Süddeutsche Zeitung hier Von Claus Hulverscheidt und Roland Preuß 20. Januar 2026
Entlastung für Kleinerben, höhere Steuern für sehr Vermögende
Das DIW legt ein Konzept zur Erbschaftsteuer vor, das einfacher und gerechter sein soll als das bisherige Modell. Die meisten Bürger müssten demnach gar keine Steuern zahlen. Erben großer Firmenvermögen würden dagegen stärker zur Kasse gebeten.
Wie kann eine gerechtere Erbschaftsteuer aussehen? Die Debatte darüber ist neu entbrannt, seit die SPD-Bundestagsfraktion vergangene Woche ihr Konzept für eine Reform der Steuer vorgestellt hat.
Die Sozialdemokraten wollen Großerben, die bisher oft ganze Unternehmen oder Wohnblöcke steuerfrei übernehmen können, mehr abverlangen und kleinere, „normale“ Erbschaften im Gegenzug stärker begünstigen. Ziel sei es, der weiteren Ballung von Vermögen in den Händen weniger entgegenzuwirken und Chancengleichheit zu fördern.
Bei Unternehmensvertretern löst dies durchweg allergische Schübe aus. Mehr Erbschaftsteuer auf Betriebsvermögen werde Wirtschaftswachstum und Arbeitsplätze kosten, heißt es dort – und auch Kanzler Friedrich Merz (CDU) warnt: Der SPD-Vorschlag bringe „zusätzliche Verunsicherung in die Bevölkerung und insbesondere in die mittelständischen Betriebe“.
Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW)
legt nun ein Konzept vor, das eine Balance zwischen den unterschiedlichen Interessen herstellen soll.
„Die überzogenen Privilegien bei den Superreichen werden abgeschafft, die Mehreinnahmen können genutzt werden, um die Erben kleinerer Vermögen zu entlasten“, sagt DIW-Ökonom Stefan Bach im Gespräch mit der Süddeutschen Zeitung. „Bei der Streichung von Steuerprivilegien muss allerdings mit Augenmaß vorgegangen werden, um die Fortführung mittelständischer Unternehmen und deren Investitionen nicht zu gefährden, zumal in der aktuellen Wirtschaftskrise“, so Bach, der zu den Autoren des Papiers gehört. Das durchgerechnete Konzept lag der SZ vorab vor, das Institut will es an diesem Mittwoch veröffentlichen.
Die bisherige Erbschaft- und Schenkungsteuer ist ein komplexes Gebilde, das Erben je nach Verwandtschaftsgrad und Höhe des Erbes einen unterschiedlichen Anteil abverlangt.....
Und noch etwas gibt es: nämlich Möglichkeiten, die Steuer zu umgehen, etwa durch die wiederholte Nutzung der Freibeträge alle zehn Jahre und durch Ausnahmen für große Betriebsvermögen oder vermietete Immobilien. Dies führt dazu, dass mindestens die relative Belastung für Erben hoher Vermögen regelmäßig deutlich niedriger ausfällt als für manche, denen die Eltern, der Opa oder die Tante etwa ein Einfamilienhaus zugedacht haben.
Angesichts der Komplexität und der zahllosen Ungereimtheiten im geltenden Recht fordern viele Kritiker seit Jahren eine radikale Vereinfachung. Im Mittelpunkt steht dabei die sogenannte flat tax, also ein einheitlicher Steuersatz für alle Erben bei gleichzeitiger Streichung sämtlicher Privilegien und Ausnahmeregelungen. Was einfach klingt, brächte jedoch umgehend neues Ungemach mit sich. Wie Bach und seine DIW-Kollegen in einer früheren Studie vorgerechnet haben, würde ein Einheitssteuersatz von beispielsweise zehn Prozent zwar viele Erben entlasten. Nutznießer wären allerdings vor allem Bezieher hoher Erbschaften, während zugleich das Steueraufkommen von heute rund zwölf Milliarden um mehr als ein Drittel auf rund 7,6 Milliarden Euro schrumpfen würde. Eine solche Reform würden die Bundesländer, denen die Einnahmen zustehen, niemals mitmachen.
Um das heutige Aufkommen von zwölf Milliarden Euro zu sichern, müsste die flat tax den Berechnungen zufolge bei rund 15 Prozent liegen. Das jedoch hieße, dass Bezieher hoher Erbschaften immer noch deutlich entlastet, manche Kleinerben hingegen zusätzlich belastet würden. Das wäre das Gegenteil dessen, was von den allermeisten politisch erwünscht ist.
Statt auf vermeintlich einfache, in der Praxis aber unpraktikable Modelle zu setzen, hält das DIW in seiner neuen Studie deshalb prinzipiell am bisher geltenden Konstrukt fest.
Das Institut schlägt aber eine deutliche Vereinfachung und eine moderate Umverteilung der Lasten vor.
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Einen echten Systemwechsel schlagen Bach und seine Kollegen bei den Freibeträgen vor, die angeben, welche Summen steuerfrei geerbt werden können. Bisher ist es so, dass etwa Mütter und Väter ihren Kindern jeweils 400 000 Euro vermachen können, ohne dass das Finanzamt zulangen kann. Enkel hingegen müssen sich mit 200 000, Geschwister gar mit 20 000 Euro Freibetrag begnügen. Allerdings können die Freibeträge nicht nur einmal, sondern alle zehn Jahre aufs Neue genutzt werden. Viele reiche Eltern beginnen deshalb schon mit der Übertragung von Vermögen, wenn die Kinder noch klein sind.
