Sonntag, 28. Mai 2023

Was hat es mit dem Heizkataster auf sich?

Baden-Württemberg befindet sich in der komfortablen Lage, dass die Wärmeplanung  bereits läuft. Bei allen Städten ist sie bei uns bereits Pflicht, kleinere Gemeinden können bei einer freiwilligen Planung mit hohen Zuschüssen rechnen. 
Dass die im Text angesprochenen Haus-genauen Bestandsaufnahmen tatsächlich auf Bundesebene gesetzlich eingefordert werden, ist eher nicht zu erwarten: es fehlt den Kommunen an Fachkräften dafür, wäre also gar nicht umsetzbar.

Morgenpost hier 24.05.2023  Miguel Sanches

Energiepolitik: Heizkataster geplant - Was auf die Verbraucher zukommt

Für jedes einzelne Gebäude sollen Daten zum Heiz- und Stromverbrauch abgefragt werden. Was das Heiz-Kataster den Kommunen abverlangt.

Soll die Wärmewende gelingen, muss Wirtschaftsminister Robert Habeck (Die Grünen) den Energieverbrauch möglichst genau taxieren können. Deshalb will der Bund die Länder und Kommunen verpflichten, Wärmepläne zu erstellen – und das schon in den nächsten drei Jahren.

Dazu muss für jedes Gebäude in Deutschland der Verbrauch offengelegt werden: Die jeweilige Heiz- und Stromrechnungen der letzten drei Jahre; aufs Gebäude genau die jährlichen Verbräuche in Kilowattstunden.

Heiz-Kataster in allen Gebieten mit über 10.000 Einwohnern

Die Daten werden nicht beim Hauseigentümer abgefragt. Vielmehr sollen die Kommunen auf die Verbrauchsdaten der Netzbetreiber zurückgreifen. Der Gesetzentwurf von Bauministerin Klara Geywitz (SPD) soll nach den bisherigen Plänen abgestuft umgesetzt werden:

Spätestens bis zum 31.Dezember 2026 für alle Gebiete mit über 100.000 Einwohnern.

Bis Ende 2028 dann auch für alle Gebiete mit weniger als 100.000 Einwohnern.

Bei Gebieten mit weniger als 10.000 Menschen können die Länder auf die Wärmeplanung verzichten oder sie vereinfacht durchführen.

Neue Pflicht hilfreich für Kommunen bei Wärmeplanung

Die Länder werden politisch nicht kalt erwischt. Teils existieren gesetzliche Verpflichtungen zu einer Wärmeplanung bereits, nach Angaben des Bauministeriums in Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Hessen.

In Nordrhein-Westfalen sei die Einführung geplant. In Bayern wird die Erstellung kommunaler Energienutzungspläne gefördert. Die Aktion sollte auch für Kommunen oder Energieversorgungsunternehmen hilfreich sein, zum Beispiel bei der Planung der Fernwärmeversorgung.

Heiz-Kataster: Offenlegung keine einmalige Aktion

Trotzdem ist der Aufwand beachtlich. Denn es ist ausdrücklich keine Sonderaktion. Die Wärmeplanung soll bis 2045 beibehalten werden – und mit ihr die Pflicht, den Energiebedarf laufend zu aktualisieren.

Mehr noch: Den Kommunen oder Energieversorgungsunternehmen, die dieses Heiz-Kataster nicht rechtzeitig vorlegen, drohen saftige Strafen. Bis zu 100.000 Euro. 


Frankfurter Rundschau  hier  Erstellt: 28.05.2023,Von: Johannes Nuß, Vivian Werg

Habecks Wärmeplan: Verbraucher soll bis ins Kleinste auf Energieverbrauch durchleuchtet werden

Ein lang erwarteter Gesetzentwurf sorgt im Heizungsstreit für mächtig Zündstoff. Dieser gilt als entscheidender Baustein für die Umsetzung der Wärmewende.

Der anhaltende Streit um das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) mit den umstrittenen Heizungsvorgaben eskaliert weiter. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) haben ein weiteres Gesetz für die Wärmewende vorgelegt, das für einen neuen Heizungsaufreger sorgt. Jetzt sollen alle Verbraucher bis ins kleinste Detail durchleuchtet werden, wie viel Energie jeder einzelne genau in seine eigenen vier Wänden verbraucht. Kommt jetzt die Heiz-Polizei in unser aller Wohnzimmer?

Demnach sollen umfassende Daten bei der Planung der Wärmewende gesammelt werden, um den Wärmebedarf von Gebäuden besser überblicken zu können. Das berichtet der Spiegel. Dem Vorhaben für das „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ liegt ein 89-seitiger Entwurf zugrunde. Dem Nachrichtenmagazin zufolge, verpflichtet der Bund die Länder, verbindliche und systematische Pläne zur Wärmeversorgung aufzustellen. Die Länder wiederum können diese Pflicht auf die Kommunen übertragen.

Sie sollen Angaben machen, wie in konkreten Gebäuden oder Unternehmen geheizt und wie viel Energie verbraucht wird. Konkret sollen etwa „gebäudescharfe jährliche Endenergieverbräuche leitungsgebundener Energieträger der letzten drei Jahre in Kilowattstunden pro Jahr“ möglichst erfasst werden, dazu Adresse, Nutzung und Baujahr. Auch zu Wärmenetzen will die Regierung Informationen sammeln – darunter die Auslastung oder Trassenlängen.

Habecks Wärmeplan: Was der neue Gesetzentwurf für Verbraucher bedeutet

Bauministerin Klara Geywitz (SPD) und Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatten den kommunalen Wärmeplan bereits angekündigt. Habeck begründete das Vorhaben damit, dass die Wärmewende nur vor Ort umgesetzt werden könne, es aber einen starken Bedarf nach Koordinierung gebe.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund warnte, der akute Personalmangel in den Kommunen könne das Vorhaben gefährden. Bis 2035 werde ein Drittel der Beschäftigten ausscheiden, warnte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg. „Das wird ein Hemmschuh auch bei der kommunalen Wärmeplanung“, sagte er der Bild.

Lob kam vom Verband kommunaler Unternehmen. Mit den Wärmeplänen hätten Kommunen Freiraum für Lösungen, die am besten geeignet und die kostengünstigsten für Bürger seien. Sie könnten dann etwa sehen, ob nur eine Wärmepumpe in Betracht komme oder die Möglichkeit entstehen werde, ans Fernwärmenetz angeschlossen zu werden. Ein detailliertes Kataster werde aber nicht gebraucht.

Ähnlich äußerte sich die Energiebranche. „Die bekanntgewordenen Pläne der Bundesregierung geben einen sinnvollen und durchdachten Rahmen für eine bundeseinheitliche und flächendeckende Wärmeplanung vor“, argumentierte der Branchenverband BDEW. Er lehne es aber ab, dass die Netzbetreiber gebäudescharfe Daten liefern und damit – ohne Kostenerstattung – eine hoheitliche Aufgabe wahrnehmen sollten. Kritisch sehe man auch die Fülle von Daten, die erhoben werden sollten. „Es ist fraglich, ob diese Detailtiefe notwendig und zweckmäßig ist.“....

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