Samstag, 17. Januar 2026

Reiches „Non-Paper“: 41 GW Kraftwerkskapazitäten ohne Vorgaben - Vorsatz das EU-Recht zu verbiegen

Jörg Dürr-Pucher  LinkedIn

Vor etwa 20 Jahren gab es eine ähnliche Situation mehr als 40. Kohlekraftwerke waren in Deutschland geplant. 

Nur ein einziges wurde gebaut. Niemand hätte diese zusätzlichen Kohlekraftwerke gebraucht, das gilt auch für jetzt bekannt gewordenen, überdimensionierten Plänen von Ministerin Reiche zum Bau von mehr als 40. GW fossilen Gaskraftwerken.

Deutsche Umwelthilfe LinkedIn

Salami-Taktik von Katherina Reiche: Obwohl es längst eine weitergehende Einigung mit der EU-Kommission gibt, informiert ihr Ministerium nur häppchenweise. 

Dabei stellt die Bundeswirtschaftsministerin mit ihren Neubauplänen für Gaskraftwerke die deutschen Klimaziele offen zur Disposition.


Wirtschaftsministerin Reiche wäre besser beraten, das EU-Recht ernst zu nehmen und alle Ausschreibungen technologieoffen zu gestalten, anstatt sich planwirtschaftlich auf den Neubau von Gaskraftwerken zu fixieren.

Hier   16. Januar 2026   Ralph Diermann

Bundeswirtschaftsministerium plant offenbar Ausschreibung von 41 Gigawatt steuerbare Leistung bis 2029

Einem „Non-Paper“ der Bundesregierung zufolge will das Bundeswirtschaftsministerium bis 2029 weit mehr steuerbare Leistung ausschreiben als es die Bundesnetzagentur für nötig hält. Nur für einen Bruchteil der Leistung soll es Anreize zur Dekarbonisierung geben. Die Deutsche Umwelthilfe hat das Non-Paper öffentlich gemacht.

Die Bundesregierung hat sich mit der EU-Kommission offenbar im Grundsatz über die Ausschreibung von weit mehr gesicherter Kraftwerksleistung geeinigt als bisher bekannt ist. Das lässt sich aus einem „Non-Paper“ der Bundesregierung schließen, das die Deutsche Umwelthilfe (DUH) öffentlich gemacht hat.

In dem Dokument heißt es, dass 2027 steuerbare Leistung im Umfang von 21 bis 26 Gigawatt und 2029 von drei bis acht Gigawatt ausgeschrieben werden soll. Dies ergänzt die bereits bekannten zwölf Gigawatt, deren Ausschreibung für dieses Jahr geplant ist. Nur für vier Gigawatt soll es Anreize zur Dekarbonisierung geben. Auch Bestandskraftwerke dürfen sich dem Non-Paper zufolge an den Ausschreibungen beteiligen.

Kommt es tatsächlich so, werden bis 2031 insgesamt 41 Gigawatt steuerbare Leistung – das Gros werden Gaskraftwerke sein – ausgeschrieben. Damit geht das Bundeswirtschaftsministerium weit über das hinaus, was die Bundesnetzagentur für nötig erachtet. Die Behörde hält die Stromversorgung in Deutschland für gewährleistet, wenn bis 2035 zusätzliche steuerbare Kapazitäten von 22,4 bis 35,5 Gigawatt errichtet werden. Das geht aus dem Bericht der Bundesnetzagentur zum Stand und zur Entwicklung der Versorgungssicherheit im Bereich Strom hervor, der im September 2025 veröffentlicht wurde.

„Die Bundeswirtschaftsministerin stellt mit ihren Neubauplänen für Gaskraftwerke die deutschen Klimaziele offen zur Disposition“, erklärt DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner. „Mit ihrem Vorhaben, bis 2029 völlig überdimensionierte 41 Gigawatt an neuer Kapazität auszuschreiben, möchte Frau Reiche den großen Energiekonzernen wohl langfristig ihr Geschäft sichern. Auch dass sich Bestandskraftwerke ausdrücklich an den Ausschreibungen beteiligen dürfen, dürfte Applaus aus den Chefetagen der Gaskonzerne erhalten.“

DUH zweifelt an Rechtskonformität

Nach Interpretation der DUH offenbart das Non-Paper auch, dass sowohl Bundesregierung als auch EU-Kommission Zweifel an der Konformität der Ausschreibung mit dem EU-Recht haben. Dies gelte insbesondere für die bereits 2026 geplante Ausschreibung von zehn Gigawatt, die mit einem „Mindesterbringungszeitraum“ auf Gaskraftwerke festgelegt sind. Man wolle gemeinsam „prüfen“, wie die Vorgabe im Einklang mit EU-Vorgaben „bestmöglich zu begründen“ sei. Dafür solle es noch „zusätzliche Analysen“ geben. Die EU-Kommission kann die Pläne erst dann beihilferechtlich genehmigen, wenn der Gesetzgebungsprozess in Deutschland abgeschlossen ist.

