Samstag, 3. Januar 2026

Die Bundesregierung will schneller bauen – und dafür Umweltstandards schleifen.

Freitag  hier Von Sebastian Puschner 31.12.2025

BUND: „Die Regierung gab uns von Freitag 15.31 Uhr bis Montag um 10 Uhr Zeit“

Schneller bauen, weniger schützen: Mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz will die Bundesregierung Umweltstandards schleifen. Verena Graichen vom BUND erklärt, warum dieser Beschleunigungswille Natur und der Demokratie schadet

Die Bundesregierung will schneller bauen –
und dafür Umweltstandards schleifen.

Das neue „Infrastruktur-Zukunftsgesetz“ erklärt nahezu jedes Projekt zum „überragenden öffentlichen Interesse“. 
Das schwächt zentrale Schutzmechanismen 
für die Natur und ihren Artenreichtum


Im Freitag-Interview spricht Verena Graichen vom BUND über überhastete Gesetzgebung, fehlende Beteiligung der Zivilgesellschaft und darüber, warum blinder Beschleunigungswille weder der Infrastruktur noch der Demokratie hilft.

der Freitag: Frau Graichen, wie lange brauchen Sie, um 150 Seiten Text zu lesen?

Verena Graichen: Tja, normale 150 Seiten gehen schneller als welche, die man durchdringen muss. 
Und das ist bei einem Referentenentwurf für ein „Infrastruktur-Zukunftsgesetz“ der Fall. 

Es ist unsäglich, uns Verbänden für eine Stellungnahme nur von Freitag, 15.31 Uhr, bis Montagfrüh um 10 Uhr Zeit zu geben. Eigentlich sind dafür zwei Wochen vorgesehen. 

Wer mit der Beteiligung an einem Gesetzgebungsverfahren
so umgeht,
will eigentlich gar nicht wissen,
was die Umweltverbände zu sagen haben.





17.12.2025 – Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND)

Infrastruktur-Zukunftsgesetz: Gesetz von gestern statt für die Zukunft

Pressemitteilung: NABU, BUND und DNR fordern umfangreiche Nachbesserungen

Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung den Entwurf eines Infrastruktur-Zukunftsgesetz beschlossen. Das Gesetz ist aus Sicht des Umweltdachverbands Deutscher Naturschutzring (DNR), des NABU (Naturschutzbund Deutschland) und des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) ein tiefgreifender Eingriff in zentrale Umweltschutzstandards und stellt eine Zäsur im Umgang mit Natur und Umweltverbänden dar.

"Mit dem Entwurf des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes
wird ein zentraler Grundsatz des Naturschutzes aufgegeben:

Das Prinzip, dass diejenigen die Folgen tragen,
die Lebensräume und Ökosysteme vor Ort beeinträchtigen,
wird damit ausgehebelt. 

Außerdem werden erprobte Beteiligungsrechte ausgehöhlt",

so die Verbandsspitzen übereinstimmend.

Florian Schöne, Geschäftsführer des Deutschen Naturschutzrings (DNR): "Mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz wird der Eindruck erweckt, Umweltschutz würde Modernisierung hemmen und sogar die Demokratie gefährden. Aber der verfassungsrechtliche Schutz der Umwelt ist essenziell für den Erhalt unserer Lebensgrundlagen und damit für unsere Daseinsvorsorge. Infrastrukturprojekte dürfen nicht mit der Brechstange durchgesetzt werden, da sonst irreversible Schäden entstehen und Vertrauen verloren geht. Beteiligung der Zivilgesellschaft und partnerschaftliche Lösungen sind Voraussetzungen einer lebendigen Demokratie."

NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger: "Geldzahlungen statt realer Flächenkompensation, so wie es im Infrastruktur-Zukunftsgesetz aktuell vorgesehen ist, sind ein massiver Paradigmenwechsel: Ohne echte Flächen beispielsweise für Schutzgebiete, einen Biotopverbund oder natürlichen Klimaschutz können wir unsere Natur nicht bewahren. Die Frage, wo Infrastruktur überhaupt entstehen kann, entscheidet sich bei der Flächenverfügbarkeit. 

