Freitag, 6. Juni 2025

Macht sich Dobrindt strafbar?

Den Vorwurf "Nötigung" - den kennen wir doch nur zu gut von den Prozessen gegen die Klimaaktivisten - und jetzt also Dobrindt!
Das wird noch spannend werden.  Ich denke da auch schon  an die verschiedenen Klimaklagen (von der dt. Umwelthilfe z.B.)
Wie wird die CDU darauf reagieren?

Mirko Lange   hier  auf LinkedIn

Was passiert eigentlich, wenn ein Minister geltendes Recht ignoriert obwohl ein deutsches Gericht es klargestellt hat? 

Wenn Alexander Dobrindt trotz der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin weiterhin Zurückweisungen von Asylsuchenden anordnet, stellt sich nicht nur eine politische Frage, sondern auch eine strafrechtliche: Macht sich Dobrindt strafbar?

Hashtag#Nötigung

Eine Zurückweisung an der Grenze ist keine bloße Verwaltungshandlung. Sie ist eine Drohung mit "einem empfindlichen Übel" – nämlich: Du darfst dein Recht auf Asyl nicht wahrnehmen.
Das erfüllt dann den Straftatbestand der Nötigung nach § 240 StGB, wenn die Abweisung rechtswidrig geschieht. Und genau das hat das VG Berlin nun festgestellt: Die Praxis ist rechtswidrig, der angebliche „Notstand“ greift nicht.

Hashtag#FunFact: Nötigung ist ein Offizialdelikt. Das bedeutet: Sobald die Staatsanwaltschaft Kenntnis von einem entsprechenden Sachverhalt erlangt, ist sie gesetzlich *verpflichtet*, Ermittlungen aufzunehmen. Ein Strafantrag ist nicht erforderlich. 

Wenn schon wenn ein weiterer Asylsuchende an der Grenze zurückgewiesen wird, obwohl ein Gericht dies gerade als rechtswidrig eingestuft hat, könnte dies den Tatbestand der Nötigung erfüllen. In diesem Fall muss die Staatsanwaltschaft von Amts wegen tätig werden. Eine Untätigkeit der Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit der Zurückweisung von Asylsuchenden an der Grenze könnte unter Umständen dann selbst den Tatbestand der Rechtsbeugung erfüllen, also wieder eine Straftat.

Es ist unerheblich, ob die Anweisung von einem Minister stammt. Das Legalitätsprinzip verpflichtet die Strafverfolgungsbehörden, bei einem Anfangsverdacht zu ermitteln. 

Die Justiz darf nicht wegsehen, wenn staatliches Handeln möglicherweise strafrechtlich relevant ist. Die Einhaltung des Rechtsstaatsprinzips erfordert, dass auch hochrangige Amtsträger nicht über dem Gesetz stehen.

Hashtag#DasGerichtHatMehrGesagt

Dobrindt und Merz tun so, als sei das Urteil des VG Berlin nur ein „Einzelfall“. Aber das stimmt nicht. Denn das Gericht hat in seiner Begründung allgemeine Maßstäbe gesetzt: Es hat geklärt, dass Zurückweisungen ohne Dublin-Prüfung generell rechtswidrig sind – unabhängig vom Einzelfall. Der Einwand „nicht bindend“ mag formal korrekt sein – aber politisch ist es ein Affront gegen den Rechtsstaat, wenn sich Minister systematisch über gerichtliche Maßgaben hinwegsetzen.

Hashtag#Verbotsirrtum?

Er könnte ja sagen: Er glaubt ja, dass das rechtmäßig ist. Dann wäre das ein Verbotsirrtum. Aber § 17 StGB schützt nur, wer einen *unvermeidbaren* Verbotsirrtum hat. Doch genau das ist hier nicht mehr haltbar. Ein deutsches Gericht hat die Rechtswidrigkeit glasklar festgestellt. Wer danach sagt: „Das war nur ein Einzelfall“, betreibt Nebelkerzenpolitik – aber kann sich nicht mehr herausreden.

Hashtag#PolitischeVerantwortung

Dobrindt steht dabei nicht als Privatperson an der Grenze. Aber als Minister ist er für die Weisungen an die Bundespolizei verantwortlich. Auch wenn er nicht selbst handelt, ist er als mittelbarer Täter oder durch Anstiftung strafbar. Wenn Polizeibeamt:innen gegen geltendes Recht verstoßen, weil sie eine ministerielle Anweisung umsetzen, ist Dobrindt dafür verantwortlich ist. Der politische Rückenwind schützt nicht vor rechtlichen Folgen.

Hashtag#DemokratieErodierenLangsam

Es geht hier nicht nur um Paragrafen. Es geht um den politischen Geist, der dahintersteht. Wenn Regierungsmitglieder Urteile ausblenden, nur um nicht „weich“ gegenüber der AfD zu wirken, ist das der Anfang vom Ende des Rechtsstaats. Das ist kein pathetischer Vorwurf – sondern eine nüchterne Beobachtung. Wer bewusst auf juristische Niederlagen zusteuert, kalkuliert den Rechtsbruch politisch ein. Und das ist gefährlich.

