70 Euro Strafe und Punkt in Flensburg: Kannten Sie dieses neue Verkehrszeichen?
Chip 09.01.2023 THAO NGUYEN
Wie vertraut sind Sie mit den relativ jungen Verkehrszeichen? Vor allem ein Zeichen kann für viele besonders verwirrend aussehen. Wir erklären, was es bedeutet.
Mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) im April 2020 sind einige Verkehrszeichen sowohl abgeschafft als auch neu eingeführt worden, mit dem Ziel den Verkehr grundlegend sicherer zu gestalten sowie Autofahrer zur Nutzung des Fahrrads zu motivieren.
Zu den neuen Schildern gehört unter anderem auch das Zeichen 277.1, auf dem sowohl ein PKW als auch ein motorisiertes Zweirad sowie ein Fahrrad abgebildet sind und daher auf viele besonders verwirrend wirken kann.
Offiziell lautet der Name des Zeichens "Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen".
Konkret bedeutet das, dass ab dem Verkehrszeichen 277.1 alle einspurige Fahrzeuge wie Fahrräder, Mofas oder Motorräder nicht von mehrspurigen Kraftfahrzeugen – also PKW oder LKW – und Motorrädern mit Beiwagen überholt werden dürfen.
Dieses Überholverbot basiert grundlegend auf Paragraf 5 Absatz 4 der StVO und soll einspurige Fahrzeuge vor der Gefährdung durch örtlichen Gegebenheiten bei Überholvorgängen schützen. Das kann beispielsweise bei Engstellen, Gefäll- und Steigungsstrecken oder grundsätzlich unübersichtliche Verkehrslagen der Fall sein. Carsharing-Vehrkehrszeichen: Darf ich hier parken?
Auch wenn gerade kein anderer Parkplatz frei ist oder Sie es eilig haben: Sehen Sie dieses Schild und befinden sich nicht in einem Carsharing-Auto, sollten Sie unbedingt davon absehen, dort zu parken. Diese Parkplätze sind nämlich ausschließlich Autos von Sixt, DriveNow, etc. vorbehalten.
Stellen Sie sich trotzdem auf den Carsharing-Parkplatz, müssen Sie mit einem Bußgeld in Höhe von 55 Euro rechnen. Unter Umständen können Sie auch abgeschleppt werden – und das wird dann wirklich teuer.
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