Montag, 12. Januar 2026

Sie wollen den gesamten Klimaschutz am liebsten ganz verhindern. Klimawissenschaft und Physik werden zur Verhandlungssache degradiert und wirtschaftliche Erfolge vom Tisch gewischt

 

Susanne Jung Solarenergie Förderverein   LinkedIn

Liebe Freundinnen und Freunde der Solarenergie,

unsere zweite Klimaklage ist seit 2024 auf dem Weg. Vieles spricht dafür, dass sie vom Bundesverfassungsgericht angenommen wird. Dass wir diesen wichtigen Schritt gehen konnten, verdanken wir der großen Unterstützung unserer Spenderinnen und Spender. Ihnen allen gilt unser herzlicher Dank. Besonders danken wir der GLS Treuhand, die mit einer Spende von 20.000 Euro maßgeblich dazu beigetragen hat, die Klage bis hierhin zu finanzieren.

Bei der von uns führend organisierten und finanzierten ersten Klimaklage stellte das Bundesverfassungsgericht 2021 fest, dass die damaligen Klimaziele der Bundesregierung unzureichend waren. Es kam zu einer Verschärfung der Ziele und in der Folge zu Gesetzen, die den Ausbau der Erneuerbaren Energien mit ersten sichtbaren Erfolgen beschleunigten. Erneuerbare erhielten per Gesetz einen vorrangigen Belang in Abwägungsprozessen und ein überragendes öffentliches Interesse. 

Als jedoch die sektoralen Klimaziele und damit die konkrete Verantwortung, insbesondere im Verkehrsbereich, wieder aufgegeben wurden, zeigte sich deutlich: Rechte, Konservative und Marktliberale wollen keine konsequente Transformation. Seither wird Klimaschutz wieder zurückgefahren, begründet mit „Augenmaß“, dem Wunsch, „Bürger mitzunehmen“ oder die „Wirtschaft nicht zu gefährden“. 

Konkret zeigt sich das in zu geringen Ausbauzielen für Erneuerbare Energien, der Verschiebung des Verbrenner-Aus, symbolpolitischen Maßnahmen wie dem Verbot angemessener Bezeichnungen für vegetarische Lebensmittel oder der Freistellung der Landwirtschaft von der Dieselsteuer. Diese Themen dienen Rechtspopulisten als Türöffner. Sie wollen den gesamten Klimaschutz am liebsten ganz verhindern. Klimawissenschaft und Physik werden zur Verhandlungssache degradiert und wirtschaftliche Erfolge vom Tisch gewischt. Dabei brauchen wir Verbindlichkeiten und Gesetze.

Die erste Hürde für die Klimaklage ist genommen: Das Bundesverfassungsgericht hat Bundesregierung, Bundesrat, Bundestag, mehrere Ministerien und Fachgremien zur Stellungnahme aufgefordert. 

Der Expertenrat für Klimafragen (ERK) und der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) hatten sich bereits geäußert. Die Bundesregierung folgte kurz vor Weihnachten mit zwei Monaten Verspätung. Nach Fristverlängerung endete die Einreichungsfrist am 15.12. Die Unterlagen sind inzwischen bei uns eingegangen. Unsere Jurist:innen prüfen nun intensiv die Argumentation der Bundesregierung. Wir halten Sie im neuen Jahr dazu wieder auf dem Laufenden.

Für unsere Reaktionen auf die eingegangenen Stellungnahmen sowie für die Vertretung vor dem Bundesverfassungsgericht werden schätzungsweise weitere  60.000 Euro benötigt. Bitte helfen Sie mit, diese Lücke zu schließen und die Klimaklage 2.0 zum Erfolg zu verhelfen.

 https://lnkd.in/etfZZfbH


Herzliche Grüße

SFV-Vorstand und Team

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