Hashtag#sinntflut

Macht sich Dobrindt strafbar? Noch ist das juristisch offen. Aber politisch ist es längst eine Anklage: gegen den schleichenden Autoritarismus in der Mitte, gegen die Vernebelung von Verantwortung – und gegen das Aushöhlen unseres demokratischen Fundaments. Denn Rechtsstaat heißt nicht: Das Gesetz gilt, wenn es passt. Sondern: Es gilt – gerade dann, wenn es unbequem wird.


Francesco Garita hier auf LinkedIn

Alexander Dobrindt macht es wieder. Vor zehn Jahren war es die Ausländermaut – gegen EU-Recht, gegen jede Vernunft. Gekippt. Blamiert. Jetzt dasselbe Spiel mit Asylsuchenden: 

Am 2. Juni 2025 erklärt das Berliner Verwaltungsgericht unmissverständlich, dass Zurückweisungen an der Grenze rechtswidrig sind. Doch Dobrindt? Spricht von einer „Einzelfallentscheidung“ – und macht einfach weiter.

Er hat offenbar zu oft von Trump geträumt: Autoritärer Gestus, Rechtsbruch als Stilmittel, Menschenwürde als Kollateralschaden.

Dabei ist die Lage eindeutig. Die Dublin-Verordnung gilt. Nationale Willkür ist ausgeschlossen. Keine Notlage. Kein politischer Spielraum.

Was Dobrindt hier abzieht, ist kein Regieren – es ist ein Testlauf in antidemokratischer Pose. Nicht die Lösung, sondern Teil des Problems. Und genau wie bei der Maut wird es auch diesmal krachen.

Weil Europa stärker ist als CSU-Provokationen. Weil das Grundgesetz nicht zur Showbühne taugt. Und weil Menschenrechte nicht verhandelbar sind.

Dieser Kurs wird ihm auf die Füße fallen. Wieder. Und zu Recht.


Christoph Bautz  hier  auf LinkedIn

“Das ist ein Problem, dass die Union nicht weiß, was Gesetze sind”, sagt Ulrike Herrmann hier so treffend. Denn Fakt ist: CSU-Innenminister Alexander Dobrindt ignoriert den Rechtsstaat und damit jene Verfassung, für deren Schutz er verantwortlich ist. Das Perfide daran: Es ist kein Ausrutscher, sondern Strategie - und Kanzler Merz gibt ihm dafür auch noch Rückendeckung.
Dagegen müssen wir uns wehren! 

Dass diese Entwicklung so kommt, wussten wir. Erschreckend ist, mit welcher Geschwindigkeit die Union den Rechtsbruch umsetzen will. Bereits vor der Bundestagswahl kündigte Merz mit seinem 5-Punkte-Plan die Geschehnisse der letzten Wochen an: Dauerhafte Grenzkontrollen, Zurückweisung von Menschen auf der Flucht an der Grenze. Beides illegal und dennoch gibt es keine Korrektur von ihm – selbst nach einem Richterspruch gegen sein Vorgehen.

Die Strategie dahinter ist immer gleich. Die Union kündigt immer wieder in voller Absicht an, was rechtlich nicht geht, nur weil es gut ankommt. Jetzt, nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts, verkündet Merz, er werde am harten Kurs seiner Regierung festhalten, Spielräume für Zurückweisungen seien weiterhin da. Sein Vorgehen wirkt wie aus dem Playbook der rechtsextremen AfD oder von US-Präsident Donald Trump kopiert. 

Dobrindt selbst und seine CSU haben mit dieser Haltung des politischen Blindflugs schon Erfahrung. Als Verkehrsminister wollte er ein Konzept zur PKW-Maut durchsetzen, um Autofahrer*innen aus dem Ausland zu belasten. Sein Nachfolger hielt daran fest und scheiterte vor Gericht. Denn hier handelte es sich um einen klaren Verstoß gegen EU-Recht, was dank vieler Expert*innen lange bekannt war. Das Projekt scheiterte schließlich, aber wir alle zahlten dafür am Ende über 240 Millionen Euro Steuergelder in Form von Schadensersatz. Ein juristisch absehbares Desaster. 

Und doch kein Einzelfall. Was wir erleben, ist mehr als das Versagen einzelner Minister*innen. Es ist ein Systemfehler in der Merz-Regierung: Ignoranz gegenüber Recht, Missachtung von Expertise, und der politische Wille, Stimmung über Substanz zu stellen. Der Rechtsstaat wird zum Hindernis erklärt - nicht zur Grundlage politischen Handelns. 

Die Merz-Union agiert nach dem Prinzip: Zurück ist das neue Vorwärts. Doch diese Rückwärtsgewandtheit hat einen Preis, nicht nur ökologisch, nicht nur wirtschaftlich, sondern auch verfassungsrechtlich. Denn wenn eine Partei im Trump-Style systematisch Gesetze missachtet, wenn sie bewusst rechtswidrige Maßnahmen ankündigt und durchsetzt, obwohl Gerichte längst anders entschieden haben, dann ist das kein politischer Stil mehr. Dann ist das ein Angriff auf den Kern des Rechtsstaats. 

Wer den Rechtsstaat aushöhlt, untergräbt das Fundament unserer Demokratie. Dabei sollten wir in Zeiten, in denen die AfD bei über 20 Prozent liegt, unser demokratisches Fundament mit allen Mitteln schützen. Es ist Zeit, dass wir das offen benennen und Verantwortung einfordern!


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