Liebe Freundinnen und Freunde des zukunftsfähigen Regionalplans,
inzwischen sind die Unterlagen zur Genehmigungsprüfung
der Gesamtfortschreibung des Regionalplans beim Ministerium für
Landesentwicklung und Wohnen eingegangen und werden dort geprüft.
Dabei handelt es sich jedoch eher um eine "Prüfung der Rechtsmäßigkeit des
Planentwurfs. ... Das MLW verfügt ... über keine Möglichkeiten, den als Satzung
beschlossenen Regionalplan ... inhaltlich zu korrigieren ..." (zitiert
aus einem Schreiben der Frau Ministerin Razavi MdL vom 26.10.2021). Weiter
heißt es da: "Die
maßgebliche Verantwortung für die Inhalte des Regionalplans trägt der
Regionalverband BO als Träger der Regionalplanung. Dieser legt ... konkrete
Flächen und Entwicklungsziele fest. Das heißt auch, dass die im Regionalplan
getroffenen Aussagen zur regionalen Entwicklung den Willen der Region
darstellen. ... Dieser Wille ... kann nicht an die Landesregierung abgegeben
werden."
Erstaunlich, dass die Fraktionen der CDU, Freien Wähler
und SPD in der Verbandsversammlung der Region Bodensee-Oberschwaben flankierend
zu ihrer desaströsen Fehlentscheidung Ende Juni einen Gemeinsamen Antrag
gestellt haben, in dem zu lesen ist:
"Schließlich
aber nicht zuletzt sind die im Koalitionsvertrag angesprochenen und auch aus
unserer Sicht notwendigen Änderungen der rechtlichen Grundlagen für die
Raumplanung in Baden-Württemberg (Stichwort Klimaschutz und Energiewende) in
der Zuständigkeit des Landes. Daher kann sinnvollerweise auch nur das Land vor
dem Hintergrund dieser geplanten Änderungen auf Landesebene die Öffentlichkeit
substantiell beteiligen und den Regionalplan gegebenenfalls entsprechend
anpassen. Aus unserer Sicht ist eine solche Beteiligung und Diskussion im
Genehmigungsverfahren unter Federführung des Ministeriums für Landesentwicklung
und Wohnen durchzuführen."
Wusste man etwa nicht, dass die Landesregierung gar keine
inhaltlichen Änderungen vornehmen kann??? Wohl kaum. Da wurde ein schwarzer
Peter abzuschieben versucht, der unweigerlich an den Verantwortlichen des
Beschlusses des RVBO kleben bleiben wird.
Der Wille zur Umsetzung von Klimazielen war nicht
vorhanden, und die Klimaziele sind leider noch nicht ausreichend in den
Gesetzen und maßgeblichen Texten (Raumordnungsgesetz, Landesplanungsgesetz,
Landesentwicklungsplan.....) angekommen.
Aber wo ein Wille wär, wär auch ein
Weg!
Barbara Herzig
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