Was treibt die
Regierung an?
„Klimaschutz
ist die Aufgabe des 21. Jahrhunderts“, sagte Kretschmann bei der Vorstellung
des Gesetzentwurfs. Durch die Bank verwiesen die Politiker von Grünen und CDU
dabei auf die Zunahme von Wetterextremen als Zeichen des Klimawandels. Das
übergeordnete Ziel der Landesregierung ist es, Baden-Württemberg bis
2040 klimaneutral zu machen. Das heißt, dass nur so viel Treibhausgase ausgestoßen
werden sollen, wie auch gebunden werden.
Welche Neuerungen sind sonst noch
geplant?
Wie im Koalitionsvertrag
vereinbart, bekommen die zwölf Regionen im Land die Vorgabe, mindestens zwei
Prozent ihrer Fläche für Erneuerbare Energieanlagen zu sichern – etwa für
Freiflächen-Photovoltaik, oder für Windräder. „Aktuell sind wir bei 0,3 Prozent“,
erklärte Walker. Als Grundsatz dabei gilt laut Walker: Wenn ein Regionalverband
seinen Regionalplan neu aufsetzt, muss das Zwei-Prozent-Ziel in der Raumordnung
verankert werden.
Das könnte auch den Regionalplan
Bodensee-Oberschwaben betreffen, der weitgehend steht. Der sei noch nach alter
Rechtslage umgesetzt worden, so Walker. „Es ist aber nicht so, als ob man einen
Plan nicht noch mal anpacken kann“, sagte sie. Mit der Neuregelung soll zudem ein
Klima-Sachverständigenrat aus sechs Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern
geschaffen werden.
Dieses Gremium
soll zum einen der Regierung auf die Finger schauen und bewerten, ob die
Maßnahmen reichen, um die selbst gesteckten Ziele zu erfüllen. „Sie sollen aber
auch selbst Vorschläge machen“, so Walker.
Wie geht es jetzt weiter?
Auch wenn der
Entwurf aus dem Umweltministerium stammt, bringen ihn die Fraktionen von Grünen
und CDU gemeinsam in den Landtag ein. Das spart Zeit. Kommende Woche soll sich
das Abgeordnetenhaus erstmals mit den Neuerungen beschäftigen. Über den Sommer
folgen dann die Anhörungen zum Gesetz, die Verabschiedung im Landtag ist für
Oktober geplant.
Anmerkung.
Und wo bleibt der natürliche Klimaschutz? Weniger Flächenverbrauch?
Einsparpotentiale?
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