Wer also das Infrastruktur-Zukunftsgesetz ernst meint, darf es nicht losgelöst vom Naturflächenbedarfsgesetz betrachten, sondern muss Regelungen zur Eingriffsfrage dort verankern. Dadurch kann die Infrastruktur-Modernisierung zu einer Vernetzung starker Naturflächen in Deutschland führen - und so zum Erfolgsmodell werden."

Verena Graichen, Geschäftsführerin Politik beim BUND: "Der Entwurf für das Infrastruktur-Zukunftsgesetz ist ein massiver Angriff auf Regelungen zum Schutz von Natur und Umwelt.
Jedes große Infrastrukturprojekt hat Wirkungen auf die Natur. Deswegen ist es richtig und wichtig, Alternativen zu prüfen, die Alternative mit dem geringsten Schaden zu wählen und für Ausgleich zu sorgen. Wenn Raumplanung und Umweltverträglichkeitsprüfungen wegfallen und die Öffentlichkeit kaum beteiligt wird, werden uninformierte und damit schlechtere Entscheidungen getroffen. Für den Verkehrsbereich gilt: Wer alles priorisiert, priorisiert nichts. Richtig wäre: Erhalt vor Neubau, Schiene vor Straße."

Mehr Informationen  hier
Gemeinsame Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Verkehr für ein Infrastruktur-Zukunftsgesetz | Deutscher Naturschutzring



DUH  hier  16.12.2025 

Pressemitteilung

Deutsche Umwelthilfe zum Infrastruktur-Zukunftsgesetz im Kabinett: „Generalangriff auf den Klimaschutz durch das von der Autolobby gepushte Straßenbau-Beschleunigungsgesetz“

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) bewertet den Entwurf des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes als Angriff auf den Natur- und Umweltschutz. Der Entwurf soll heute im Bundeskabinett beschlossen werden.

Sascha Müller-Kraenner, DUH-Bundesgeschäftsführer:

„Der Naturschutz und damit zentrale kohlenstoffspeichernde Ökosysteme dürfen beim beschleunigten Infrastrukturausbau nicht unter die Räder kommen. Die Bundesregierung möchte das zentrale Instrument, um Verursacher von Umweltschäden in die Pflicht zu nehmen und unvermeidliche Beeinträchtigungen auf ein Minimum zu reduzieren – die Eingriffsregelung im deutschen Naturschutzrecht – mit dieser Gesetzesvorlage de facto abschaffen. 

Die stattdessen vorgesehenen Kompensationszahlungen bieten keinen Ersatz für die Schädigung der Natur und den Verlust seltener Tier- und Pflanzenarten. Das von der Bundesregierung angekündigte Naturflächenbedarfsgesetz muss deshalb zeitgleich mit dem Infrastrukturpaket kommen und die Wiederherstellung von Lebensräumen als überragendes öffentliches Interesse festlegen.“

Jürgen Resch, DUH-Bundesgeschäftsführer:

„Selbst neue Autobahnen, vierspurige Bundesstraßen und Lkw-Abstellplätze sollen zukünftig priorisiert werden und im überragenden öffentlichen Interesse stehen und der öffentlichen Sicherheit dienen. 

Damit setzt diese Bundesregierung ihren von den Autokonzernen diktierten Anti-Klimaschutz-Kurs fort: Dieses ‚Straßenbau-Beschleunigungsgesetz‘ will Umweltbelange, behördliche Verfahren wie Umweltverträglichkeitsprüfungen und Bürgerbeteiligung  aushebeln. Dabei haben gerade Umweltverbände bereits mehrfach aufgezeigt, wie Planungs- und Genehmigungsprozesse beschleunigt und gleichzeitig die Klimaziele mitgedacht werden können.“

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