Das DIW schlägt nun vor, die bisherigen, mehrfach verwendbaren Freibeträge durch einen „Lebensfreibetrag“ von einer Million Euro zu ersetzen.
Jeder und jede aus dem engsten Familienkreis könnte damit im Leben insgesamt eine Million Euro steuerfrei erben. Für Erbschaften oder Geschenke von Großeltern, Geschwistern, Nichten und Neffen käme noch einmal ein Betrag von 100 000, für sonstige Nachlässe von 50 000 Euro hinzu.
Bei Erbschaften oberhalb dieser Grenzen wird Steuer fällig. Wie viel, hängt davon ab, um welche Summe es geht. Für zwei Millionen Euro von den Eltern hieße das: Eine Million Freibetrag müsste davon abgezogen und eine Million mit 15 Prozent versteuert werden. Es würden also 150 000 Euro fällig.
Bei zehn Millionen vom netten Nachbarn fiele deutlich mehr an: Abzüglich des Freibetrags von 50 000 Euro müssten 9,95 Millionen Euro versteuert werden – und zwar mit 35 Prozent. Es gingen also 3 480 000 Euro ans Finanzamt.
Zum geltenden Recht gibt es somit zwei entscheidende Unterschiede:
- Erstens kämen deutlich weniger Bürger als bisher mit der Erbschaftsteuer in Berührung, da nur zwei bis drei Prozent der Erwachsenen in Deutschland laut DIW ein Nettovermögen, also ein Vermögen abzüglich Schulden, über der Freibetragsgrenze von einer Million Euro haben.
- Und zweitens: Die neuen Sätze sollen tatsächlich weitestgehend für alle gelten, auch für Erben großer Betriebsvermögen oder vermieteter Großimmobilien wie Mietshäuser. Sie konnten bisher durch Ausnahmeregelungen ihre Erbschaftsteuer drücken, oft bis auf null. Die Regelung soll Unternehmen, Beschäftigte und Mieter vor Unbill schützen, Kritiker sehen in ihr aber eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung.
Die Ausnahmen begünstigten vor allem sehr große Vermögen, was die hohe Vermögenskonzentration in Deutschland weiter verschärfe, sagt Bach. „Die Befürchtung vor einer Überlastung von Betrieben ist zwar im Grundsatz berechtigt. In der Debatte wird der treu sorgende Mittelständler ins Rampenlicht gestellt, unter dem Radar aber werden da auch die Steuerprivilegien für Superreiche weiter befördert. Das ist überzogen.“ Die massive Privilegierung familiengeführter Unternehmen könne auch Nachteile haben. Etwa, dass die Firma durch ein Familienmitglied weitergeführt werden müsse, auch wenn dieses nicht geeignet sei. „Es kann sinnvoll sein, dass das Unternehmen verkauft wird. Es kann auch von Investoren weitergeführt werden.“
Das DIW-Konzept sieht deshalb eine Streichung der Ausnahmen vor.
Würde man die Sonderregeln abschaffen und ansonsten nichts ändern, würde dies dem Staat laut Bach 7,8 Milliarden pro Jahr zusätzlich einbringen.
Mit den neuen Freibeträgen und Steuersätzen käme der Fiskus dagegen auf lediglich 2,3 Milliarden Euro an Mehreinnahmen. Allerdings würde sich die Steuerlast anders verteilen: Kleinere Erben mit bis zu einer Million Euro würden 2,5 Milliarden Euro und damit weniger als die Hälfte der bisherigen Summe zahlen, Großerben von mehr als fünf Millionen Euro müssten gut 5,1 Milliarden mehr abgeben. Dies betrifft in der Regel Betriebs- und große Immobilienvermögen....
Anders als das SPD-Konzept sieht das DIW keine höheren Freibeträge für Betriebsvermögen vor. Die von der SPD geforderten fünf Millionen Euro beurteilt Bach aber als „vernünftig“, für größere Mittelständler müsste man allerdings weitere Vergünstigungen diskutieren. Bei der Streichung von Steuerprivilegien für Betriebserben müsse man berücksichtigen, dass das Geld dann nicht mehr für Investitionen verfügbar sei. Hiervor hatte kürzlich das arbeitgebernahe Institut der deutschen Wirtschaft (IW) gewarnt. Allerdings könnte die Steuerschuld auch gestundet oder verrentet werden. Das hieße, dass der Betrag nicht sofort ans Finanzamt überwiesen werden müsste, sondern in Raten oder zu einem späteren Zeitpunkt gezahlt werden könnte. Auch eine Kopplung an die Geschäftslage des Unternehmens wäre denkbar. In einem Jahr mit hohen Gewinnen würde dann mehr fällig als in einem eher mauen oder gar verlustträchtigen Jahr.
In die gleiche Richtung gehen auch die Forderungen des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB). „Wir sind dagegen, dass man aus Unternehmen Vermögen rausziehen muss, um Erbschaftsteuer zu bezahlen“, sagt DGB-Chefin Yasmin Fahimi. Auch die Gewerkschafter halten Stundungsregelungen für nötig. Steuergeschenke an eine „wohlhabende Unternehmerschicht“ aber könne man sich „nicht mehr leisten“, so DGB-Vize Stefan Körzell. Seit 2016 habe sich der Staat durch die Ausnahmeregelungen 79 Milliarden Euro an Erbschaftsteuereinnahmen entgehen lassen.
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