Manager-Magazin hier 06.01.2026,
OECD-Beschluss: Globale Mindeststeuer wird kommen – nur für US-Konzerne nicht145 Länder haben sich auf eine Änderung des globalen Mindeststeuerabkommens geeinigt. Damit genießen US-Konzerne Sonderrechte. US-Finanzminister Bessent spricht von einem „historischen Sieg“. Jetzt regt sich Widerstand.
Die OECD treibt ihr Vorhaben einer globalen Mindeststeuer für Unternehmen unter Ausnahme der USA voran. Die neue Regelung werde „die Grundlage für Stabilität und Rechtssicherheit im internationalen Steuersystem bilden“, erklärte die Organisation für Zusammenarbeit und wirtschaftliche Entwicklung am Montag.
Das US-Finanzministerium begrüßte, dass US-Unternehmen von der Steuer ausgenommen bleiben. US-Finanzminister Scott Bessent (63) sprach von einem „historischen Sieg bei der Wahrung der Souveränität der USA und dem Schutz amerikanischer Arbeitnehmer und Unternehmen vor extraterritorialem Zugriff“. Die Einigung sichere zu, dass in den USA ansässige Firmen nur den US-Mindeststeuern unterlägen.
Ende 2021 hatten sich fast 140 Staaten grundsätzlich auf eine fairere Besteuerung international agierender Konzerne geeinigt. Zum einen sollen künftig Umsätze in den Ländern besteuert werden, in denen die Unternehmen sie erzielen, zum anderen wurde ein globaler Mindeststeuersatz von 15 Prozent für große Konzerne vereinbart. So soll ein Wettlauf zwischen Staaten um die niedrigste Unternehmenssteuer beendet und der Steuervermeidung großer Konzerne ein Riegel vorgeschoben werden.
US-Präsident Donald Trump (79) lehnt dies jedoch strikt ab. Die USA drohten mit Gegenmaßnahmen für ausländische Unternehmen in den USA. Beim G7-Gipfel in Kanada im vergangenen Sommer räumten die anderen Staaten den USA dann eine Sonderregelung ein, wonach die sogenannte zweite Säule der OECD-Reform, die 15 Prozent Mindestbesteuerung, nicht für US-Unternehmen gelten sollen.
Widerstand gegen Sonderrechte für die USA
„Diese parallele Vereinbarung erkennt die Steuerhoheit der Vereinigten Staaten über die weltweiten Aktivitäten von US-Unternehmen und die Steuerhoheit anderer Länder über die Geschäftstätigkeiten innerhalb ihrer eigenen Grenzen an“, erklärte das US-Finanzministerium dazu. Die OECD wiederum erwartet nun „mehrere Monate intensiver Verhandlungen“, um zu einem „bedeutenden politischen und technischen Kompromiss zu gelangen“.
Globale Steuerpolitik: Ein Kompromiss bei der globalen Mindeststeuer wurde gefunden. Damit werden Bedenken der USA ausgeräumt. Bundesfinanzminister Klingbeil sieht das als Erfolg.
Die Überarbeitung umfasst Vereinfachungen und Ausnahmeregelungen, um die US-Mindeststeuergesetze an die globalen Standards anzugleichen.
Mehr als 145 Länder haben sich auf eine Änderung des globalen Mindeststeuerabkommens verständigt und damit einen Kompromiss mit den USA über die Besteuerung großer Konzerne gefunden.
Die nach monatelangen intensiven Beratungen gefundene Einigung stelle sicher, dass Stabilität und Rechtssicherheit im internationalen Steuersystem gewährleistet seien, teilte die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) in Paris mit.
Nach der 2021 von der EU, den USA und rund 130 Staaten vereinbarten Mindeststeuer sollen internationale Firmen mit mindestens 750 Millionen Euro Jahresumsatz unabhängig von ihrem Sitz mindestens 15 Prozent Steuern zahlen. Damit soll die Verlagerung von Unternehmensgewinnen in Steueroasen verhindert werden.
Kompromiss nimmt US-Unternehmen von globaler Steuer aus
Nach seinem Amtsantritt hatte US-Präsident Donald Trump die globale Mindeststeuer für große Unternehmen in den USA für unwirksam erklärt. Das Weiße Haus sah das globale Steuerabkommen als unzulässigen Eingriff in nationale Hoheit über Finanzen und Steuern. Die nun gefundene Einigung bedeutet, dass US-Unternehmen von der globalen Mindeststeuer selbst ausgenommen werden, aber in einem parallelen US-System einer Steuerpflicht unterliegen.
