Euro pro Jahr sei verfassungswidrig, urteilt das höchste deutsche Gericht.

kurzer Auszug  aus NTV  hier  Von Jan Dafeld  23.01.2023

Deutsche Parteienfinanzierung: Warum FDP, Grüne und Linke gegen mehr Geld für sich klagen

2018 stimmen Union und SPD für eine deutliche Erhöhung der Parteienfinanzierung in Deutschland. Von Seiten der anderen Parteien hagelt es Kritik, die Opposition spricht von einer "Sauerei". Ein außergewöhnliches Bündnis zieht vor das Verfassungsgericht. Nun steht das Urteil an.

"Eine Sauerei"

"Das ist eine Sauerei gewesen, wie das gelaufen ist", wütete der Parlamentarische Geschäftsführer der Linken, Jan Korte, damals. Ein solches Vorgehen fördere die Politikverdrossenheit in Deutschland. Dass die Änderung ausgerechnet zum Start der Fußball-WM erlassen wurde, erwecke zudem den Verdacht, dass man sich einen saftigen Zuschlag sichern wolle, während die Wähler gerade maximal abgelenkt seien, so Korte.

Auch der Rest der Opposition zeigte sich entrüstet: Von einem "Hau-Ruck-Verfahren", das gegen die Verfassung verstoße, und einem "frechen Griff in die Kasse der Steuerzahler" sprach die FDP, die Grünen bezeichneten das Vorgehen der Regierungsparteien als dreist, der "Eindruck einer Selbstbedienung" müsse unbedingt verhindert werden.

Der Ärger war so groß, dass die drei doch sehr unterschiedlichen Partner gemeinsam vor das Bundesverfassungsgericht zogen. FDP, Grüne und Linke - ein durchaus außergewöhnliches Bündnis, das sich von Markus Söder in der Vergangenheit schon mal als "humoreske Truppe", deren Zusammensetzung allein schon ihre "hemmungslose Orientierungslosigkeit" zeige, hatte verspotten lassen müssen.

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