25.01.2022 |
Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland sollen
 nach Plänen der Bundesregierung defekte Handys oder andere Produkte 
künftig leichter reparieren lassen können. „Mit dem Recht auf Reparatur 
werden wir einen wichtigen Schritt aus der Wegwerfgesellschaft gehen“, 
sagte Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke (Grüne). „
Sinnvoll 
ist ein Reparierbarkeits-Index, auf dem man erkennen kann, wie 
reparierfreundlich ein Produkt ist“, so Lemke. 
SPD, Grüne und FDP hatten in ihrem Koalitionsvertrag ein „Recht auf Reparatur“ angekündigt. Lebensdauer und Reparierbarkeit eines Produktes sollen laut den Koalitionsplänen „zum erkennbaren Merkmal der Produkteigenschaft“ werden. Lemke verwies darauf, dass Frankreich bereits mit einem Reparierbarkeits-Index vorangegangen sei. ....
Der Bundesverband der 
Verbraucherzentrale hatte die Bundesregierung zum Jahreswechsel 
aufgefordert, das geplante Recht auf Reparatur bis Mitte März auf den 
Weg zu bringen. 
Lemke sagte nun: „Ich will eine breite gesellschaftliche
 Debatte anstoßen, die uns ein neues Verständnis für den Umgang mit 
Konsumartikeln bringt. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen Produkte 
möglichst lange nutzen können.“ 
Auf EU-Ebene gibt es bereits Reparaturvorgaben. So müssen Hersteller von Waschmaschinen, Spülmaschinen, Kühlschränken und anderen großen Haushaltsgeräten dafür sorgen, dass Ersatzteile sieben bis zehn Jahre lang verfügbar sind. Vermindert werden sollen die enormen Mengen Elektroschrott, die jährlich in Europa anfallen. Im Schnitt produziert jeder Bundesbürger im Jahr mehr als zehn Kilo Elektroschrott. Laut Europäischem Parlament werden nur 42 Prozent des in der EU anfallenden Elektroschrotts recycelt.
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