„EU-Kommission und Bundesregierung scheinen sich verabredet zu haben, das EU-Recht zu verbiegen: Erst nachträglich sollen die Argumente gesucht werden, um diese Einigung zu begründen“, sagt Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz bei der DUH. Das sei ein handfester Skandal. Zudem schwebe über den Ausschreibungen damit das Damoklesschwert der rechtlichen Konformität. „Wirtschaftsministerin Reiche wäre besser beraten, dass EU-Recht ernst zu nehmen und alle Ausschreibungen technologieoffen zu gestalten, anstatt sich planwirtschaftlich auf den Neubau von Gaskraftwerken zu fixieren.“

Non-Paper sind inoffizielle Dokumente, die dazu dienen, Vorschläge oder Diskussionsgrundlagen festzuhalten, ohne dass der Verfasser sich damit rechtlich bindend festlegt.


Joachim Plesch

Reiches "Non-Paper": 41 GW Kraftwerkskapazitäten ohne Vorgaben sollen bis 2031 ausgeschrieben werden.

Die Deutsche Umwelthilfe hat ein sogenanntes "Non-Paper" des Bundeswirtschaftsministeriums veröffentlicht, also ein internes Papier, dass die Umsetzung der Kraftwerksstrategie teilweise beschreibt. Und ich muss sagen, ich bin leider mal negativ überrascht

Die Kernpunkte, die uns in den nächsten Jahren beschäftigen werden:

🔹 Massive Kapazitätsausweitung: Statt der bisher kommunizierten 12 GW plant das BMWK offenbar Ausschreibungen für insgesamt 41 Gigawatt steuerbare Leistung bis 2030. Das Ziel: Alle Kapazitäten sollen bis 2031 am Netz sein.

🔹 Klimaschutz auf der Wartebank? Der größte Kritikpunkt: Für den Großteil dieser Kraftwerke gibt es laut DUH keine verbindlichen Dekarbonisierungs-Vorgaben. Nur ein kleiner Teil (4 GW) soll klare Anreize für den Umstieg auf saubere Energieträger enthalten. So klar, habe ich das ehrlich gesagt, nicht herausgelesen, aber ich komme nicht ganz mit dem Dokument klar.

🔹 Rechtliche Grauzonen: Das Dokument deutet an, dass die Bundesregierung und die EU-Kommission selbst Zweifel an der Vereinbarkeit mit EU-Recht haben. Man suche noch nach der „bestmöglichen Begründung“, um die Fixierung auf Gaskraftwerke rechtlich abzusichern.

🔹 Finanzielle Lasten: Da ein Kapazitätsmarkt erst 2032 starten soll, erfolgt die Finanzierung bis dahin über Kredite und Garantien – eine enorme Belastung für den Bundeshaushalt und letztlich die Stromkunden.

⚡ Darin steht sogar explizit, dass es ab 2031 eine neue Umlage gibt, so dass die Verbraucher diese Kraftwerke, die in dieser Größenordnung nicht gebraucht werden, schön querfinanziert.⚡

Das heißt - Strom wird für uns alle noch teurer anstatt günstiger. Nur die Gaskonzerne freuen sich und natürlich Hr. Birnbaum.

Was wieder einmal unberücksichtigt bleibt: eine Speicherstrategie oder zumindest die Aufnahme der Speicher als Steuerbare Lasten. Es gibt eine Menge Studien, die mittlerweile zeigen, dass der schnelle Speicherausbau die Notwendigkeit für Gaskraftwerke drastisch reduziert und dass die bisher genehmigten 12 GW höchstwahrscheinlich ausreichen.

Die DUH spricht von einem „handfesten Skandal“ und sieht die deutschen Klimaziele in Gefahr.

Harald M. Depta ⚡️  

Die Deutsche Umwelthilfe hat bei der EU-Kommission Beschwerde gegen die geplanten Staatshilfen für Gaskraftwerke eingereicht – und das aus gutem Grund. 

Während die Bundesregierung mit ihrer Kraftwerksstrategie auf fossile Brückentechnologien setzt, stellt sich zunehmend die Frage: Investieren wir gerade Milliarden in die falsche Richtung?

Die Argumentation der DUH ist schlüssig: Die massiven Subventionen für neue Gaskraftwerke widersprechen nicht nur den EU-Klimazielen, sondern auch den europäischen Beihilfevorschriften. Statt fossil betriebene Reservekapazitäten zu fördern, sollten diese Mittel in Speichertechnologien, Flexibilitätsoptionen und den Ausbau erneuerbarer Energien fließen. Genau hier liegt die Zukunft der Energieversorgung.

Aus meiner Projektarbeit kann ich bestätigen: Die Technologien für eine rein regenerative Stromversorgung sind längst vorhanden. Batteriespeichersysteme, intelligentes Lastmanagement, Vehicle-to-Grid-Lösungen und die Kombination von Photovoltaik mit Windenergie bieten bereits heute die Flexibilität, die wir brauchen. Was fehlt, ist der politische Wille, diese Technologien konsequent zu fördern statt an fossilen Strukturen festzuhalten.

Die juristische Intervention könnte wegweisend werden. Sollte die EU-Kommission der Beschwerde stattgeben, würde das nicht nur ein wichtiges Signal für den Klimaschutz setzen, sondern auch die Wirtschaftlichkeit dezentraler, erneuerbarer Lösungen weiter stärken. Unternehmen, die jetzt in intelligente Energiesysteme investieren, positionieren sich richtig für eine Zukunft ohne fossile Abhängigkeiten.

Die Energiewende braucht mutige Entscheidungen – und manchmal auch juristische Korrekturen, wenn die Politik den falschen Weg einschlägt. Diese Beschwerde könnte genau so ein Wendepunkt sein.


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