EnergieZukunft hier vom 08.12.2021
Ab sofort ist ein Mustervertrag für Kommunen und PV-Projektierer verfügbar, der die kommunale Beteiligung an neu gebauten Freiflächen-Solarparks regelt. Zusammen mit der Initiative Sonne Sammeln gibt es rund um den Vertrag weitere Planungshilfe.
Das EEG 2021 ermöglicht die finanzielle Beteiligung von Standortgemeinden an den Erträgen von Erneuerbare-Energien-Anlagen. Betreiber können Beträge von bis zu 0,2 Cent pro Kilowattstunde für die tatsächlich eingespeiste Strommenge an die Gemeinden zahlen, die diese ohne Zweckbindung frei verwenden dürfen. Die gesetzliche Regelung war notwendig geworden, um den Vorwurf der Vorteilsgewährung zu entkräften. Die Kommunenbeteiligung gilt als wichtiger Baustein für mehr Akzeptanz beim Ausbau Erneuerbarer Energien.
Für Windenergieanlagen gibt es bereits Musterverträge, die Gemeinden und Projektierern helfen, vertraglich zueinander zu finden. Analog dazu gibt es nun auch einen Mustervertrag für Standortgemeinden von Photovoltaik-Freiflächenanlagen.
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