„Dieses Abkommen stellt einen historischen Sieg für die Wahrung der Souveränität der USA und den Schutz amerikanischer Arbeitnehmer und Unternehmen vor extraterritorialen Übergriffen dar“, sagte US-Finanzminister Scott Bessent. Das Abkommen gewährleiste, dass amerikanische Unternehmen mit Hauptsitz in den USA nur der dortigen Steuer unterliegen.
Klingbeil sieht ausgewogene Lösung
„Diese Einigung im Rahmen der OECD ist ein weiterer Erfolg im Kampf gegen Steuerdumping und Steueroasen“, sagte Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD). Die globale Mindeststeuer sei essenziell dafür, dass es in Europa und weltweit faire Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen gibt. „Wir haben eine ausgewogene Lösung gefunden, die unsere Interessen schützt. Zudem werden Unternehmen entlastet, indem die Anwendung der Regelungen einfacher wird.“
Die EU-Kommission begrüßte die Einigung unter dem Dach der OECD ebenfalls. Diese stabilisiere das globale Mindeststeuersystem und gewährleiste die effektive Mindestbesteuerung multinationaler Unternehmen. Der Kompromiss trage zu gleichen Wettbewerbsbedingungen in der globalen Besteuerung bei.
TAZ hier 6.1.2026
Kampf gegen Steuerflucht
Ausnahme von USA bei globaler Mindeststeuer beschlossen
Nach Druck der Trump-Regierung: Das Abkommen für einen internationalen Mindeststandard bei Abgaben für Unternehmen wird deutlich abgeschwächt.
Rund 145 Länder haben sich am Montag auf eine Änderung des globalen Mindeststeuerabkommens von 2021 geeinigt und damit auf Druck der US-Regierung Ausnahmen für die Vereinigten Staaten vereinbart.
Das neue Maßnahmenpaket sieht grundsätzlich eine globale Mindeststeuer von 15 Prozent vor, wie die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) mitteilte. Damit soll sichergestellt werden, dass große multinationale Unternehmen sich überall dort, wo sie tätig sind, in gewisser Höhe am Gemeinwesen beteiligen.
Das entspricht erst mal dem, was im ursprünglichen Abkommen von 2021 vorgesehen war: dass Staaten eine Körperschaftsteuer von 15 Prozent erheben oder eine Nachversteuerung bei multinationalen Konzernen vornehmen, die Gewinne in Ländern mit niedrigeren Steuersätzen verbuchen. Bis Oktober hatten schon mehr als 65 Länder mit der Umsetzung begonnen. Die aktuelle Überarbeitung umfasst aber Vereinfachungen und Ausnahmeregelungen für die USA.
US-Finanzminister Scott Bessent sprach von einem „historischen Sieg bei der Wahrung der Souveränität der USA und dem Schutz amerikanischer Arbeitnehmer und Unternehmen vor extraterritorialem Zugriff“. Die Einigung sichere zu, dass in den USA ansässige Firmen nur den US-Mindeststeuern unterlägen.
Trump hat mit Vergeltungszöllen gedroht
US-Präsident Donald Trump hatte nach seinem Amtsantritt vor knapp einem Jahr das von der Vorgängerregierung ausgehandelte Abkommen für „null und nichtig“ für die USA erklärt. Seine Regierung hatte mit Vergeltungszöllen gegen Länder gedroht, die im Rahmen des ursprünglichen Abkommens Abgaben für US-Firmen erheben. Im vergangenen Juni hatten sich schon die G7-Staaten auf eine Ausnahme für US-Unternehmen von Teilen der Regelung geeinigt.
Wegen der Ausnahme für US-Unternehmen regt sich allerdings Widerstand. In Deutschland forderten etwa die Bundesländer Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen ein Einfrieren der Pläne. Die geplante Mindeststeuer funktioniere nur, wenn sich alle beteiligten, erklärten die Finanzminister der drei Länder im Oktober. Nach dem derzeitigen Stand ergebe sich ein unfairer Wettbewerbsnachteil für europäische Unternehmen.
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